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Verfasst: 17.12.2004, 12:15
von basti007
max_power hat geschrieben:Verdammter Dreck…
Ich habe ein Paket zugeschickt bekommen, von einer Firma die ich nicht kannte, in dem erkennbar irgendwelche Bücher oder Hefte waren. Na gut, ich dachte, vielleicht ist es ja ein Weihnachtsgeschenk. Hab's aufgemacht und drinnen liegt eine Rechnung über 50+ Euro von „DAMALS“. Ich rufe den Leserservice an und der sagt mir, ich hätte das telefonisch bestellt und wegen der Menge der bestellten Hefte sogar einen Sonderpreis vereinbart. Super, dann kann ich jetzt wohl nicht mehr die Annahme verweigern, sondern muss den Kram zurückschicken und Porto bezahlen. :evil: :evil: :evil:
... keine Panik! ;-)

Also erstmal:

1. Hast Du das Zeug denn tatsächlich bestellt oder ist das unverlangt zugesandte Ware?

2. Egal was auch immer du da bestellt hast: Ab 40 Euro Warenwert MUSS Dir der Anbieter die Versandkosten zurückerstatten. Entweder der Leserservice erlaubt Dir die Unfreie Rücksendung auf deren Kosten, oder du legst dem Paket eine Quittung über die entstandenen Kosten bei mit deiner Bankverbindung und der Bitte, Dir die Versandkosten auf dein Konto zu überweisen - vielleicht noch mit Hinweis auf das Fernabsatzgesetz, wo das festgehalten ist.

3. Wenn Du das Paket noch originalverpacken kannst, so dass man nicht sieht, dass es geöffnet wurde und der Strichcode von der Post komplett erhalten bleibt, könnte es sein, dass es das Postamt vielleicht noch für eine Verweigerung annimmt.


Ich persönlich würde mit Nummer 2 gehen - wenn der Laden ordentlich ist, ist sowas normal problemlos und die 40 Euro Regel kennen die.


Hatte heute übrigens meine zweite Verweigerung in den Briefkasten geschmissen. Hatte eine Amazon.de Lieferung mit einem Geschenk, dass die Beschenkte leider scheinbar schon hat - nur eben zu spät erfahren. :-) Bin ganz zuversichtlich, dass das wieder gut funktioniert. :-)

Verfasst: 17.12.2004, 12:22
von Mic
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das Paket nicht unfrei zurückgeschickt werden kann. Schließlich hast du ja nichts bestellt, oder?

Verfasst: 17.12.2004, 14:00
von Der Todesschlormpf
ich hab in der privatrecht vorlesung gehört, dass man eine warensendung die man nicht bestellt hat !nicht! zurückschicken muss und die rechnung auch !nicht! bezahlen muss, sondern die ware nur angemessene zeit so lagern dass der zusender sie bei bedarf unbeschädigt abholen kann.
mal sehen, vielleicht find ich ja noch den gesetzestext...

Verfasst: 17.12.2004, 14:07
von kefir
Jau sowas ist kacke! Ich hab mal nen Paket mit Unterwäsche bekommen! (Frauenunterwäsche)! Naja da stand ich sollte 49€ dafür bezahlen! Dann stand da noch ne Telefonnummer bei, bei der man das Zeug abbestellen konnte! Naja ich da angerufen und die Sachen abbestellt und natürlich kein Geld überwiesen. (Weil hatte das ja nicht bestellt und komischerweise stand auch kein Absender drauf! Naja nen Monat hab ich wieder Post von der "Firma" bekommen! Wieder Unterwäsche! War ne Mahnung mit bei. Und da stand, entweder ich bezahle oder schick die Ware zurück! Hmm...? Wohin zurück schicken? Ich habs wieder nicht bezahlt und auch nicht zurück geschickt! Jau bis jetzt ist nichts mehr gekommen und es ist auch schon ein halbes Jahr seitdem vergangen! Also lasst euch nicht verarschen!


Ansonsten Respekt an meine Poststelle! Ist zwar viel zu teuer, aber immer erreichbar und liegt direkt inna Stadt also 10 Minuten von mir entfernt!! *g*

Verfasst: 17.12.2004, 14:27
von Der Todesschlormpf
ahh hier.
nach der schuldrechtsreform vom 30. juni 2000 musst du die waren wenn du sie nicht bestellt hast und nicht erkennbar ist dass ein fehler des zustellers (falsche adresse oder so) vorliegt nicht einmal mehr lagern, sonder kannst es sogar wegschmeissen.
vgl. Dr jur Ralf Höcker "Lexikon der Rechtsirrtümer" S 65 "unverlangt zugesandt"
der zugehörige paragraph: BGB § 241 a

Verfasst: 17.12.2004, 17:45
von max_power
Ausgenommen den Fall, dass ich unter Persönlichkeitsspaltung leide, habe ich das Paket nicht bestellt. Wäre auch irgendwie merkwürdig, wenn ich eine Zeitung bestellen würde, von der ich eigentlich noch nie gehört habe. Da ich am Telefon nur gesagt bekommen habe, dass ich das ganze zurückschicken soll, ebenso wie die Hefte, die nachgeliefert werden (es ist mir ein Rätsel, warum sie nicht einfach eingetippt hat, dass die nachzuliefernden Hefte nicht mehr abgeschickt werden sollen). Letztere kann ich nach „Annahme verweigert“-Methode zurückschicken, die erste Lieferung habe ich vorhin zur Post gebracht. Im Grunde ging es, dafür dass die ganze Filiale voller Weihnachtspaketversender stand, einigermaßen schnell, bis ich dran kam. Die Annahme konnte ich natürlich nicht mehr verweigern. Es war so eine Pappummantelung, die man an einem perforierten (oder wie man das bei Pappe nennt) Streifen aufreißen musste. Vielleicht hätte ich das Paket geschickter wieder zukleben sollen, dann wäre es im Weihnachtsbetrieb vielleicht nicht aufgefallen.
Na ja. Die Frau drücke mir ein Paketdingens in die Hand, ich habe die Adresse des Versandbetriebs (eigentlich dumm, aber die Adresse des Aboservices war nur auf der Rechnung und ich hätte das Paket wieder aufreißen müssen) draufgeschrieben und der Postfrau dann unfrei gegeben. Sie meinte, die GmbH könne die Annahme des Pakets verweigern, worauf es wieder zu mir geschickt würde, aber dann könne ich die Annahme ja auch verweigern. Astreine Post-Logik. ;)
Na ja, ich bin mal gespannt. Es ist natürlich blöd für die Firma, denn wenn wirklich jemand auf meinen Namen bestellt haben sollte, kann sie ja nichts dafür, aber ich gehe mal eher davon aus, dass sie mit ihrem Computer einen Fehler hatten, denn ich hatte anscheinend über den gleichen Aboservice mal ein Probeexemplar einer anderen Zeitschrift bestellt. Na ja, es ist nicht mein Problem und ich möchte keine 5 Euro dafür bezahlen, ein komisches Paket, das ich nicht bestellt habe, zurückzuschicken. Vermutlich müssten sie mir ja auch beweisen, dass ich die Hefte wirklich bestellt habe…