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Re: Arbeitserlaubnis

Verfasst: 19.05.2015, 12:32
von elfant
Wie ich aber auch schrieb, ist die Rechtssprechung eine Andere. Der Richter sah hier die "Ossis" nicht als Minderheit an.
Wie üblich reicht es auch bei diesem Gesetz aus den Verdacht zu haben, um Anzeige zu stellen. In der Praxis wird man aber ohne eine belegbare Aussage kaum eine Chance haben

Re: Arbeitserlaubnis

Verfasst: 30.05.2015, 20:23
von BENDET
Naja, generell habe ich oft das Gefühl, dass sich viele überhaupt keine weitergehenden Gedanken bei der Frage nach irgendwelche Sachen machen.
Das geht nicht nur bei Bewerbungsportalen so, sondern auch bei Umfragen. Also da, wo eigentlich Leute tätig sind, die sich damit auskennen sollten. Schließlich wollen sie ja auch irgendwas mit dieser Umfrage wissenschaftlich ermitteln und belegen.

Zurück zur Frage:
Ich würde einerseits einfach mit Ja antworten, da die deutsche Staatsbürgerschaft implizit eine Arbeitserlaubnis beinhaltet (es sei denn es handelt sich um einen zulassungspflichtigen Beruf).
Gleichzeitig würde ich wohl eine Email schreiben, dass die Fragestellung missverständlich sei.

Re: Arbeitserlaubnis

Verfasst: 09.06.2015, 12:00
von Gangoi
BENDET hat geschrieben: Zurück zur Frage:
Ich würde einerseits einfach mit Ja antworten, da die deutsche Staatsbürgerschaft implizit eine Arbeitserlaubnis beinhaltet (es sei denn es handelt sich um einen zulassungspflichtigen Beruf).
Gleichzeitig würde ich wohl eine Email schreiben, dass die Fragestellung missverständlich sei.
Das würde ich auch so machen. Dann kann zumindest niemand nen Strick draus drehen.
Überhaupt finde ich diese Bewerbungsportale ziemlich nervig. Jedes ist anders aufgebaut und manche wirklich so schlecht, dass man ewig braucht, um damit klar zu kommen. Klar, den Unternehmen macht es das einfacher, die "falschen" Bewerber direkt zu indentifizieren und mit einem Mausklick auszusortieren. Aber ob man so immer die besten Leute findet, sei mal dahin gestellt.