Rechtliche Grundlagen der Spieleveröffentlichung
- KidCrazy
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na aber klar doch. solltest du dein spiel tatsächlich kommerziell aufziehen und damit geld verdienen wollen, so wirst du wohl oder übel ein gewerbe anmelden müssen. im gleichen zuge darfst du dann (soweit du sie noch nicht machst) jedes jahr ne detailierte steuererklärung vorbereiten. falls es über nen bestimmten betrag raus geht musst du dann glaub ich auch noch ne genauere buchführung über deine umsätze machen und für 5 jahre (?) in deinem aktenschrank aufbewahren.
(ist schon n weilchen her, seit ich mich informiert habe, deshalb: alle angaben ohne gewähr)
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Gehts nicht mit Gewalt, gehts mit viel Gewalt.
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stimmt, aber gewerbe anmelden und steuererklärung ausfüllen darfste glaub ich trotzdem
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Ich bin jetzt etwas verwirrt, vielleicht kann man gerade nochmal etwas Klarheit schaffen... Wir reden jetzt zunächst von einem kommerziellen Projekt, das letzten Endes vertrieben wird.
Nochmal die kleine Checklist, bei der die Einträge mit Fragezeichen noch unklar sind:
- Lizenzfreier Audio-Codec für Sound
- Gemafreie Musik
- Lizensierte und registrierte Software
(sowohl Grafik als auch Engine etc.)
- Fremdgrafiken / Sounds nur mit schriftlicher Erlaubnis des Autors
- USK-Prüfung (ca. 1000 Euro), da sonst Endprodukt ab 18
- Gewerbeschein / regelmäßige Steuererklärung ?
Gehen wir von meinem Fall aus, ich bin momentan Student, muss also noch keine Steuererklärung abgeben, da ich kein Einkommen habe. Ich mach das mal an meinem Fall fest, weil ich denke, dass viele andere hier auch entweder Schüler oder Studenten sind.
Fehlt noch was auf der Liste oder ist das im Groben alles, was man beachten muss?
Nochmal die kleine Checklist, bei der die Einträge mit Fragezeichen noch unklar sind:
- Lizenzfreier Audio-Codec für Sound
- Gemafreie Musik
- Lizensierte und registrierte Software
(sowohl Grafik als auch Engine etc.)
- Fremdgrafiken / Sounds nur mit schriftlicher Erlaubnis des Autors
- USK-Prüfung (ca. 1000 Euro), da sonst Endprodukt ab 18
- Gewerbeschein / regelmäßige Steuererklärung ?
Gehen wir von meinem Fall aus, ich bin momentan Student, muss also noch keine Steuererklärung abgeben, da ich kein Einkommen habe. Ich mach das mal an meinem Fall fest, weil ich denke, dass viele andere hier auch entweder Schüler oder Studenten sind.
Fehlt noch was auf der Liste oder ist das im Groben alles, was man beachten muss?
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In dem Moment hast Du aber ein Einkommen.
Nur weil Du hauptberuflich Student bist, heißt das noch nicht daß Du kein Einkommen hast. Du mußt Nebeneinkünfte trotzdem versteuern, aber soweit ich weiß zu einem niedrigeren Steuersatz.
Nur weil Du hauptberuflich Student bist, heißt das noch nicht daß Du kein Einkommen hast. Du mußt Nebeneinkünfte trotzdem versteuern, aber soweit ich weiß zu einem niedrigeren Steuersatz.
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Also soviel ich weiß ist ein Einkommen von ca. 7600 € (jährlich) steuerfrei, nicht nur bei Studenten. Aber ich kann natürlich auch völlig daneben liegen . MfG Floyd
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Einen schönen Orbit, Bürger!
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- KidCrazy
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Soooo... Ich habe soeben mal schnell gegooglet und folgendes gefunden:
Das war der einfache Teil. Was ein freier Beruf ist, ist wohl irgendwie nicht so ganz eindeutig definiert. Für uns interessant sein könnte evtl. folgender Teil:
Da ich Herstellung von Spielen gerne als Kunst ansehe, würde ich es entweder als Katalogberuf Künstler oder zumindest als ähnlicher Beruf einordnen Natürlich müsste man das auch noch plausibel dem Finanzamt verkaufen, aber ich denke prinzipiell ist das machbar.
Letztendlich bleibt euch wohl nur, euch direkt ans Finanzamt zu wenden und euch durchzufragen. Exakte Rechtssprechungen habe ich jetzt nicht gelesen, obwohl es eigentlich einige geben müsste (Es soll ja angeblich noch mehr Spielehersteller geben )
Und damit zurück ins Funkhaus,
Kc
Da man davon Ausgehen kann, dass Spieleprogrammierung und Bilder pinseln keine Urproduktion ist, kann es also nur noch Gewerbe oder ein sogenannter "freier Beruf" nach § 18 EStG sein.Quelle: http://www.rhein-neckar.ihk24.de
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist bei einer Tätigkeit im stehenden Gewerbe, deren Beginn, jegliche Veränderungen und die Beendigung anzuzeigen.
Gewerbebegriff
Gewerbe stellt
* jede erlaubte
* auf Gewinnerzielung gerichtete
* auf Dauer angelegte
* selbständige Tätigkeit
dar, mit Ausnahme der Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Viehzucht, Fischerei und Bergwesen), der freien Berufe sowie der Verwaltung eigenen Vermögens (etwa Vermietung von Grundbesitz). Für das Erfordernis der Selbständigkeit ist maßgeblich, ob sich die Tätigkeit nach ihrem Gesamtbild als die eines selbständigen Gewerbetreibenden darstellt, wofür drei Kriterien bedeutsam sind:
* Tätigkeit im eigenen Namen,
* Handeln auf eigene Rechnung, das heißt unter Übernahme des unternehmerischen Risikos,
* Handeln in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit.
Sie üben also keine gewerbliche Tätigkeit aus, wenn Sie
* einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft haben,
* eine selbständige Tätigkeit ausüben, die in ihrem Umfang im Einkommensteuergesetz festgelegt ist. Bei den freien Berufen handelt es sich um freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten, sowie um persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine qualifizierte Bildung (Hoch- oder Fachhochschule) erfordern (vgl. § 18 EStG).
* eine Vermögensverwaltung betreiben.
Das war der einfache Teil. Was ein freier Beruf ist, ist wohl irgendwie nicht so ganz eindeutig definiert. Für uns interessant sein könnte evtl. folgender Teil:
Ähnliche Berufe sind (wie der Name schon sagt) Berufe, die den Katalogberufen ähnlich sind.Quelle: http://www.ingenieurkammer-rlp.de
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet im §18 Abs. 1 Nr. 1 in drei freiberufliche Tätigkeitsgruppen:
* Katalogberufe - ...
* ähnliche Berufe - ...
* Tätigkeitsberufe - ...
Was sind Katalogberufe?
1. ...
2. ...
3. ...
4. Die informationsvermittelnden Berufe/Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
Da ich Herstellung von Spielen gerne als Kunst ansehe, würde ich es entweder als Katalogberuf Künstler oder zumindest als ähnlicher Beruf einordnen Natürlich müsste man das auch noch plausibel dem Finanzamt verkaufen, aber ich denke prinzipiell ist das machbar.
Letztendlich bleibt euch wohl nur, euch direkt ans Finanzamt zu wenden und euch durchzufragen. Exakte Rechtssprechungen habe ich jetzt nicht gelesen, obwohl es eigentlich einige geben müsste (Es soll ja angeblich noch mehr Spielehersteller geben )
Und damit zurück ins Funkhaus,
Kc
Gehts nicht mit Gewalt, gehts mit viel Gewalt.
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- Treibholz
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Das bringt schon mehr Licht in die Sache. Somit müsste man sich informieren, ob der Beruf Spielehersteller noch unter die freien Berufe fällt, in diesem Fall wie du gesagt hast die "Katalogberufe". Ich habe auch erst überlegt, ob eine Spieleherstellung nicht vielleicht doch eine Urproduktion ist, weil ja in der Folge an dem Produkt nichts mehr geändert wird aber die Dauer bezieht sich wahrscheinlich auch maßgeblich auf den Verkauf, das heißt, ob eine Leistung einmalig erbracht wird oder auf einen begrenzten / unbegrenzten Zeitraum.
- KidCrazy
- Verpackungs-Wegwerfer
- Beiträge: 62
- Registriert: 04.04.2005, 00:14
Ich nehme sogar an, dass "Urproduktion" ausschließlich materielle Produkte einschließt und Software (weil sie nur aus einer Ansammlung von Ideen besteht, also eher Dienstleistung ist) von jeher nicht in diese Kategorie fallen kann.
Gehts nicht mit Gewalt, gehts mit viel Gewalt.
(altes amerikanisches Sprichwort)
Das Long Trip-Projekt
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Soooo... weitere Recherche hat folgendes ergeben:
Nichtsdestotrotz habe ich dann noch das hier gefunden:
weiter im Text...
Zusammenfassung:
Ihr müsst ein Gewerbe anmelden. Ihr müsst Mitglied bei der IHK werden, wobei die IHK euch die Anmeldung direkt ins Haus schickt, sobald ihr euer Gewerbe beim Finanzamt oder bei der Stadtverwaltung angemeldet habt. Auf der Grundlage, dass ihr (zunächst zumindest mal) als sogenannte Kleingewerbetreibende tätig seid (der soweit ich das verstanden habe einfachste Fall) habt ihr ab sofort folgende Pflichten:
- Jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben. Im einfachen Fall als Einnahmen-Überschuss-Rechnung, spätestens ab 350.000 EUR Umsatz oder 30.000 EUR Gewinn als doppelte Buchführung (spätestens dann würde ich einen Buchhalter einstellen )
- Wenn ihr euch von der Umsatzsteuer befreit haben lasst benötigt ihr keine Umsatzsteuererklärung. Spätestens aber wenn ihr 17.500 EUR Umsatz in einem Jahr gemacht habt müsst ihr im Folgejahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Dazu kommt, dass ihr eure Produkte mit Mehrwertsteuer ausweisen müsst. Solange ihr umsatzsteuerbefreit seid lasst ihr die Mehrwertsteuer einfach weg.
- ab 5.200 EUR Gewinn pro Jahr zahlt man eine Mitgliedsgebühr an die IHK
- ab 24.500 EUR Gewinn pro Jahr muss man Gewerbesteuer abführen.
So. Das sollten dann genug Informationen und Anhaltspunkte sein um jedem einigermaßen eine Vorstellung zu geben, was er/sie in so einem Fall zu tun hat Sieht nach viel aus, aber ich glaube, wenn man genug Motivation und Power hat sowas durchzuziehen sollte man es versuchen. Das Ergebnis könnte lohnenswert sein und bis auf die Tatsache, dass man sich durch viele Gesetze und Papier wühlen muss kann man meines Erachtens bei geschickter Planung eher mehr gewinnen als verlieren.
Und damit zurück ins Funkhaus,
Kc
Da steht zwar nichts von Spieleproduktion, aber wenn PR-Tätigkeiten (wo auch sehr viel Kunst im Spiel ist) in die Kategorie Gewerbe fallen, dann gehe ich davon aus, dass das auch für Computerspiele gilt.Quelle: http://www.steuernetz.de
Nicht ganz einfach ist die Zurechnung zur Berufsgruppe der Freiberufler bei neu in der Wirtschaft entstehenden Beratungsberufen. Hierzu ist mittlerweile eine umfangreiche Rechtsprechung ergangen. Sie betrifft in der Regel die Vermischung freiberuflicher und gewerblicher Elemente innerhalb einer Tätigkeit mit verschiedenen Facetten. Übt beispielsweise ein Architekt auch die Tätigkeit des Bauingenieurs aus oder betreibt ein Journalist neben seiner schriftstellerischen Tätigkeit auch werbliche oder PR-mäßige Funktionen, so reiht das Steuerrecht das Gesamtbild in die Gruppe der gewerblichen Tätigkeiten ein. Um in einem solchen Fall eine klare Abgrenzung und entsprechende steuerliche Trennung beider Berufszweige zu erreichen und die (überwiegende) Freiberuflichkeit sicherzustellen, sollte für beide gesondert Buch geführt werden
Nichtsdestotrotz habe ich dann noch das hier gefunden:
Quelle: http://www.klicktipps.de
Zu einer "doppelten Buchführung" sind Unternehmen mit Rechtsformen wie GmbH oder AG verpflichtet. Kleinunternehmen mit einem Umsatz unter 350.000 Euro und Gewinn unter 30.000 Euro (Buchführungsgrenzen ab 1.1.2004) können eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4(3) EStG ausführen.
...
Wer ein Gewerbe oder Freiberuf angemeldet hat, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Aus dem Gewerbe ergibt sich ein Gewinn bzw. ein Verlust. Im einfachsten Fall wird diese eine Zahl in die erste Zeile der Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung eingetragen. Bei komplizierteren Fällen sollte man das FA oder einen Steuerberater befragen.
Gewinn führt zu höheren Steuern im Steuerbescheid, es kann eine Steuernachzahlung entstehen. Verlust senkt die Steuern, es kann eine Steuerrückzahlung entstehen.
Das gleiche gilt auch für Freiberufler.
weiter im Text...
Quelle: http://www.klicktipps.de
Das Finanzamt möchte außer Name, Anschrift und Art der Tätigkeit vor allem vier Punkte geklärt haben:
1. Wie hoch wird der Gewinn im Gründungsjahr und im Folgejahr ungefähr sein? Bei einer hohen Gewinnschätzung wird das Finanzamt sinnvolle Einkommensteuervorauszahlungen festlegen.
2. Will ich als "Kleinunternehmer besteuert" werden, also ohne Umsatzsteuer arbeiten, oder will ich auf diese Umsatzsteuer-Befreiung verzichten?
Wenn ich auf die Umsatzsteuer-Befreiung verzichte, also mit Umsatz- und Mehrwertsteuer arbeiten will, bin ich 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.
Wenn ich mehr als 17.500 € Umsatz (Brutto!) im Gründungsjahr habe, muss ich mit Umsatzsteuer arbeiten.
Für die Umsatzsteuer werde ich i. d. Regel eine zusätzliche Steuernummer erhalten. Die muss dann mit auf jeder meiner Rechnungen stehen. Zusätzlich kann ich eine Umsatzsteuer-ID-Nummer beantragen. Wenn vorhanden, muss sie statt der Steuernummer auf den Rechnungen stehen (mehr zur Umsatzsteuer).
3. Wünsche ich Soll- oder Ist-Versteuerung? Bei der Sollversteuerung werden Einnahmen zum Termin der Rechnungsstellung bewertet und versteuert. Bei der Istversteuerung werden Einnahmen dem Zeitraum zugeordnet, in dem sie mir auch wirklich gezahlt wurden. Die Ist-Versteuerung ist in kleinen Betrieben üblich.
4. Werde ich demnächst Arbeitnehmer einstellen?
...
Wer ein Gewerbe angemeldet hat, bekommt von der IHK (Industrie- und Handelskammer) einen Brief, mit dem man sich bei ihr anmelden muss. Diese Pflichtmitgliedschaft ist für kleine Gewerbe kostenlos bis preiswert.
Zusammenfassung:
Ihr müsst ein Gewerbe anmelden. Ihr müsst Mitglied bei der IHK werden, wobei die IHK euch die Anmeldung direkt ins Haus schickt, sobald ihr euer Gewerbe beim Finanzamt oder bei der Stadtverwaltung angemeldet habt. Auf der Grundlage, dass ihr (zunächst zumindest mal) als sogenannte Kleingewerbetreibende tätig seid (der soweit ich das verstanden habe einfachste Fall) habt ihr ab sofort folgende Pflichten:
- Jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben. Im einfachen Fall als Einnahmen-Überschuss-Rechnung, spätestens ab 350.000 EUR Umsatz oder 30.000 EUR Gewinn als doppelte Buchführung (spätestens dann würde ich einen Buchhalter einstellen )
- Wenn ihr euch von der Umsatzsteuer befreit haben lasst benötigt ihr keine Umsatzsteuererklärung. Spätestens aber wenn ihr 17.500 EUR Umsatz in einem Jahr gemacht habt müsst ihr im Folgejahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Dazu kommt, dass ihr eure Produkte mit Mehrwertsteuer ausweisen müsst. Solange ihr umsatzsteuerbefreit seid lasst ihr die Mehrwertsteuer einfach weg.
- ab 5.200 EUR Gewinn pro Jahr zahlt man eine Mitgliedsgebühr an die IHK
- ab 24.500 EUR Gewinn pro Jahr muss man Gewerbesteuer abführen.
So. Das sollten dann genug Informationen und Anhaltspunkte sein um jedem einigermaßen eine Vorstellung zu geben, was er/sie in so einem Fall zu tun hat Sieht nach viel aus, aber ich glaube, wenn man genug Motivation und Power hat sowas durchzuziehen sollte man es versuchen. Das Ergebnis könnte lohnenswert sein und bis auf die Tatsache, dass man sich durch viele Gesetze und Papier wühlen muss kann man meines Erachtens bei geschickter Planung eher mehr gewinnen als verlieren.
Und damit zurück ins Funkhaus,
Kc
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- Verpackungs-Wegwerfer
- Beiträge: 62
- Registriert: 04.04.2005, 00:14
verdammt. wenn man zu lange schreibt wird man abgemeldet
Gehts nicht mit Gewalt, gehts mit viel Gewalt.
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