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Die Witwen-Problematik
Verfasst: 22.11.2004, 21:16
von Kruttan
Vielleicht erinnert ihr euch noch an den Web-Hamster
Intelligenztest,
Auf die Frage "Ist es in Kalifornien für einen Mann möglich die Schwester seiner Witwe zu heiraten?" ist die scheinbar korrekte Antwort "Nein. Der Mann ist bereits tot da seine Frau ja Witwe ist.".
Allerdings hab ich gestern ein Buch bekommen, da findet sich diese Witwen-Problematik ebenfalls. Nach längerem Debatieren kamen wir dann auf eine Lösung, die sich auch in dem Buch bestätigt findet.
Mal sehen, ob ihr eine Lösung findet... ein Tipp: Die Antwort ist ja. Aber wie?
Verfasst: 22.11.2004, 21:43
von Zoldoron
Darf man in Kalifornien vielleicht Vorabheiraten abschließen oder irgendwelche Verträge, die im Todesfall der Frau in Kraft treten, auch wenn der Mann dabei ebenfalls starb?
Verfasst: 22.11.2004, 21:58
von DasJan
Wenn die Frau vorher schon verheiratet war und ihr erster Mann tot ist, dann ist sie auch Witwe. Aber dann ist sie ja nicht "seine" Witwe, oder?
Das Jan
Verfasst: 22.11.2004, 22:32
von Kruttan
DasJan hat geschrieben:Wenn die Frau vorher schon verheiratet war und ihr erster Mann tot ist, dann ist sie auch Witwe. Aber dann ist sie ja nicht "seine" Witwe, oder?
Das Jan
nein. Aber es geht schon in die richitge Richtung...
mit Kalifornien hat es nix zu tun. Kann sich auch hier in Deutschland abspielen etc.
Verfasst: 23.11.2004, 10:34
von Nomad
Mann für tot erklärt?
Verfasst: 23.11.2004, 20:33
von Kruttan
Nomad hat geschrieben:Mann für tot erklärt?
Nein, es ist ganz simpel, es bedarf zwei Hochzeiten und ein oder 2 echter Todesfälle...
Verfasst: 23.11.2004, 21:05
von Rech
Scheidung, Frau heiratet wieder und der neue Mann stirbt. Sie ist damit offiziel Witwe, jetzt kann ich deren Schwester ja heiraten.
Verfasst: 23.11.2004, 21:28
von Kruttan
Rech hat geschrieben:Scheidung, Frau heiratet wieder und der neue Mann stirbt. Sie ist damit offiziel Witwe, jetzt kann ich deren Schwester ja heiraten.
noch nicht ganz, der Mann muss die Schwester SEINER Witwe heiraten (also keiner beliebige Witwe), aber schon nah dran...
Verfasst: 23.11.2004, 21:29
von Atombombi
ich denke mal, dass die frau schon die schwester hat bevor sie witwe is.
und der mann heiratet die schwester und stirbt dann. dann hat er beide geheiratet
Verfasst: 23.11.2004, 21:46
von Rech
Kruttan hat geschrieben:Rech hat geschrieben:Scheidung, Frau heiratet wieder und der neue Mann stirbt. Sie ist damit offiziel Witwe, jetzt kann ich deren Schwester ja heiraten.
noch nicht ganz, der Mann muss die Schwester SEINER Witwe heiraten (also keiner beliebige Witwe), aber schon nah dran...
Das war ja mit dem Scheidung gemeint, die beiden waren ja verheirratet, dann heiratet die Frau erneut und stirbt, damit ist es "seine" Witwe...
Verfasst: 24.11.2004, 21:07
von Kruttan
@ Rech: hatte das so verstanden, dass nicht der Mann stirbt, sondern irgendein ein anderer Mann und ein anderer als der verstorbene die Schwester heiratet ("ich")
@ Atombobi: meine,d as sit so richtig, wie du es sagst...
noch mal ganz detailiert:
1. Damit ein Mann eine Witwe haben kann, muss er sterben
2. Während er stirbt ist er mit einer Frau verheiratet, die Witwe wird
3. Diese Frau hat eine Schwester
4. Der Mann kann die Schwester nicht nach seinem Tod heiraten
5. folglich muss er sie in einer vorangehenden Ehe zur Frau gehabt haben, die vor der Ehe stattfand, während der er verstarb
Also noch mal als Geschichte:
Der Mann heiratet Frau X. Er lässt sich nach einiger Zeit scheiden (die Frau kann aber auch sterben und ihn zum Witwer machen, is ja egal) und heiratet Frau Y, die die Schwester von Frau X ist. Dann verstirbt der Mann, Frau Y wird zur Witwe. Frau X ist (oder war) die Schwester der Witwe und wurde vom Mann geehelicht. Lebte der Mann dann noch in Kalifornien, so sind alle Bedingungen erfüllt.
Verfasst: 24.11.2004, 22:25
von MajorMistake
Hmm. Ich persönlich finde diese Überlegung nicht ganz überzeugend, wenn man sich die ursprüngliche Frage anschaut. Der Mann kann die Schwester nicht mehr heiraten, obwohl er mit ihr verheiratet gewesen sein könnte. Das Präsens kann man natürlich auch auf die Vergangenheit beziehend benutzen, aber in diesem Falle wird schon von der Witwe gesprochen, so dass hier scheinbar (vielleicht bewusst) eine falsche Situation dargestellt werden soll. Ich würde die Frage weiterhin mit "nein" beantworten.
Ich nehme mal an im besagten Buch wird die Situation ausführlicher erklärt, gibt es da noch weitere Aspekte so dass man die Frage tatsächlich bejahen kann?
Verfasst: 24.11.2004, 22:29
von max_power
Hm, na ja, darüber kann man sich wirklich vortrefflich streiten, denn der Mann
konnte die Schwester seiner Witwe heiraten, aber da er tot sein muss, damit eine Witwe Witwe sein kann, kann er sie nicht heiraten. In meinen Augen ist das mehr eine Definitionssache als ein klarer Sachverhalt.
edit: Ah, MajorMistake hat ja was Ähnliches geschrieben…
Verfasst: 24.11.2004, 23:02
von Mic
Ich sehe das wie Major. Immer noch ein eindeutiges
nein. Es sei denn, es gibt in Kalifornien ein Gesetz, dass ein Eheversprechen auch nach dem Tod verbindlich ist und durch einen Vertretungsberechtigten vollzogen werden kann. Das sollte man nachprüfen. Ich aber nicht. Kruttan, recherchieren Sie!
![Wink ;)](/phpbb/images/smilies/icon_wink.gif)
Verfasst: 24.11.2004, 23:08
von Kruttan
MajorMistake hat geschrieben:Ich nehme mal an im besagten Buch wird die Situation ausführlicher erklärt, gibt es da noch weitere Aspekte so dass man die Frage tatsächlich bejahen kann?
Ich zitiere mal:
Die Frage lautete hier:
Am 5. November 1955 heiratete E.P.Imenides die Schwester seiner Witwe. Kann dies wahr sein?
Die seltsame Heirat des Herrn Imenides ist nicht unmöglich. E.P. Imenides heiratete, und noch vor dem 5. November 1955 wurde er geschieden oder seine Frau starb. Am 5. November 1955 heratete er die Schwester seiner ersten Frau. Seine zweite Frau überlebte ihn und wurde somit seine Witzwe. Folglich heiratete Herr Imenides bei seiner ersten Hochzeit tatsächlich die Schwester seiner Witwe. (1)
(1) Tom Werneck, Denk-Spielereien, München 1979, S. 45, 132
nach Heinrich Hemme "Das Ei des Kolumbus"
Wobei ich anmerken möchte, dass gemäß der Logik der Antwort eigentlich der 5. November nicht der Tag der Hochzeit ist, an der er die Schwester heiratete, sondern die zukünftige Witwe. Der letzte Satz der Antowrt besagt ja, dass die gesuchte Hochzeit die erste ist, und nicht die vom 5. November 1955.
Korrekt müsste es also heißen, er heiratete am besagten 5. Nov seine erste Frau, und später dann dann die zweite...