Jut, aber wegen einem Minibildchen so einen Bohei zu betreiben ist ja auch übertrieben, war eben nur ein Beispiel.
Dann ham wa das Thema ja hinreichend geklärt
Weiss jemand wie das mit....
- falko-diekmann
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nun gut....wie sieht es denn nun mit bearbeiteten stücken aus?ab welchem bearbeitungsgrad wird es als eigenes anerkannt? oder muss ich da dennoch erst die rechte für eine bearbeitung erwerben? wie siehts aus, wenn ich rein theoretisch nur nen schnipsel loopen möchte zB?
desweiteren bin ich jetzt mal ganz dreist der meinung, daß die GEMA schon ihren profit machen wird...selbstlose robin hoods sind seltem in unserem tollen system...
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- mac
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Hi,
um jetzt mal bei bei Mozart als Beispiel zu bleiben:
Da die Rechte frei sind, darfst du einen Schnipsel loopen. Aber nur den Schnipsel den du selbst gemacht hast. Spielst du den auf deiner Blockflöte ein, darfst du damit machen was du willst.
Nimmst du nun eine Aufnahme von CD von irgendeinem Orchester, tät ich sagen ist das schon nicht mehr so einfach, da dieses die Rechte an der Aufnahme, aber nicht am Stück hat. Sofern sie denn die Originalfassung spielen. Spielen sie etwas nachbearbeitetes, liegen die Rechte wieder bei dem Bearbeiter.
Aber wie gesagt, ganz genau und sicher weiß ich das auch nicht.
Wie weit so ein Bearbeitungsgrad definiert wird/ist? Gute Frage!
mac
um jetzt mal bei bei Mozart als Beispiel zu bleiben:
Da die Rechte frei sind, darfst du einen Schnipsel loopen. Aber nur den Schnipsel den du selbst gemacht hast. Spielst du den auf deiner Blockflöte ein, darfst du damit machen was du willst.
Nimmst du nun eine Aufnahme von CD von irgendeinem Orchester, tät ich sagen ist das schon nicht mehr so einfach, da dieses die Rechte an der Aufnahme, aber nicht am Stück hat. Sofern sie denn die Originalfassung spielen. Spielen sie etwas nachbearbeitetes, liegen die Rechte wieder bei dem Bearbeiter.
Aber wie gesagt, ganz genau und sicher weiß ich das auch nicht.
Wie weit so ein Bearbeitungsgrad definiert wird/ist? Gute Frage!
mac
Liegen haben kurze Beine