Ist ein Arbeitsvertrag gültig wenn die entsprechende Textstelle über den Beginn des Arbitsverhältnisses frei bleibt??? Die Tage an dem die Arbeit statt findet wurden auf einen extra (schmier)Zettel geschrieben.
Der Arbeitsvertrag soll auf jedenfall gekündigt werden, noch vor dem Beginn der Arbeit. Problem ist das die Person schon Ausrüstung des Arbeitgebers angenommen hat.
Das die Person aufgrund ausbaufähiger Deutschkenntnisse den Vertrag nicht voll verstanden hat ist im nachhinein wohl Pech.
Arbeitsvertrag gültig?
- JoeX
- Riesiger Roboteraffe
- Beiträge: 6112
- Registriert: 15.09.2009, 16:34
- Wohnort: Asgaard
Arbeitsvertrag gültig?
Video games ruined my life. Good thing i have two extra lives..........................
- AT-AK-Rätsler
- Rätselmeister
- Beiträge: 2344
- Registriert: 02.12.2008, 22:44
Re: Arbeitsvertrag gültig?
Hallo JoeX - dazu kann ich leider nichts sagen. Nur das Forum von recht.de empfehlen. Dort werden zwar nur Tipps zu rein hypothetischen Fällen gegeben, aber je genauer du deinen hypothetischen Fall schilderst (z. B. wer den Arbeitsvertrag warum kündigen will) und je genauer du deine Frage stellst (nur weil ein Arbeitsvertrag wegen fehlendem Startdatum ungültig sein kann, heißt das noch lange nicht, dass nicht eventuell andere Absätze doch gültigkeit besitzen), desto besser werden die Tipps sein. Allerdings nützt es selten theoretisch Recht zu haben wenn es dann trotzdem vor Gericht muss.
Falls es darum gehen sollte wer die Arbeitsmaterialien bezahlen muss, wird es in der Regel auch dazu einen Passus im Arbeitsvertrag geben. Ich musste meine Arbeitsmaterialien damals selbst zahlen, wenn die mir zwei Tage später gekündigt hätten, wären es die Kosten meines Ex-Arbeitgebers gewesen.
Arbeitszeiten auf einem anderen Zettel zu notieren scheint normal, ist bei meinem aktuellen Arbeitgeber auch so.
Meiner Rechtsauffassung nach, könnte der Vertrag wegen ausbaufähiger Deutschkenntnisse schon - zumindest teilweise - angefochten werden. Solange glaubhaft erklärt werden kann, dass in einem persönlichen Gespräch nicht verstandende Absätze anders erklärt wurden. Aber dann wird Aussage gegen Aussage stehen.
Falls es darum gehen sollte wer die Arbeitsmaterialien bezahlen muss, wird es in der Regel auch dazu einen Passus im Arbeitsvertrag geben. Ich musste meine Arbeitsmaterialien damals selbst zahlen, wenn die mir zwei Tage später gekündigt hätten, wären es die Kosten meines Ex-Arbeitgebers gewesen.
Arbeitszeiten auf einem anderen Zettel zu notieren scheint normal, ist bei meinem aktuellen Arbeitgeber auch so.
Meiner Rechtsauffassung nach, könnte der Vertrag wegen ausbaufähiger Deutschkenntnisse schon - zumindest teilweise - angefochten werden. Solange glaubhaft erklärt werden kann, dass in einem persönlichen Gespräch nicht verstandende Absätze anders erklärt wurden. Aber dann wird Aussage gegen Aussage stehen.
Zuletzt geändert von AT-AK-Rätsler am 13.07.2015, 00:11, insgesamt 1-mal geändert.
- Eagle
- Tastatursteuerer
- Beiträge: 624
- Registriert: 07.06.2003, 00:40
- Wohnort: Düsseldorf, Shanghai, Taipeh
Re: Arbeitsvertrag gültig?
Mangelnde Deutschkenntnisse werden wohl kaum ausreichen, um den Vertrag anzufechten, sofern nicht falsche Tatsachen vorgetäuscht wurden bzw. er zum unterzeichnen des Vertrages genötigt/unter Druck gesetzt wurde. Der potentielle Arbeitnehmer hätte schließlich nachfragen oder den Vertrag übersetzen/prüfen lassen können. Erfolgsversprechender finde ich hingegen das fehlende Beginndatum des Arbeitsverhältnisses, wodurch der Vertrag eventuell ungültig sein könnte.
Im ersten Schritt sollte man jedoch versuchen sich mit dem Arbeitgeber zu einigen. Der Arbeitgeber wird in der Regel auch kein Interesse daran haben, dass ein Arbeitsverhältnis zustande kommt, wenn bereits klar ist, dass der potentielle Arbeitnehmer kein Interesse an der Stelle hat.
Im Zweifel sollte natürlich ein Anwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden (Rechtsschutzversicherung?).
Im ersten Schritt sollte man jedoch versuchen sich mit dem Arbeitgeber zu einigen. Der Arbeitgeber wird in der Regel auch kein Interesse daran haben, dass ein Arbeitsverhältnis zustande kommt, wenn bereits klar ist, dass der potentielle Arbeitnehmer kein Interesse an der Stelle hat.
Im Zweifel sollte natürlich ein Anwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden (Rechtsschutzversicherung?).
- JoeX
- Riesiger Roboteraffe
- Beiträge: 6112
- Registriert: 15.09.2009, 16:34
- Wohnort: Asgaard
Re: Arbeitsvertrag gültig?
Ja wegen dem Gespräch würde jetzte ja Wort gegen Wort stehen. Wir versuchen es auch erstmal so zu lösen, ich will nur wissen wie es laufen könnte wenn der Arbeitgeben einen auf stur macht.
Danke für die Antworten.
Danke für die Antworten.
Video games ruined my life. Good thing i have two extra lives..........................
- Kleener_Apfel
- Adventure-Treff
- Beiträge: 2817
- Registriert: 30.11.2003, 18:41
Re: Arbeitsvertrag gültig?
Auch wenn der Arbeitsbeginn nicht drin steht: Haben sich beide Seiten (auch mündlich) darauf geeinigt, dass ein Anstellungsverhältnis begründet werden soll, hat das bereits seine rechtliche Gültigkeit. Bleibt in der Regel nur die fristgerechte Kündigung (innerhalb der Probezeit meist 2 Wochen), die auch vor Arbeitsantritt gilt, sofern keine Klauseln im Arbeitsvertrag stehen.