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Filmsuche der kleine Däumling (Tom thumb) 1958
Verfasst: 09.12.2012, 14:38
von DrDeath
Hey Leute,
Ich bin seit langem auf die Suche und werde immer zu Weihnachten darauf gestoßen den Film doch wieder auf Deutsch zu finden. Seit langem vergeblich. Bis dato habe ich nur eine Version auf Englisch/Spanisch gefunden, leider weder eine Kauf, Tausch, Downloadbare Version des Films auf Deutsch. Ich weiß, dass man solche Fragen nicht stellen sollte, aber es ist ein derart alter Film und WB scheint auf den Rechten zu Sitzen und nichteinmal Ebay bietet eine Version. Falls jemand eine VHS/DvD dieses Meisterwerks besitzt, könnte er mir ja eine PM schicken. Würde meine Mutter riesig freuen - derzeit muss sie sich halt mit dem englischen Film begnügen.
Liebe Grüße,
schönen 2. Advent
Re: Filmsuche der kleine Däumling (Tom thumb) 1958
Verfasst: 09.12.2012, 19:43
von realchris
Re: Filmsuche der kleine Däumling (Tom thumb) 1958
Verfasst: 09.12.2012, 19:59
von Scree
Re: Filmsuche der kleine Däumling (Tom thumb) 1958
Verfasst: 09.12.2012, 20:00
von enf
Er weiß doch bereits, welchen Film er sucht
Laut der
OFDb gibt es ein deutsches Bootleg. Theoretisch darf man so was bei Ebay nicht verkaufen, weil es eben keine offizielle Veröffentlichung und im Endeffekt nicht viel mehr als eine "schöne" Raubkopie ist.
Ob man zu einer solchen Veröffentlichung zurückgreifen möchte, wenn es keine Alternative gibt, muss man dann mit sich selbst ausmachen. Fündig dürfte man auf Börsen werden, bei Ebay mit "Glück" oder eben auf ähnlichen Plattformen wie zum Beispiel Filmundo (€dit: Oder irgendwelchen dubiosen Online-Shops, siehe Scree
).
Re: Filmsuche der kleine Däumling (Tom thumb) 1958
Verfasst: 09.12.2012, 20:02
von Scree
Re: Filmsuche der kleine Däumling (Tom thumb) 1958
Verfasst: 09.12.2012, 22:17
von DrDeath
Meine Mutter meinte: "Ich hau dich wenn du dafür 25€ ausgibst" (Dafür meinte sie Raubkopie, nicht original).
Beide Links /websites hab ich auch gefunden und ihr vorgelegt. Angeblich hats mal jmd in Dt. aus einer Bibliothek ausgeliehen...Ich stift mal wen in München an =)
Re: Filmsuche der kleine Däumling (Tom thumb) 1958
Verfasst: 09.12.2012, 22:28
von realchris
Rechtlich gesehen ist es wurst, ob es eine Raubkopie ist, wenn Du dafür bezahlst. Dann kommst Du straffrei weg. Das einzige, was Dir dann rechtlich passieren kann, ist, dass Dir die Polizei mit der Schere die CD zerschneidet.
Re: Filmsuche der kleine Däumling (Tom thumb) 1958
Verfasst: 09.12.2012, 22:41
von Scree
Auf der Suche nach dem Film wate ich schon in ziemlich sumpfigen Gebieten herum, aber könnte was erreichen ...
Re: Filmsuche der kleine Däumling (Tom thumb) 1958
Verfasst: 10.12.2012, 08:57
von DrDeath
realchris hat geschrieben:Rechtlich gesehen ist es wurst, ob es eine Raubkopie ist, wenn Du dafür bezahlst. Dann kommst Du straffrei weg. Das einzige, was Dir dann rechtlich passieren kann, ist, dass Dir die Polizei mit der Schere die CD zerschneidet.
Ich versuche das demnächst meiner Mutter so plastisch zu erklären.
Sie ist aber eher abgeneigt...Seltsam...wenn ich die DvD ausleihen würde und brenenn hat sie damit kein Problem. Nur ausn I-net ists pfui
. . . Ich werd wohl irgendwo einen Online-Sharer bequemen müssen und ihr sagen "Hey, das hatte noch eine Freundin von einen Freund aufgezeichnet zu hause"
Ich hab ihr gestern meine Englische Version gezeigt...dieses Strahlen war unbezahlbar! Glaub bei einer deutschen Ausgabe hätts tränen in den Augen
Re: Filmsuche der kleine Däumling (Tom thumb) 1958
Verfasst: 10.12.2012, 22:07
von wetterwachs
realchris hat geschrieben:Rechtlich gesehen ist es wurst, ob es eine Raubkopie ist, wenn Du dafür bezahlst. Dann kommst Du straffrei weg. Das einzige, was Dir dann rechtlich passieren kann, ist, dass Dir die Polizei mit der Schere die CD zerschneidet.
Woar.... Bei solchen Sätzen krempeln sich mir die Fußnägel hoch. Da muss ich glatt mal den Klugscheißer raushängen lassen.
Das Urheberrecht liest sich, als gäbe es viele Lücken, aber es ist eins der am meisten interpretierten und durch Richterspruch gestalteten Gesetze die wir haben.
Der wissentliche Kauf von Raubkopien stellt einen Verstoß gegen § 106 I UrhG dar, auch wenn man das aus dem Paragraphen nicht so herausliest. Die Rechtsprechung ist da eindeutig auf Seiten des Urheberrechtsinhabers.
Wie das in Österreich aussieht, weiß ich natürlich nicht. Und es ist auch eher unwahrscheinlich, dass man wegen sowas Probleme bekommt, so lange keine Hausdurchsuchung ansteht und ein Polizist die Kopie findet. Allerdings kann man schnell ungewollt in den Fokus der Polizei geraten.
DrDeath hat geschrieben:Seltsam...wenn ich die DvD ausleihen würde und brenenn hat sie damit kein Problem.
Auch hier kann ich wieder nur das deutsche Urheberrechtsgesetz anführen. Das sieht in einer Kopie zum privaten Gebrauch kein Problem. Nur einen Kopierschutz darf man dabei nicht umgehen. Das wäre wiederum strafbar...
Re: Filmsuche der kleine Däumling (Tom thumb) 1958
Verfasst: 11.12.2012, 08:45
von DrDeath
VIelen Dank Wetterwachs. bei einen Film aus 1958 den es so "einfach" überhaupt nicht gibt ist mir persönlich das UrheberRecht ziemlich schnuppe. Das würde sogar unter die lange Verjährungsfrist von 30 J. Fallen
- Aber meiner Mutter ists leider weniger Recht. Ich werd wohl auf Screes Dubiosen Seiten zurückgreifen - wenn er denn einen Download findet
und Ihr sagen dass ichs gefunden hab. Um mich abzusichern werd ich wohl bei der TU Wien einsteigen und einen VPN nach Deutschland verwenden
Re: Filmsuche der kleine Däumling (Tom thumb) 1958
Verfasst: 11.12.2012, 09:02
von wetterwachs
Hey, glaub jetzt bloß nicht, ich lauf hier mit dem erhobenen Zeigefinger rum und bekehre zur Gesetzestreue!
Mir ist völlig Wurscht, wer hier was für wen kopiert oder auch nicht. Ich musste nur mal diese Fehlinfo korrigieren. War mir ein inneres Bedürfnis...
In der Praxis habe ich schon erlebt, wie schnell einem eine Hand voll Kopien zum Verhängnis werden können. Ein junger Mann wurde von einer Exfreundin wegen Körperverletzung angezeigt. Die Polizei ist zur Beweissicherung sofort zu ihm und hat die Wohnung nach Klamotten durchsucht, die er angeblich getragen hat. Letztlich stellte sich raus, dass die ganze Anzeige nur ein Racheakt war und natürlich wurde gegen die Dame ermittelt. Allerdings hatte der Typ das Pech, dass bei der Durchsuchung ein paar Kopien gefunden wurden. Einer der Polizisten ist voll darauf angesprungen und hat sofort ein Verfahren deswegen eingeleitet.
So kann es halt gehen.
In Deutschland gilt das Urheberrecht übrigens unbegrenzt. Man hat nur im § 64 UrhG das Erlöschen der Rechtsansprüche 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers festgelegt. Vielleicht ist das in Österreich ne kürzere Frist. Oder Du meinst die Verfolgungsverjährung.
Ich schreib am Freitag meine letzte schriftliche Prüfung. Das kratzt mich wohl gerade ein bisschen auf...
Re: Filmsuche der kleine Däumling (Tom thumb) 1958
Verfasst: 11.12.2012, 18:53
von Scree
Also meine "Kontakte" in der Unterwelt melden sich leider auch nicht :(