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TV - Aufnahmen verkaufen?

Verfasst: 28.06.2005, 00:57
von Hans
Wie sieht es aus, wenn ich ein paar alte TV - Aufnahmen verkaufen möchte? Ist es rechtlich ok, wenn die Sachen nie anderweitig veröffentlicht wurden (auch nicht außerhalb Deutschlands), also nur einmal im Fernsehen gezeigt wurden?

Verfasst: 28.06.2005, 15:23
von Burzum
Bei eBay sieht man derlei Angebote häufig, sie werden aber dann schon nach kurzer Zeit entfernt.

Verfasst: 28.06.2005, 19:33
von john_doe
Darf man AFAIK nicht. Das Materiel steht unter Copyright, egal ob es in D veröffentlicht wurde oder nicht. Di dürftest höchstens eigene Homevideos verkaufen :) (oder nicht mal daß, weil die nicht FSK-geprüft sind :))

Verfasst: 03.07.2005, 01:44
von Azrael
Ich hab einmal gelesen, dass es eigentlich nicht einmal gestattet ist, Videos aufzunehmen, es wird jedoch geduldet. Ich vermute, Du darfst bestenfalls gekaufte Videos weiterverkaufen, aber eigene nicht.

Verfasst: 03.07.2005, 21:16
von zeebee
Azrael hat geschrieben:Ich hab einmal gelesen, dass es eigentlich nicht einmal gestattet ist, Videos aufzunehmen, es wird jedoch geduldet.
Ist erlaubt. Vollkommen legal. Lass dir da nix erzählen ;-).
Nur die Überwindung eines Kopierschutzes (egal welcher Art) ist nicht legal.

Verfasst: 04.07.2005, 11:08
von basti007
zeebee hat geschrieben:
Azrael hat geschrieben:Ich hab einmal gelesen, dass es eigentlich nicht einmal gestattet ist, Videos aufzunehmen, es wird jedoch geduldet.
Ist erlaubt. Vollkommen legal. Lass dir da nix erzählen ;-).
Nur die Überwindung eines Kopierschutzes (egal welcher Art) ist nicht legal.
... und selbst die ist nur dann nicht legal, wenn man vorher davon wusste. Dafür muss z.B. klar gemacht werden, dass die DVD kopiergeschützt ist (bzw. das Programm mit Macrovision ausgestrahlt wird). Leiht man z.b. in der Videothek eine DVD aus, auf der vorher nicht auf CSS oder andere Kopierschutzmechanismen hingewiesen wurde, ist das Umgehen für private Zwecke legal.

Das Umgehen von Kopierschutz für private Zwecke ist übrigens grundsätzlich nicht strafbar. Wohlgleich ist es für Vertriebe möglich, Schadenersatzansprüche hier geltend zu machen, auch bei privaten Kopien (ausser unter oben erwähntem Fall) - aber eben nicht über den strafrechtlichem Wege.

Im übrigen greift das Verbot der Umgehung von Kopierschützen nicht bei Software. Die Anwendung von Kopierschutzknackern bzw. Cracks für den privaten Gebrauch (zur Erstellung von Sicherungskopien) ist hier grundsätzlich erlaubt.


Zurück zum Topic: Aufnahmen vom Fernsehen werden AFAIK ebenfalls durch Verwertungsgesellschaften gedeckt, die private Aufnahme ist also genauso erlaubt wie die Weitergabe von Kopien an Freunde (genauso wie Kopien von Musik-CDs oder DVDs, nicht aber von Software). Nicht erlaubt ist die gewerbliche Nutzung solcher Kopien, also der Verkauf. Da würde ich schneuligst die Finger von lassen, denn das hat fast immer eine Strafanzeige zur Folge.

Verfasst: 05.07.2005, 20:36
von Tschabo
basti007 hat geschrieben: Das Umgehen von Kopierschutz für private Zwecke ist übrigens grundsätzlich nicht strafbar. Wohlgleich ist es für Vertriebe möglich, Schadenersatzansprüche hier geltend zu machen, auch bei privaten Kopien (ausser unter oben erwähntem Fall) - aber eben nicht über den strafrechtlichem Wege.

Im übrigen greift das Verbot der Umgehung von Kopierschützen nicht bei Software. Die Anwendung von Kopierschutzknackern bzw. Cracks für den privaten Gebrauch (zur Erstellung von Sicherungskopien) ist hier grundsätzlich erlaubt.
Ist das auch legal wenn ich aus Tauschbörsen irgendwelche Software ziehe und nur für private Zwecke einsetze?

Verfasst: 05.07.2005, 21:38
von axelkothe
Tschabo hat geschrieben:
basti007 hat geschrieben: Das Umgehen von Kopierschutz für private Zwecke ist übrigens grundsätzlich nicht strafbar. Wohlgleich ist es für Vertriebe möglich, Schadenersatzansprüche hier geltend zu machen, auch bei privaten Kopien (ausser unter oben erwähntem Fall) - aber eben nicht über den strafrechtlichem Wege.

Im übrigen greift das Verbot der Umgehung von Kopierschützen nicht bei Software. Die Anwendung von Kopierschutzknackern bzw. Cracks für den privaten Gebrauch (zur Erstellung von Sicherungskopien) ist hier grundsätzlich erlaubt.
Ist das auch legal wenn ich aus Tauschbörsen irgendwelche Software ziehe und nur für private Zwecke einsetze?
Nein.

Verfasst: 05.07.2005, 21:57
von LAF
Ich nehme mal das Beispiel Musik heraus! Wird wahrscheinlich bei Software genauso sein!

Du schadest der Musikindustrie und machst dich strafbar wenn du kostenlos saugst!

Es sei denn du nimmst diese Bezahl Musik Tauschbörsen wo du pro Song oder wie es halt geregelt ist bezahlst! Diese Möglichkeit wäre dann wohl die beste weil diese Legal sind! Ein Beispiel ist: Napster: Ist von dem Kostenlosen zur Bezahlmusik übergegangen, aber es gibt ziemlich viele, such dir halt eine aus! :wink:

Verfasst: 05.07.2005, 23:27
von zeebee
Lucas_ArtsFan hat geschrieben:Ich nehme mal das Beispiel Musik heraus! Wird wahrscheinlich bei Software genauso sein!
Software unterscheidet sich komplett von Musik. Nach meinem Stand ist es so:
Software (ohne Inhaber der Lizenz zu sein) downloaden: generell verboten
Musik/Filme Download: nur wenn die Quelle offensichtlich illegal ist. Aber jetzt der Haken für unsere Filesharer: ihr bietet die Datei wieder selbst zum Download an, das ist wiederum illegal ;-).

Ist wie gesagt mein letzter Stand, muss mir das aber noch genauer anschauen (besonders weil nächste Woche die Internetrechtprüfung ist ^^).

Verfasst: 05.07.2005, 23:58
von Rech
zeebee hat geschrieben:Musik/Filme Download: nur wenn die Quelle offensichtlich illegal ist. Aber jetzt der Haken für unsere Filesharer: ihr bietet die Datei wieder selbst zum Download an, das ist wiederum illegal ;-).
Hmm, nur mal soin Gedanke ich hab ja kaum Ahnung wie so was funktioniert :

War KaZaA dann LEGAL ?
Man konnte schliesslich als ShareOrdner und als DownloadIn Ordner 2 komplett verschiedene Verzeichnisse angeben und soviel ich weis hat man während dem Download auch nicht angeboten.
Funktionert das nicht bei den gängigen Tauschprogs ähnlich?

Sorry falls die Anmerkung/Frage dilletantisch klingt aber ich benutzte /habe (bis auf eben ein/zwei mal diese &%§$%& KaZaA) keine Tauschprogs, es gibt schliesslich nichts über eine Original CD/DVD-Hülle 8)

Verfasst: 06.07.2005, 00:03
von creeping deathaaa
es war doch die richtige entscheidung, dich zu mögen :mrgreen:


erfreuliche einstellung :wink: :D

Verfasst: 08.07.2005, 18:10
von basti007
zeebee hat geschrieben:
Lucas_ArtsFan hat geschrieben:Ich nehme mal das Beispiel Musik heraus! Wird wahrscheinlich bei Software genauso sein!
Software unterscheidet sich komplett von Musik. Nach meinem Stand ist es so:
Software (ohne Inhaber der Lizenz zu sein) downloaden: generell verboten
Musik/Filme Download: nur wenn die Quelle offensichtlich illegal ist.
Kann man jetzt so pauschal nicht sagen - du darfst Public Domain ohne Probleme herunterladen, ohne der Inhaber einer Lizenz zu sein...

Die Sache ist eher die: Tauschbörsen gehören nicht den Verwertungsgesellschaften (GEMA etc.) an und werden daher vom entsprechenden Urheberrechtsgesetz in Hinblick auf Privatkopie (was ein Download prinzipiell wäre) nicht gedeckt. Zudem kann man davon ausgehen, dass sich die Tauschbörsen-Nutzer kaum kennen. Die legale Privatkopie sieht aber vor, dass nur Leute aus dem engeren Umkreis mit Kopien versorgt werden dürfen (Freunde, Familienmitglieder etc.) Aus diesem Grunde ist der Download von urheberrechtlich geschütztem Material von Tauschbörsen nicht legal, während das Kopieren der selbigen von der Original-CD, vom Radio bzw. von der (Videotheken-) DVD und auch deren (entgeltfreie) Weitergabe durchaus legal ist.
Aber jetzt der Haken für unsere Filesharer: ihr bietet die Datei wieder selbst zum Download an, das ist wiederum illegal ;-).
Auch nicht zwigend. Das würde ja bedeuten, dass jeder, der die Datei nicht anbietet (was ja technisch möglich ist), legal ziehen könnte. Dem ist aber nicht so. Zwar werden Downloader weniger verfolgt als die Bereitsteller, legaler ist das deswegen trotzdem nicht. Und zu behaupten, man hätte nicht gewusst, dass der neueste Song von Britney Spears ein copyright hat, wird vor Gericht nicht wirklich ziehen.
Ist wie gesagt mein letzter Stand, muss mir das aber noch genauer anschauen (besonders weil nächste Woche die Internetrechtprüfung ist ^^).
Viel Glück. :) Ist doch auch ein ganz interessantes Thema.

(bei der Gelegenheit wollte ich nochmal auf unser nicht nach § 6
TDG konformes Impressum hinweisen)
War KaZaA dann LEGAL ?
Tauschbörsen sind generell absolut legal. An der Technik ist nichts auszusetzen. Du kannst ja auch keinen Messerhersteller verklagen, nur weil jemand mit dem Messer einen Mord begangen hat.

Illegal ist das Down-/und Uploaden von urheberrechtlich geschützten Songs, ohne an die Verwertungsgesellschaften Gebühren abzudrücken (bzw. sie dabei einem breiten Publikum (auch entgeltfrei) zur Verfügung zu stellen). Und das ist bei derzeit keiner Tauschbörse der Fall.
Man konnte schliesslich als ShareOrdner und als DownloadIn Ordner 2 komplett verschiedene Verzeichnisse angeben und soviel ich weis hat man während dem Download auch nicht angeboten.
Funktionert das nicht bei den gängigen Tauschprogs ähnlich?

Sorry falls die Anmerkung/Frage dilletantisch klingt aber ich benutzte /habe (bis auf eben ein/zwei mal diese &%§$%& KaZaA) keine Tauschprogs, es gibt schliesslich nichts über eine Original CD/DVD-Hülle
Wie gesagt: Auch der Download von urheberrechtlich geschützten Songs und Filmen ist weiterhin illegal. Und: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer einen Song herunterlädt und behauptet, er dachte, er sei frei zugänglich, macht sich deswegen genauso strafbar... daher hier noch Mal der Überblick:


Alles zu Filmen, Musik etc.:

Die Musik- und Filmwirtschaft wird von Verwertungsgesellschaften getragen (GEMA etc.), die dafür sorgt, dass die Künstler an dem Verkauf von Rohlingen, Brennern, Vorführungen im Radio etc. mitverdienen. Daher ist bei diesen Medien eine Kopie meist kein Problem. Wenn die Musikwirtschaft oder die Filmwirtschaft mit Worten agiert wie "Nur original ist legal" kann man dies schlicht nur als absolute Desinformations-Kampagne bezeichnen, die vom Gesetz in keinster weise gedeckt, aber immer noch von vielen Leuten geglaubt wird. Also:


- Kopien von Musik CDs, Video-DVDs, Videos etc:

ERLAUBT. (man spricht von ca. 7 Kopien pro Medium), in jeder Form, so lange man damit kein Geld macht und keinen Kopierschutz umgeht (neu seit 2003)


- Weitergabe von kopierten Musik CDs, Video-DVDs, Videos etc:

ERLAUBT. Die Scheiben dürfen an Freunde weitergegeben werden, auch wenn diese das Original garnicht besitzen. Genauso darf man sich Kopien bei Freunden machen, wenn man das Original auch nicht selbst besitzt. Das Original sollte aber nachvollziehbar sein (keine Kopien aus dem Internet/MP3s!).


- Filme/Musik aus der Videothek ausleihen, kopieren, und zurückbringen?

ERLAUBT. Es gibt ein paar Staatsanwälte, die das anders sehen, aber eigentlich ist die Rechtslage klar: Genauso wie man von Freunden Musik/Filme kopieren darf, darf man auch DVDs etc. aus der Videothek kopieren. Immerhin haben die Scheiben dort ein spezielles Vermietrecht, welches auch die Privatkopie mit einschließt, sie sind für die Videotheken auch meist teurer zum kaufen als Kaufkassetten, weil zusätzlich Abgaben für die Verwertungsgesellschaften fällig werden. Somit sind Kopien aus Videotheken ebenfalls legal - solange man sie natürlich nicht verkauft oder einen Kopierschutz umgeht (neu seit 2003).


- Kopien von kopiergeschützten Video-DVDs/Musik-CDs, die vor 2003 erstellt wurden:

ERLAUBT. Darf man behalten.


- Das Kopieren von kopiergeschützten Video-DVDs/Musik-CDs für Eigengebrauch:

VERBOTEN, aber bei privater Nutzung NICHT STRAFBAR. Klingt unlogisch, ist es auch (wie das komplette Urheberrechts Gesetz). Zusatz: Der Kopierschutz muss VOR der Aushändigung der DVD/CD BEKANNT gewesen sein!


- Nutzung von Texten, Musik, Videos für bestimmte Projekte:

ERLAUBT in erster Linie für Pressespiegel (wie vor kurzem geklärt trifft das wohl NICHT für Zeitschriften zu, wohl aber für Zeitungen), für Zitate bzw. wissenschaftlichen Gebrauch, für den kirchlichen oder schulischen Gebrauch. Muss dafür ein Kopierschutz umgangen werden, kann in bestimmten Fällen der Rechteinhaber gezwungen werden, den Kopierschutz aufzuheben (z.B. für den Pressespiegel, nicht aber für Zitate).


- Die Nutzung von Tauschbörsen:

VERBOTEN bei urheberrechtlich geschützen Material. Warum nochmal? An den Tauschbörsen verdient die GEMA ja nix, also auch keine Verwertung für die Künstler. Zudem wird das Angebot einer zu großen und unbekannten Menge zur Verfügung gestellt (wie gesagt: rund 7 Kopien sind ok). Wer schlau ist, der tauscht das Zeug mit seinen Freunden lieber per normalem Medium (siehe oben) mit Nachweis auf Original-CD!


- Der Besitz von Software, die Kopierschutzmechansimen für Video-DVDs, Musik CDs umgehen kann:

ERLAUBT.


- Der Nutzung von Software, die Kopierschutzmechansimen für Video-DVDs, Musik CDs umgehen kann:

VERBOTEN.




Software:

Hier gibt es bislang keine wirklichen Verwertungsgesellschaften, daher ist die Rechtslage hier härter:


- Das Kopieren von Software für den Eigengebrauch:

ERLAUBT, selbst wenn man dabei einen Kopierschutz umgeht.


- Das Kopieren von urheberrechtlicher Software für Freunde etc.:

VERBOTEN, völlig egal, ob man dabei einen Kopierschutz umgeht oder nicht, egal auf welchem Medium, ob CD, DVD oder Tauschbörse oder per Download im Internet.

- Das Nutzen von Kopierschutzknackern (Brennprogramme, Cracks etc.) für den Eigengebrauch:

ERLAUBT (eben nur bei Software).



Das neue UrhG ist in vielen Fällen wiedersprüchlich - insbesondere der Punkt, dass man keinerlei Kopien von kopiergeschützten Medien (ausser Software) anfertigen dürfe, stößt bei fast allen Juristen und selbst beim deutschen Bundestag auf Unverständnis. Eine richtige Rechtfertigung gibt es dafür nämlich nicht. Aus diesem Grunde ist das private Umgehen von Kopierschutzmechanismen bislang auch nicht wirklich strafbar (siehe oben) - es steht halt im Gesetz drin, und das auf Drängen der Musik- und Filmindustrie. Es könnte also durchaus möglich sein, dass diese etwas sinnentlehrte Erweiterung von 2003 (Verbot von Umgehung von Kopierschutzmechanismen) irgendwann wieder fällt, da es juristisch recht widersprüchlich ist. Ein Freibrief ist das natürlich nicht. Die Filmindustrie/Musikindustrie kann von sich aus durchaus tätig werden und Schadenersatzansprüche stellen (die bei Privatkopien aber schwer durchsetzbar sein dürften, weil allein durch das Aushebeln des Kopierschutzes noch kein Schaden entstanden sein dürfte...)

Verfasst: 08.07.2005, 18:28
von neon
Wie ist das mit kaufen, brennen, Original wieder verkaufen?

Verfasst: 08.07.2005, 18:30
von creeping deathaaa
oh cool, danke für diesen kleinen ( :wink: ) überblick, basti :D