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Verfasst: 28.09.2006, 14:19
von DieFüchsin
ok dann nehm ich BENDETs Version, danke dir! :)


ich werd das Rätsel anders gestalten, indem man die Angaben "entschlüsseln" muss, zB indem man rausfindet, was "Personalien" bedeutet. Gibts vielleicht noch andere, von mir aus auch sinnlose Angaben, die man nicht beim ersten Lesen versteht?

Verfasst: 28.09.2006, 16:27
von BENDET
Äh, wie meinen? Verschlüsselt?
Meinst du sowas wie

Falle, klapp für Nagetier, grau

was soviel heißen soll wie Mausefalle?!

Oder was meinst du mit verschlüsselt?
Ich könnt dir besser helfen, wenn ich in etwa wüßte, was für eine Art Rätsel du anstrebst.

Verfasst: 28.09.2006, 18:44
von td
Ich passe BENDETs Version einfach mal an:
Formular für Antrag auf Entlassung eines Inhaftierten aus Beugehaft gemäß § 3972 Abs. 721 Satz 3-12 und 17-24 RHARG (Reh-Haft-Auflagen-Rahmen-Gesetz)

Formblatt 17893 gemäß §§ 381, 792 und 6843 RFV (Reh-Formblatt-Verordnung)

Der unterzeichnende, namentlich genannt in Feld 10, beantragt hiermit unter Angabe seiner Personalien (Feld 17-23), seines Jahreseinkommens (Feld 43), seiner Steuernummer (Feld 51), seiner Rehweltkrankenversicherungsnummer (Feld 67), seines aktuellen Gesundheitszustandes (Feld 78-134), seines gemeldeten Erstwohnsitzes und seines aktuellen Aufenthaltortes die Entlassung eines aus Gründen der Staatssicherheit vorsorglich unter Beugehaft genommenen Inhaftierten, namentlich genannt in Feld 15, unter Angabe dessen Personalien (Feld 27-33), Jahreseinkommen (Feld 38 ), Steuernummer (Feld 55), Rehweltkrankenversicherungsnummer (Feld 73), aktuellen Gesundheitszustandes (Feld 142-198), gemeldeten Erstwohnsitzes und seines aktuellen Aufenthaltortes sowie der Angabe des Verwandsheitsgrades zum Antragsteller.

Belehrung und Rechtbehelf:

Der Beleg aller Angaben hat unter Vorlage geeigneter Dokumente in dreifacher Ausfertigung gemäß §387 Abs 12b RFBV (Reh-Formblatt-Bearbeitungs-Verordnung) zu erfolgen.
Nach §781 Abs 8 RGV (Reh-Gültigkeits-Verordnung) wird auf die Gegenstandslosigkeit des Antrags bei Vorkommen von Falschangaben und Widersprüchlichkeiten zu durch den zuständigen RVB (Reh-Verwaltungs-Bezirk) erfassten Daten hingewiesen.
Gemäß §1798 Abs 6 RDSG (Reh-Daten-Schutz-Gesetz) ist eine Einverständniserklärung des im Antrag genannten Inhaftierten zur Weitergabe seiner Daten in dreifacher Ausfertigung dem Antrag beizulegen. Gemäß §1798 Abs 7 RDSG hat die notarielle Beglaubigung der Einverständniserklärung unbedingt zu erfolgen.
Liegt eine Abweichung des aktuellen Aufenthaltsortes vom gemeldeten Erstwohnsitz vor und handelt es sich dabei nicht um einen gemeldeten Zweitwohnsitz jedweder Art, so hat unter Angabe von triftigen Erfordernissen eine Begründung zu erfolgen und ein Verlassen des angegebenen Aufenthaltsortes bis zur Fertigstellung der Antragsverarbeitung zu unterbleiben. Der Durchführung einer genauen Prüfung der erfolgten Angaben durch die RFAPS (Reh-Formblatt-Angaben-Prüf-Stelle) wird zugestimmt.
Im Falle einer seitens des Antragstellers unverschuldeten Notwendigkeit einer Änderung in den erfolgten Angaben hat die Einreichung eines Antrages auf Berichtigung mittels Formblatt 93604 umgehend zu erfolgen. Eine Prüfung auf Verschulden seitens des Antragstellers erfolgt nach Eingang eines Antrags auf Antragsänderungsnotwendigkeitsverschuldungprüfung unter Verwendung von Formblatt 57748 durch die RFAPS.
Der Antrag kann innerhalb von drei Tagen nach Antragstellung mittels Einreichung eines formlosen Antrags auf Antragrückzug, schriftlich oder zur Niederschrift, jedoch nicht fernmündlich, bei der zuständigen Antragsannahmestelle vorzunehmen, unter Unterlassung der Angabe von Gründen, zurückgezogen werden.

Verfasst: 28.09.2006, 21:47
von DieFüchsin
danke aber die Belehrung war eigentlich schon lang genug ;) bräuchte noch Angaben zu irgendwas die zu machen sind... ähnlich wie Personalien oder so

Verfasst: 28.09.2006, 22:14
von td
Lang genug eventuell, aber nicht buerokratisch genug.

Fuer das Verfassen eines Textes in der von Buerokraten zur Verwendung in Schriftstuecken gebrauchten Sprache ist die Haeufung von Substantivierungen von Verben eine Unumgaenglichkeit. ;)

Verfasst: 28.09.2006, 22:19
von DieFüchsin
eeeek

edit: schluss mit Kopfzerbrechen, ich mach doch kein Rätsel draus sondern lass den Text nur vorlesen, ist auch schon verwirrend genug ;)