Bafög, kennt ihr euch damit aus?
Verfasst: 29.03.2006, 17:51
Ich studiere jetzt im zweiten Semester und bekomme Bafög. Mein Vater will bald Selbstständig arbeiten, habe ich dann noch Anspruch auf Bafög? Ich meine gehört zu haben, dass ich es dann nicht mehr hätte.
Das diesen Paragraphen hier versteh ich auch nicht:
37.1.10 Der übergegangene Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB bezieht sich grundsätzlich auf die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen im Vorausleistungszeitraum; in Fällen schwankender Einnahmen, z.B. bei selbstständig tätigen Unternehmern oder Freiberuflern, ist abweichend in der Regel über einen Zeitraum von drei Jahren Auskunft zu verlangen. Der Auskunftsanspruch besteht
nur, soweit ohne ihn der Unterhaltsanspruch nicht festgestellt werden kann. Zu fordern ist eine vom Unterhaltspflichtigen persönlich unterschriebene, systematische und belegte Aufstellung sämtlicher Einkünfte sowie des Vermögens.
kann mir das jemand erklären? krieg ich nur kein bafög, wenn mein Vater als Selbstständiger zu viel verdient oder gar keins mehr?
Das diesen Paragraphen hier versteh ich auch nicht:
37.1.10 Der übergegangene Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB bezieht sich grundsätzlich auf die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen im Vorausleistungszeitraum; in Fällen schwankender Einnahmen, z.B. bei selbstständig tätigen Unternehmern oder Freiberuflern, ist abweichend in der Regel über einen Zeitraum von drei Jahren Auskunft zu verlangen. Der Auskunftsanspruch besteht
nur, soweit ohne ihn der Unterhaltsanspruch nicht festgestellt werden kann. Zu fordern ist eine vom Unterhaltspflichtigen persönlich unterschriebene, systematische und belegte Aufstellung sämtlicher Einkünfte sowie des Vermögens.
kann mir das jemand erklären? krieg ich nur kein bafög, wenn mein Vater als Selbstständiger zu viel verdient oder gar keins mehr?