Copyright bei MP3

Der Anlaufpunkt für alle, die selbst ein Adventure programmieren wollen.
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john_doe
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Beitrag von john_doe »

Am besten die Musik selber machen, oder die Künstler fragen.
Für ein (eingestampftes) Projekt hatte mein Team die Erlaubnis von einigen Mod-Komponisten geholt.
Oder man sucht sich bei Mp3.com etc. was aus und fragt die Künstler direkt, die sind oft froh wenn ihre Songs verbreitet werden.
Totoro
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Beitrag von Totoro »

ICh weise einmal darauf hin, dass Chris Jones auch extra eine AGS-Version zum Download anbietet, die kein MP3 sondern nur OGG unterstüzt, damit es im Falle eines KOMMERZIELLEN Spiels keine Probleme wegen MP3 gibt.
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bubblebobble
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Beitrag von bubblebobble »

- Frauenhofer erhebt seit neuestem Lizenzgebühren auf mp3 Player, mp3 Datein darf man nach wie vor encoden und benutzen wie man will.
Allerdings könnte das Adventure als Player angesehen werden. Bin mir aber nicht sicher, ob das nur für Kommerzielle Player zutrifft.

- Originalaufnahmen darf man nach wie vor NICHT nutzen, egal in welchem Zusammenhang. Auch keine 15sec, das ist Humbug.
Man kommt davon, wenn die Teile eines Songs die man "geborgt" hat nicht prägnant für den Original Song sind.
Nimmt du also "I ve got the Power" aus Snaps gleichnamigen Song, dann ist das bereits eine Urheberrechtsverletzung,
auch wenn es nur 2-3 sec sind.

- Die GEMA hält überhaupt keine Recht an Songs. Die Rechte hat der Author und der Verlag.
Die GEMA vertitt lediglich die Urheber, um das Geld einzutreiben. Vergehen gegen das Urheberrecht werden von der GEMA nicht aktiv verfolgt.
Sie kann nur zur klärung der Urheberrechtsfrage herangezogen werden.
Sprich: Die GEMA wird dich niemals verklagen, höchstens der original Author.

- Nachspielen von Songs ist jederzeit erlaubt, wenn man die künstlerische Aussage beibehält.
Mache ich z.B. ein Techno Stück aus Carmina Burana, dann kann das untersagt werden wegen Verballhornung des Originals.
Dafür bräuchte man eine Erlaubnis des Authors.
Wenn man einen Song nachspielt und öffentlich aufführt, muss man allerdings GEMA gebühren abführen.
Ich weiss nicht wie das im Falle eines Adventures zum Download gewertet werden würde.
Vermutlich darf man das nicht. Da es sich aber nicht um eine originalaufnahme handelt, wird
wohl kaum jemand was dagegen haben, deswegen verkauft der Author höchstens mehr CDs als weniger von
seinem original, weil es kostenlose Werbung ist.

Am besten ist immer noch selbskomonieren, da ist man auf der sicheren Seite.
Angst zu haben, dass es zu ähnlich ist wie ein bereits exisiterendes Stück braucht man nicht,
die Change dass man dadruch Probleme bekommt ist gleich NULL, es sei denn man verdient damit
10Millionen Euro.
Es ist auch sehr schwierig nachzuweisen, dass ein Song geklaut wurde.
Gast

Beitrag von Gast »

Ergaenzungen zu meinem Vorschreiber (der richtig liegt in dem was er sagt) ;)

Bei Musikstuecken gibts 2 Parteien: den geistigen Urheber (z.B. Komponisten) und den Interpreten (Band, Orchester usw.). Manchmal, bei Bands, natuerlich Personalunion...
Die Rechte des geistigen Urhebers Erloeschen „nach einem angemessenen Zeitraum“, heute meist als 70 Jahre nach dem Tod interpretiert. Danach ist das Motiv/Thema der Musik wieder „frei“ und kann verwendet werden. VORSICHT: konkrete Notenarrangements haben oft immernoch Inhaber – z.B. gehoeren die meisten Bachpartituren bekannten von meiner Familie (Verlag). Aber ob man nach den Noten gespielt hat, laesst sich aber natuerlich kaum beweisen.
Nur den GEISTIGEN URHEBER beruehren z.B. MIDIs – da sie ja keine Aufnahme sind, sondern selbst eingespielt (in einem gewissen Sinne). Das es auch von juengeren Kompositionen MIDIs gibt, liegt an 2 Gruenden: 1. Die Komponisten rechnen mit einem „Werbungseffekt“ und erlauben es (meist solange kein Geld mit den MIDIs verdient wird, teilweise aber auch dann noch – Nachfragen!!!!!!) und 2. der Unterschied zwischen illegal und straffrei: es lohnt sich fuer die Rechteinhaber meist nicht, kleinere Verstoesse zu verfolgen und vor Gericht wuerde es als minderschwere tat wohl auch straffrei bleiben

Die Aufnahmen haben haeufig viel juengere Rechte (wie Lange gibts erst CDs), sind also ALLE geschuetzt. Hier wird auch strenger vorgegangen. Kleine Schnipsel darf man verwenden, WENN sie nicht charakteristisch fuer das Stueck sind (also Refrain oder Gitarrenriff usw.)

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man GEMA-Gebuehren zahlt – die sind verdammt teuer – oder selbst komponiert.

Achja, aus dem Radio AUFNEHMEN darf man (fuer sich selbst), WEITERGEBEN aber nicht (ausser an enge Freunde, Gewohnheitsrecht sind ca. 6 Kopien)
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