Seite 2 von 2

Verfasst: 02.07.2005, 22:25
von max_power
DasJan hat geschrieben:
max_power hat geschrieben:Die Problemfälle bei mir sind z.B. „zum einen, zum anderen“, „nicht im geringsten“ etc. Anscheinend schreibt man diese seit der Rechtschreibreform fast ausschließlich klein.
"Nicht im Geringsten" schreibt man nach alten Regeln klein (warum auch immer), nach den neuen logischerweise groß. "Zum einen" schreibt man nach wie vor klein, daran stoße ich mich auch immer.
Stimmt, habe im Buch falsch nachgeguckt, wird groß geschrieben. Aber genau das meine ich. :lol: