Hier ein völlig willkürliches Beispiel: klick.KidCrazy hat geschrieben:certain# meinst du das jetzt theoretisch oder hast du da auch ein beispiel für ne software, die eigeninformation per wasserzeichen ins bild einbettet? würd mich jetzt nämlich auch interessieren.
Rechtliche Grundlagen der Spieleveröffentlichung
- Certain
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Da muss ich dich enttäuschen, Certain. In der "kostenlosen" Version von Maya wird ein sehr deutlich sichtbares Wasserzeichen auf die fertigen Bilder gesetzt, es unterscheidet sich damit nicht wesentlich von einer Demo. Die Hersteller erhofften sich wohl, dass es die privaten Nutzer nicht weiter stört.
Deshalb ist dies kein Beweis für "unsichtbare Wasserzeichen" à la Digimarc. Weitere patentierte / nichtpatentierte Verfahren dieser Art, die tatsächlich in aktueller Grafiksoftware benutzt werden, um die Erstellung des Bildes mit der speziellen Software in Zusammenhang zu bringen, sind mir nicht bekannt. Wenn du sagst, dass dies natürlich so ist, dann wäre ein Beispiel wirklich hilfreich. Du kannst es ja selbst auch nur wissen, wenn du in einem konkreten Fall aufzeigen kannst, dass es so ist.
Mit den bestimmten Algorythmen hast du natürlich Recht, es gibt bestimmte Effekte, die typisch für spezielle Software sind. Aber das heißt nicht, dass man ähnliche Effekte nicht auch mit anderen Bildbearbeitungsprogrammen hinbekommt.
Ich wollte das Thema auch an und für sich nicht so weit ausdehnen, nur soll das mit den unsichtbaren Wasserzeichen nicht so im Raum stehen. Ich lass mich gern belehren, dann allerdings nur mit hieb-und stichfesten Beweisen.
Man kann es ja z.B. so machen: Man lädt sich eine Trial-Version von Photoshop runter, bastelt damit innerhalb von 30 Tagen seine Räume und dann benutzt man eine andere Software. So, wenn jetzt die Frage nach der Bearbeitungssoftware kommt, wie steht man dann da, wenn man "nur" die Demo benutzt hat? Es gibt viele Gründe warum die Info wichtig ist, ob sich die Bildbearbeitungssoftware nachweisen lässt. Gerade bei Freeware überliest man schon mal die eine odere andere Klausel in der Lizenz und so kann man vorausplanen, wenn man vor hat was Größeres zu machen.
Deshalb ist dies kein Beweis für "unsichtbare Wasserzeichen" à la Digimarc. Weitere patentierte / nichtpatentierte Verfahren dieser Art, die tatsächlich in aktueller Grafiksoftware benutzt werden, um die Erstellung des Bildes mit der speziellen Software in Zusammenhang zu bringen, sind mir nicht bekannt. Wenn du sagst, dass dies natürlich so ist, dann wäre ein Beispiel wirklich hilfreich. Du kannst es ja selbst auch nur wissen, wenn du in einem konkreten Fall aufzeigen kannst, dass es so ist.
Mit den bestimmten Algorythmen hast du natürlich Recht, es gibt bestimmte Effekte, die typisch für spezielle Software sind. Aber das heißt nicht, dass man ähnliche Effekte nicht auch mit anderen Bildbearbeitungsprogrammen hinbekommt.
Ich wollte das Thema auch an und für sich nicht so weit ausdehnen, nur soll das mit den unsichtbaren Wasserzeichen nicht so im Raum stehen. Ich lass mich gern belehren, dann allerdings nur mit hieb-und stichfesten Beweisen.
Man kann es ja z.B. so machen: Man lädt sich eine Trial-Version von Photoshop runter, bastelt damit innerhalb von 30 Tagen seine Räume und dann benutzt man eine andere Software. So, wenn jetzt die Frage nach der Bearbeitungssoftware kommt, wie steht man dann da, wenn man "nur" die Demo benutzt hat? Es gibt viele Gründe warum die Info wichtig ist, ob sich die Bildbearbeitungssoftware nachweisen lässt. Gerade bei Freeware überliest man schon mal die eine odere andere Klausel in der Lizenz und so kann man vorausplanen, wenn man vor hat was Größeres zu machen.
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Tja, der "Digital Watermarc ist de fakto das "unsichtbarste" was man in punkto Wasserzeichen geschaffen hat. Wie er genau aussieht weiß ich nicht, weil ich noch kein mit Digimarc geschütztes Bild gesehen hab. Wäre er aber ohne Weiteres erkennbar, so wäre er im Grunde nichts anderes als ein relativ transparentes Wasserzeichen.
Da man ihn selbst bei ausgedruckten Bildern sehen soll, kann ich mir nicht vorstellen, dass es sich viel anders verhält.
Nochmal was zur Software: Bei der kommerziellen Veröffentlichung kommt es doch auch darauf an, dass man die Lizenzen für jede einzelne verwendete Software besitzt. Wenn man also bei eBay ein Programm ersteigert, das unregistriert und ohne beigefügte Lizenz ist, hat man schlechte Karten, soweit korrekt?
Bei der USK ist doch ein Mindestbetrag von 1.000 Euro nötig, damit die das Spiel prüfen, war das nicht so? Martin Lassahn kann dazu wohl Näheres sagen, da erinnere mich noch an die Debatte als es um Timanfaya ging.
Da man ihn selbst bei ausgedruckten Bildern sehen soll, kann ich mir nicht vorstellen, dass es sich viel anders verhält.
Nochmal was zur Software: Bei der kommerziellen Veröffentlichung kommt es doch auch darauf an, dass man die Lizenzen für jede einzelne verwendete Software besitzt. Wenn man also bei eBay ein Programm ersteigert, das unregistriert und ohne beigefügte Lizenz ist, hat man schlechte Karten, soweit korrekt?
Bei der USK ist doch ein Mindestbetrag von 1.000 Euro nötig, damit die das Spiel prüfen, war das nicht so? Martin Lassahn kann dazu wohl Näheres sagen, da erinnere mich noch an die Debatte als es um Timanfaya ging.
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@Certain
Falsch. Die "Wasserzeichen" von denen hier die Rede ist, sollen sogar bewusst für den Menschen nicht sichbar sein. Durch leichte Farbverschiebungen wird z.B. ein Text hineincodiert. Bei einem 24Bit Bild sieht man das mit blossem Auge nicht. Das gleiche kann man auch mit Audio Dateien machen. Sehr aufwendige Wasserzeichen überleben auch ein Re-Encodieren oder sogar ein Rezising der Grafik, das ist aber sehr aufwendig und ein Durchschnittsprogramm kann sowas nicht. Es ist aber fraglich, ob eine solche Information im Ernstfall vor Gericht verwendet werden darf, da es nach dem Datenschutzgesetz nicht erlaubt ist, weil hier eine persönliche Information abgespeichert wird die nicht zur Erfüllung der Aufgabe des Programmes notwendig ist.
Wenn du im besitzt einer original Software bist (und nicht nur eine Studi Lizenz oder so hast) dann wirst du sicherlich damit machen können was du willst, lese das in den Lizenzbedingungen nach.
Ich meine dafür sind die Programme schliesslich gemacht.
Bei Shareware Programmen findet man häufig, dass es umsonst ist solange das Produkt umsonst ist. Ist es kommerziell, muss man das Prog lizenzieren.
Wenn du sowas wie Gimp benutzt bist du auf der sicheren Seite, oder nutze eben ein altes Program, die haben keine Wasserzeichen. Allerdings speichern viele Programme Informationen in den Header. Das kannst du ganz einfach rausfinden indem du das im Hex-Editor mal anguckst oder einfach in Editpad reinlädst. Das kann man durch einen Screenshot oder Fromatkonvertierung etc. "reinwaschen".
Seitenhiebe auf andere Spiele dürften kein Problem sein, solange keine Originalgrafiken und Sounds vorkommen, solange sie nicht beleidigend oder unsittlich sind.
Originalmusik darf man grundsätzlich nicht verwenden, auch keine 15 sec, solange es erkennbar ist. Wenn es verfremdet wird oder eine nicht so prägnante Stelle ist darf es verwendet werden. Naturgeräusche dürfen übrigends 1:1 übernommen werden, da sie von der Natur erzeugt wurden und weder Aufnahme noch Urheberrechte darauf bestehen.
Codecs dürfen so ziemlich alle mir bekannten verwendet werden, Lizenzen bestehen meistens nur auf den Abspielern. Wenn die Engine nicht von dir ist, müssten also die Macher der Engine für die Player Lizenzen aufkommen. Wenn es ein kommerziell erworbenes Produkt ist, dann ist das nicht dein Problem, du kannst davon aussgehen dass alles ordenltich lizenziert wurde, sonst dürfte es dir nicht angeboten werden.
Falsch. Die "Wasserzeichen" von denen hier die Rede ist, sollen sogar bewusst für den Menschen nicht sichbar sein. Durch leichte Farbverschiebungen wird z.B. ein Text hineincodiert. Bei einem 24Bit Bild sieht man das mit blossem Auge nicht. Das gleiche kann man auch mit Audio Dateien machen. Sehr aufwendige Wasserzeichen überleben auch ein Re-Encodieren oder sogar ein Rezising der Grafik, das ist aber sehr aufwendig und ein Durchschnittsprogramm kann sowas nicht. Es ist aber fraglich, ob eine solche Information im Ernstfall vor Gericht verwendet werden darf, da es nach dem Datenschutzgesetz nicht erlaubt ist, weil hier eine persönliche Information abgespeichert wird die nicht zur Erfüllung der Aufgabe des Programmes notwendig ist.
Wenn du im besitzt einer original Software bist (und nicht nur eine Studi Lizenz oder so hast) dann wirst du sicherlich damit machen können was du willst, lese das in den Lizenzbedingungen nach.
Ich meine dafür sind die Programme schliesslich gemacht.
Bei Shareware Programmen findet man häufig, dass es umsonst ist solange das Produkt umsonst ist. Ist es kommerziell, muss man das Prog lizenzieren.
Wenn du sowas wie Gimp benutzt bist du auf der sicheren Seite, oder nutze eben ein altes Program, die haben keine Wasserzeichen. Allerdings speichern viele Programme Informationen in den Header. Das kannst du ganz einfach rausfinden indem du das im Hex-Editor mal anguckst oder einfach in Editpad reinlädst. Das kann man durch einen Screenshot oder Fromatkonvertierung etc. "reinwaschen".
Seitenhiebe auf andere Spiele dürften kein Problem sein, solange keine Originalgrafiken und Sounds vorkommen, solange sie nicht beleidigend oder unsittlich sind.
Originalmusik darf man grundsätzlich nicht verwenden, auch keine 15 sec, solange es erkennbar ist. Wenn es verfremdet wird oder eine nicht so prägnante Stelle ist darf es verwendet werden. Naturgeräusche dürfen übrigends 1:1 übernommen werden, da sie von der Natur erzeugt wurden und weder Aufnahme noch Urheberrechte darauf bestehen.
Codecs dürfen so ziemlich alle mir bekannten verwendet werden, Lizenzen bestehen meistens nur auf den Abspielern. Wenn die Engine nicht von dir ist, müssten also die Macher der Engine für die Player Lizenzen aufkommen. Wenn es ein kommerziell erworbenes Produkt ist, dann ist das nicht dein Problem, du kannst davon aussgehen dass alles ordenltich lizenziert wurde, sonst dürfte es dir nicht angeboten werden.
- Certain
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Hm, was meinst Du mit "ohne Lizenz"? Wenn Du ein Programm legal erworben hast (und somit die Lizenz zur Nutzung auf Dich übergegangen ist), darfst Du damit alles anstellen, was auch der Vorbesitzer durfte. Hast Du hingegen eine illegale Version gekauft, stehst Du in der Tat etwas blöd da (Geld weg, keine Nutzungsrechte).Treibholz hat geschrieben:Nochmal was zur Software: Bei der kommerziellen Veröffentlichung kommt es doch auch darauf an, dass man die Lizenzen für jede einzelne verwendete Software besitzt. Wenn man also bei eBay ein Programm ersteigert, das unregistriert und ohne beigefügte Lizenz ist, hat man schlechte Karten, soweit korrekt?
Ich hoffe, sowas ist Dir nicht passiert? Wäre ja sehr ärgerlich.
Bye,
Certain
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Also ich will es mal an einem Beispiel erklären: Ich hatte mal bei eBay Frontpage 98 ersteigert (seeehr lang her, heute nutz ich da lieber Weaverslave), dem Programm lag eine Lizenz und Ermächtigung eine Sicherheitskopie zu machen bei. Das heißt die Lizenz war explizit in schriftlicher Form beigelegt mit allen Bestimmungen. Ich dachte das sei bei lizensierter Software üblich, offenbar ist dem aber nicht so.
Um es auf den Punkt zu bringen: Reicht es, wenn ich eine Software bei einem seriösen Anbieter kaufe oder muss ich die Software noch registrieren bzw. sonstige Lizenzen erwerben?
Um es auf den Punkt zu bringen: Reicht es, wenn ich eine Software bei einem seriösen Anbieter kaufe oder muss ich die Software noch registrieren bzw. sonstige Lizenzen erwerben?
- john_doe
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Ich hab mal Google bemüht und folgende Seite gefunden:
http://www.spie.org/web/oer/november/nov99/cover1.html
Da steht grob erklärt, wie ungefähr Digimarc funktioniert.
http://www.spie.org/web/oer/november/nov99/cover1.html
Da steht grob erklärt, wie ungefähr Digimarc funktioniert.
- Martin Lassahn
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Meines Wissens reicht es einen Kaufbeleg der Software bei Bedarf vorlegen zu können. In Zeiten von ebay hat sich mein Verhalten jedoch geändert. Ich habe mir eine Photoshop-Lizenz mit Registrierungsschlüssel dort gekauft. Um sicherzugehen, dass der Verkäufer mich nicht gelinkt hat, habe ich mich natürlich bei Adobe registriert.
Mal was Allgemeines zu dem Thema: Fast jeder hat schon mal unlizensierte Software benutzt, ich auch. Als Kind oder Jugendlicher fehlen einfach die Mittel und die Versuchung ist groß und das Risiko relativ klein mit Konsequenzen zu rechnen. Mit zunehmenden Alter oder wenn man zB seine selbst erstellten Werk verkaufen möchte, dann geht plötzlich die Suche nach guter lizenzfreier Software los. Lustig wird's, wenn die eigene Software gecrackt im Internet auftaucht. Letztlich muß es jeder für sich selbst entscheiden. Jedenfalls ist die Polizei nicht blöd und weiß auch, dass der Großteil der Internet-Kiddies sich ihre PhotoShop-Lizenz nicht gekauft hat. Mancher möchte sich mit einer Studentenversion rausreden, aber es gibt keine Studentenversion von Photoshop. Der einzige Grund, warum die Polizei da keinen Finger krumm macht, ist Zeitmangel. Die kümmern sich lieber um die grösseren Fische. Sicher ist man jedoch nie. Die meisten Lizenzvergehen kommen ans Licht, weil ein Konkurrent oder ein vergraulter Mitarbeiter anschwärzen geht. Wo kein Kläger ist...
Mal was Allgemeines zu dem Thema: Fast jeder hat schon mal unlizensierte Software benutzt, ich auch. Als Kind oder Jugendlicher fehlen einfach die Mittel und die Versuchung ist groß und das Risiko relativ klein mit Konsequenzen zu rechnen. Mit zunehmenden Alter oder wenn man zB seine selbst erstellten Werk verkaufen möchte, dann geht plötzlich die Suche nach guter lizenzfreier Software los. Lustig wird's, wenn die eigene Software gecrackt im Internet auftaucht. Letztlich muß es jeder für sich selbst entscheiden. Jedenfalls ist die Polizei nicht blöd und weiß auch, dass der Großteil der Internet-Kiddies sich ihre PhotoShop-Lizenz nicht gekauft hat. Mancher möchte sich mit einer Studentenversion rausreden, aber es gibt keine Studentenversion von Photoshop. Der einzige Grund, warum die Polizei da keinen Finger krumm macht, ist Zeitmangel. Die kümmern sich lieber um die grösseren Fische. Sicher ist man jedoch nie. Die meisten Lizenzvergehen kommen ans Licht, weil ein Konkurrent oder ein vergraulter Mitarbeiter anschwärzen geht. Wo kein Kläger ist...
- Treibholz
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Das stimmt schon, es ist immer sinnvoll auf der sicheren Seite zu sein, wenn man etwas entwickelt hat, das tatsächlich marktreif ist. Um es zusammenzufassen:
100%ig legal ist es nur, wenn man im Besitz eines registrierten lizensierten Originals ist, dessen Produkte (sprich die Bilder, die man damit erstellt) laut Lizenzvereinbarung frei verkäuflich sind.
@john_doe: Danke, das ist sehr hilfreich! Nun hat man mal eine Vorstellung wie DigiMarc arbeitet. Wie man sieht ist die Bildinformation des Wasserzeichens so gut wie unsichtbar.
100%ig legal ist es nur, wenn man im Besitz eines registrierten lizensierten Originals ist, dessen Produkte (sprich die Bilder, die man damit erstellt) laut Lizenzvereinbarung frei verkäuflich sind.
@john_doe: Danke, das ist sehr hilfreich! Nun hat man mal eine Vorstellung wie DigiMarc arbeitet. Wie man sieht ist die Bildinformation des Wasserzeichens so gut wie unsichtbar.
- max_power
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Wo ist eigentlich das Problem mit der Grafiksoftware? Lizenzen von PhotoShop 6 gibt es für Windows schon für 30 Euro, manchmal sogar noch billiger, man muss halt die Augen offen halten. Würde ich viel damit arbeiten, würde ich es auf jeden Fall kaufen. Leider scheint die Mac Version noch für OS 9 zu sein, sonst hätte ich es mir auch schon längst gekauft (auch wenn ich momentan nichts mit Grafik mache), denn PS 6 reicht eigentlich für alles.
Wenn ihr also viel mit Grafik macht und ein Spiel rausbringen möchtet, kauft euch halt billig eine alte Lizenz, dafür kann man halt mal auf ein paar Klingeltöne, Telefonate oder ein Computerspiel verzichten.
Wenn ihr also viel mit Grafik macht und ein Spiel rausbringen möchtet, kauft euch halt billig eine alte Lizenz, dafür kann man halt mal auf ein paar Klingeltöne, Telefonate oder ein Computerspiel verzichten.
„Es müsste immer Musik da sein, bei allem was du machst. Und wenn's so richtig Scheiße ist, dann ist wenigstens noch die Musik da. Und an der Stelle, wo's am allerschönsten ist, da müsste die Platte springen und du hörst immer nur diesen einen Moment.“ (Floyd, Absolute Giganten)
- Certain
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Wenn ich es dann noch schaffe, ein völlig unsichtbares Wasserzeichen zu entwickeln, bekomme ich sicher die goldene Zitrone der Informatik verliehen... Spaß beiseite, das Thema wurde ja jetzt zur Genüge durchgekaut.Treibholz hat geschrieben:Wie man sieht ist die Bildinformation des Wasserzeichens so gut wie unsichtbar.
Max' Tipp mit den alten Versionen sollte sich so mancher zu Herzen nehmen (da zählt dann auch das Gejammer "Photoshop ist ja sooo teuer" nicht mehr ), zumal sowieso kaum ein Nutzer alle Funktionen der aktuellsten Version benötigt. Ach, und hat die neueste Photoshop-Version nicht auch so einen ekligen Aktivierungsmechanismus?
Man kann aber auch mal ein wenig über den Tellerrand schauen und kleineren Produkten wie Paint Shop Pro eine Chance geben. Sehr günstig und leistungsstark, und die älteren Versionen bekommt man für 'nen Appel und ein Ei.
Bye,
Certain
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Paint Shop Pro 5 bekommt man inzwischen anscheinend sogar für umsonst. Außerdem kann ich PSP5 mit gutem Gewissen jedem empfehlen, der kein Geld für Photoshop ausgeben will Wie ich allerdings in anderen Threads schon angemerkt habe solltet ihr von Paint Shop Pro 8 die Finger lassen. So viele Bugs hab ich bei ner so teuren Software im Leben noch nicht gesehen. Leider habe ich keine Ahnung, wie Versionen 6, 7 und 9 geraten sind, aber für mich hat sich das Thema JASC vorerst sowieso erledigt.Certain hat geschrieben:Man kann aber auch mal ein wenig über den Tellerrand schauen und kleineren Produkten wie Paint Shop Pro eine Chance geben. Sehr günstig und leistungsstark, und die älteren Versionen bekommt man für 'nen Appel und ein Ei.
Gruß,
Kc
Gehts nicht mit Gewalt, gehts mit viel Gewalt.
(altes amerikanisches Sprichwort)
Das Long Trip-Projekt
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- Treibholz
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Das mit den älteren Versionen ist sicher ein guter Tipp, man müsste einfach mal vergleichen, indem man eventuell zwei Demoversionen runterlädt (falls die alten Versionen noch als Demo angeboten werden, darüber hab ich mich noch nicht informiert). Immerhin hat man 30 Tage Zeit sich die Funktionen anzuschauen und dann erfüllt die Demo auch ihren Zweck.
Was gibt es denn sonst noch zu beachten außer den bisher angesprochenen Dingen wie Lizenzen der Codecs und Software sowie USK-Prüfung (wenn man seine Software auch an Kunden unter 18 weitergeben will)?
Hält die Bürokratie noch weitere Schranken bereit, die dem Vertrieb im Weg stehen?
Was gibt es denn sonst noch zu beachten außer den bisher angesprochenen Dingen wie Lizenzen der Codecs und Software sowie USK-Prüfung (wenn man seine Software auch an Kunden unter 18 weitergeben will)?
Hält die Bürokratie noch weitere Schranken bereit, die dem Vertrieb im Weg stehen?