Rechtliche fragen bezüglich Veröffentlichung meines Projekts
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Rechtliche fragen bezüglich Veröffentlichung meines Projekts
Hi.
Ich bin bei meinem adventure (mit visionaire gemacht) demnäächst soweit dass ich eine art demo ins Internet stellen könnte.
Ich wollte mal nachfragen.
1. Ob ich mir rechtlich dadurch die chance für einen Publisher verderben würde. Dass der sagen könnte.:" Oh gefällt uns zwar ganz gut, aber da schon eine demo online steht können wir rechtlich da nix mehr vermarkten".
2. Ob ich vorher irgendwie Rechte an dem Ding sichern muss, damit nicht irgendjemand daher kommen kann und sagen kann er hätte das gemacht.
(wenn ichs zB gratis online stellen würde)
3. Ob ich auch einen Vertrag mit visionaire abschließen müsste wenn ichs die fertige version (sollte sie jemals fertig werden) gratis online stellen würde und sone art spendenkonto einrichten würde (penpal oder wie des heißt).
Ps: Bitte keine Spekulationen. Ich will es sicher wissen.
mfg
GG
Ich bin bei meinem adventure (mit visionaire gemacht) demnäächst soweit dass ich eine art demo ins Internet stellen könnte.
Ich wollte mal nachfragen.
1. Ob ich mir rechtlich dadurch die chance für einen Publisher verderben würde. Dass der sagen könnte.:" Oh gefällt uns zwar ganz gut, aber da schon eine demo online steht können wir rechtlich da nix mehr vermarkten".
2. Ob ich vorher irgendwie Rechte an dem Ding sichern muss, damit nicht irgendjemand daher kommen kann und sagen kann er hätte das gemacht.
(wenn ichs zB gratis online stellen würde)
3. Ob ich auch einen Vertrag mit visionaire abschließen müsste wenn ichs die fertige version (sollte sie jemals fertig werden) gratis online stellen würde und sone art spendenkonto einrichten würde (penpal oder wie des heißt).
Ps: Bitte keine Spekulationen. Ich will es sicher wissen.
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Re: Rechtliche fragen bezüglich Veröffentlichung meines Proj
1. Ja natürlich, wer zuerst kommt, mahlt zuerst
2. In dem Fall würde ich eine Lizenz einbauen, die besagt, dass die Dateien nur mit Verweis auf den Autor weitergegeben werden darf
3. Nein
Könnte sein, dass ich Recht habe. In diesem Fall bitte darauf hinweisen
2. In dem Fall würde ich eine Lizenz einbauen, die besagt, dass die Dateien nur mit Verweis auf den Autor weitergegeben werden darf
3. Nein
Könnte sein, dass ich Recht habe. In diesem Fall bitte darauf hinweisen
Es heißt, Leute mit den originellsten Nicknames schreiben die besten Beiträge
Ausnahmen bestätigen die Regel
_________________
<Problem> Weil du denken kannst.
Zuletzt bearbeitet von [ZENSIERT] am 16.07.1759, 16:19, insgesamt 54743869-mal bearbeitet
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- Golden Gonzo
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Re: Rechtliche fragen bezüglich Veröffentlichung meines Proj
Nein, damit verbaust Du Dir rechtlich nichts. Die Urheberrechte liegen ja bei Dir, und wenn Du einen Vertrag mit einem Publisher abschließt überträgst Du sie ihm ja, er kann sie dann also vermarkten. Nur das ganze Spiel solltes Du nicht ins Netz stellen, sonst wirds für den Publisher uninteressantGolden Gonzo hat geschrieben: 1. Ob ich mir rechtlich dadurch die chance für einen Publisher verderben würde. Dass der sagen könnte.:" Oh gefällt uns zwar ganz gut, aber da schon eine demo online steht können wir rechtlich da nix mehr vermarkten".
Nein, in dem Moment in dem Du mit der Demo an die Öffentlichkeit gehst hast Du auch die Urheberrechte. Ausserdem hast Du ja noch die ganzen Sourcen und Dateien um es im Zweifelsfall zu beweisen.2. Ob ich vorher irgendwie Rechte an dem Ding sichern muss, damit nicht irgendjemand daher kommen kann und sagen kann er hätte das gemacht.
(wenn ichs zB gratis online stellen würde)
Zur Visionaire-Lizenz kann ich nichts sagen.
Re: Rechtliche fragen bezüglich Veröffentlichung meines Proj
Nein, denn du vermarktest das Spiel nicht.Golden Gonzo hat geschrieben: 3. Ob ich auch einen Vertrag mit visionaire abschließen müsste wenn ichs die fertige version (sollte sie jemals fertig werden) gratis online stellen würde und sone art spendenkonto einrichten würde (penpal oder wie des heißt).
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Haha, das klaue ich jetzt und lasse mir das Copyright dafür eintragen!
Zu Visionaire: Es ist doch so, dass du Visionaire kaufen musst, wenn du das Spiel verkaufen möchtest (und das hast du ja nicht vor). Außerdem kannst aber bestimmte Vorteile nicht nutzen, wie z.B. ein komplett eigenständiges Spiel zu erstellen. Wenn dir das egal ist, musst du Visionaire nicht bezahlen.
Falls du aber irgendwann tatsächlich über Spenden Geld einnehmen solltest, würde ich dir nahelegen, auch eine Visionaire-Lizenz zu kaufen, ist ja recht günstig.
Zu Visionaire: Es ist doch so, dass du Visionaire kaufen musst, wenn du das Spiel verkaufen möchtest (und das hast du ja nicht vor). Außerdem kannst aber bestimmte Vorteile nicht nutzen, wie z.B. ein komplett eigenständiges Spiel zu erstellen. Wenn dir das egal ist, musst du Visionaire nicht bezahlen.
Falls du aber irgendwann tatsächlich über Spenden Geld einnehmen solltest, würde ich dir nahelegen, auch eine Visionaire-Lizenz zu kaufen, ist ja recht günstig.
„Es müsste immer Musik da sein, bei allem was du machst. Und wenn's so richtig Scheiße ist, dann ist wenigstens noch die Musik da. Und an der Stelle, wo's am allerschönsten ist, da müsste die Platte springen und du hörst immer nur diesen einen Moment.“ (Floyd, Absolute Giganten)
- Golden Gonzo
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- Dusty D.
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Zum Urheberrecht:
Das hat man (wenn man etwas Schützenswertes geschaffen hat) oder eben nicht... Inwieweit ein Urheberrecht auf Software gilt, ist EU-weit nicht ganz eindeutig geregelt (vgl. dazu auch die leidige Software-Patent-Debatte).
Spannender als die Frage nach dem eigenen Urheberrecht finde ich daher die Frage nach dem der Anderen. Sobald du irgend eine Idee, Routine, Musik, Grafik, wasauchimmer von jemand anderem "verbaust", verletzt u.U. dessen/deren Urheberrecht - egal, ob er/sie oder du das kommerziell vermarktest oder nicht.
Das hat man (wenn man etwas Schützenswertes geschaffen hat) oder eben nicht... Inwieweit ein Urheberrecht auf Software gilt, ist EU-weit nicht ganz eindeutig geregelt (vgl. dazu auch die leidige Software-Patent-Debatte).
Spannender als die Frage nach dem eigenen Urheberrecht finde ich daher die Frage nach dem der Anderen. Sobald du irgend eine Idee, Routine, Musik, Grafik, wasauchimmer von jemand anderem "verbaust", verletzt u.U. dessen/deren Urheberrecht - egal, ob er/sie oder du das kommerziell vermarktest oder nicht.
Patent ist ungleich Urheberrecht.Dusty D. hat geschrieben:Zum Urheberrecht:
Inwieweit ein Urheberrecht auf Software gilt, ist EU-weit nicht ganz eindeutig geregelt (vgl. dazu auch die leidige Software-Patent-Debatte).
Software ist in Deutschland nach §2 UrhG als Sprachwerk geschützt.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
- Dusty D.
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Nein, Nein... nicht jede Software ist automatisch urheberrechtlich schützenswert, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen (es gibt sogar u.U. Urheberrecht auf Webseiten, aber auch nicht "standardmäßig"). Das im Detail auseinander zu bröseln, fhrt mir hier zu weit und ist auch ziemlich off-topic. Und dass Urheberrecht und Patent zwei verschiedene Paar Stiefel sind, habe ich ja deutlich geschrieben (dachte ich zumindest...).