Rechtliche fragen bezüglich Veröffentlichung meines Projekts

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Golden Gonzo
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Rechtliche fragen bezüglich Veröffentlichung meines Projekts

Beitrag von Golden Gonzo »

Hi.


Ich bin bei meinem adventure (mit visionaire gemacht) demnäächst soweit dass ich eine art demo ins Internet stellen könnte.

Ich wollte mal nachfragen.

1. Ob ich mir rechtlich dadurch die chance für einen Publisher verderben würde. Dass der sagen könnte.:" Oh gefällt uns zwar ganz gut, aber da schon eine demo online steht können wir rechtlich da nix mehr vermarkten".

2. Ob ich vorher irgendwie Rechte an dem Ding sichern muss, damit nicht irgendjemand daher kommen kann und sagen kann er hätte das gemacht.
(wenn ichs zB gratis online stellen würde)

3. Ob ich auch einen Vertrag mit visionaire abschließen müsste wenn ichs die fertige version (sollte sie jemals fertig werden) gratis online stellen würde und sone art spendenkonto einrichten würde (penpal oder wie des heißt).

Ps: Bitte keine Spekulationen. Ich will es sicher wissen.

mfg

GG
[ZENSIERT]
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Re: Rechtliche fragen bezüglich Veröffentlichung meines Proj

Beitrag von [ZENSIERT] »

1. Ja natürlich, wer zuerst kommt, mahlt zuerst ;)
2. In dem Fall würde ich eine Lizenz einbauen, die besagt, dass die Dateien nur mit Verweis auf den Autor weitergegeben werden darf
3. Nein 8)

Könnte sein, dass ich Recht habe. In diesem Fall bitte darauf hinweisen :D
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Zuletzt bearbeitet von [ZENSIERT] am 16.07.1759, 16:19, insgesamt 54743869-mal bearbeitet
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Golden Gonzo
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Beitrag von Golden Gonzo »

lizenz einbauen? das reicht wenn ich das einfach in eine Read Me datei schreibe und vll ins Programm?


(das hieße dass ich TEOREEEEEETISCH (SEHR theoretisch) mein recht einklagen könnte wenn jemand zB die charakteranimation nimmt. und sein spiel vermarktet?

(ansonsten wärs mir ja fast egal)
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Beitrag von [ZENSIERT] »

ja.
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Zuletzt bearbeitet von [ZENSIERT] am 16.07.1759, 16:19, insgesamt 54743869-mal bearbeitet
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Beitrag von Golden Gonzo »

danke für die antwort(en) :wink:
nihil

Re: Rechtliche fragen bezüglich Veröffentlichung meines Proj

Beitrag von nihil »

Golden Gonzo hat geschrieben: 1. Ob ich mir rechtlich dadurch die chance für einen Publisher verderben würde. Dass der sagen könnte.:" Oh gefällt uns zwar ganz gut, aber da schon eine demo online steht können wir rechtlich da nix mehr vermarkten".
Nein, damit verbaust Du Dir rechtlich nichts. Die Urheberrechte liegen ja bei Dir, und wenn Du einen Vertrag mit einem Publisher abschließt überträgst Du sie ihm ja, er kann sie dann also vermarkten. Nur das ganze Spiel solltes Du nicht ins Netz stellen, sonst wirds für den Publisher uninteressant :-)
2. Ob ich vorher irgendwie Rechte an dem Ding sichern muss, damit nicht irgendjemand daher kommen kann und sagen kann er hätte das gemacht.
(wenn ichs zB gratis online stellen würde)
Nein, in dem Moment in dem Du mit der Demo an die Öffentlichkeit gehst hast Du auch die Urheberrechte. Ausserdem hast Du ja noch die ganzen Sourcen und Dateien um es im Zweifelsfall zu beweisen.

Zur Visionaire-Lizenz kann ich nichts sagen.
chef

Re: Rechtliche fragen bezüglich Veröffentlichung meines Proj

Beitrag von chef »

Golden Gonzo hat geschrieben: 3. Ob ich auch einen Vertrag mit visionaire abschließen müsste wenn ichs die fertige version (sollte sie jemals fertig werden) gratis online stellen würde und sone art spendenkonto einrichten würde (penpal oder wie des heißt).
Nein, denn du vermarktest das Spiel nicht.
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Beitrag von Brush »

Frag am besten direkt mal bei den leuten von Visionaire nach. Am besten bei Marvel. Er leitet ja auch ein Visionaire Adventure, was nicht in Richtung Free-Game geht. (Taurus)

Kannst Du vielleicht mal was aus dem Spiel zeigen? Einen Screenshot vielleicht? Würde mich mal interessieren!
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Beitrag von Golden Gonzo »

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Beitrag von max_power »

Haha, das klaue ich jetzt und lasse mir das Copyright dafür eintragen! ;)

Zu Visionaire: Es ist doch so, dass du Visionaire kaufen musst, wenn du das Spiel verkaufen möchtest (und das hast du ja nicht vor). Außerdem kannst aber bestimmte Vorteile nicht nutzen, wie z.B. ein komplett eigenständiges Spiel zu erstellen. Wenn dir das egal ist, musst du Visionaire nicht bezahlen.
Falls du aber irgendwann tatsächlich über Spenden Geld einnehmen solltest, würde ich dir nahelegen, auch eine Visionaire-Lizenz zu kaufen, ist ja recht günstig.
„Es müsste immer Musik da sein, bei allem was du machst. Und wenn's so richtig Scheiße ist, dann ist wenigstens noch die Musik da. Und an der Stelle, wo's am allerschönsten ist, da müsste die Platte springen und du hörst immer nur diesen einen Moment.“ (Floyd, Absolute Giganten)
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Beitrag von Golden Gonzo »

hab ich dir nicht via icq gschrieben dass ich die Lizenz schon habe^^?



du NARRRRRRRR! :)
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Dusty D.
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Beitrag von Dusty D. »

Zum Urheberrecht:

Das hat man (wenn man etwas Schützenswertes geschaffen hat) oder eben nicht... Inwieweit ein Urheberrecht auf Software gilt, ist EU-weit nicht ganz eindeutig geregelt (vgl. dazu auch die leidige Software-Patent-Debatte).

Spannender als die Frage nach dem eigenen Urheberrecht finde ich daher die Frage nach dem der Anderen. Sobald du irgend eine Idee, Routine, Musik, Grafik, wasauchimmer von jemand anderem "verbaust", verletzt u.U. dessen/deren Urheberrecht - egal, ob er/sie oder du das kommerziell vermarktest oder nicht.
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Beitrag von Gast »

Dusty D. hat geschrieben:Zum Urheberrecht:

Inwieweit ein Urheberrecht auf Software gilt, ist EU-weit nicht ganz eindeutig geregelt (vgl. dazu auch die leidige Software-Patent-Debatte).
Patent ist ungleich Urheberrecht.

Software ist in Deutschland nach §2 UrhG als Sprachwerk geschützt.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
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Dusty D.
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Beitrag von Dusty D. »

Nein, Nein... nicht jede Software ist automatisch urheberrechtlich schützenswert, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen (es gibt sogar u.U. Urheberrecht auf Webseiten, aber auch nicht "standardmäßig"). Das im Detail auseinander zu bröseln, fhrt mir hier zu weit und ist auch ziemlich off-topic. Und dass Urheberrecht und Patent zwei verschiedene Paar Stiefel sind, habe ich ja deutlich geschrieben (dachte ich zumindest...).
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