Um das mal aufzuklären. Im UrhG wird zwischen körperlicher und unkörperlicher Verwertung unterschieden und das schon seit Ewigkeiten. Wenn Du ein Buch kaufst, kaufst Du einen körperlichen Gegenstand mit einer Information. Die Information ist an den physischen Datenträger gebunden. Du hast also einen Wertschöpfungsgrundsatz. Du kannst das Buch weiterverkaufen, Dir nichtgewerblich Seiten kopieren etc. Das geistige Eigentum, der Text, bleibt aber beim Urheber. Dadurch, dass Du ein körperliches Werkstück vor Dir hast, kannst Du es nur kopieren. Kopie und Original sind nicht identisch und die Qualität wird bei der Kopie schlechter, genauwie das Werkstück sich mit der Zeit verändert.
Der Gesetzgeber unterscheidet das aber schon mindestens seit 2003 von unkörperlicher Verwertung. Du hast eine Information, aber keinen physischen Träger. Aber nur physische Träger, darfst Du weiterverkaufen etc. Es gibt hier also keinen Wertschöpfungsgrundsatz.Du kopierst im Sinne des Gesetzgebers auch beim Download nicht die DAtei, Du vervielfältigst sie. Die Kopie ist hier identisch mit dem Original. Du hast aber kein Recht, das VErvielgfältigungsrecht des Urhebers oder Besitzers der betreffenden NUtzungsrechte wahrzunehmen. Im Urheberrecht ist es so, dass je digitaler Du gerade bist, desto weniger greifen die Schrankenbestimmungen.
Es ist also noch nie so gewesen, dass ein Download in Deinem Besitz war. Die Information war auch nie in Deinem Besitz, sondern nur der Datenträger.
Alles, was veröffentlicht wurde, kannst Du nur so nutzen, wie es Dir der Urheber, Rechteinhaber erlaubt. Kaufst Du aber einen Datenträger (Buch, CD etc.) hast Du auch wieder die üblichen Schrankenbestummungen, die Dir eine Gewisse Flexibilität geben. Der Gesetzgeber unterscheidet begrifflich zwischen "erschienen" (Physisch) und "veröffentlicht" (Internet/Intranet)
Und eine Lizenz ist nichts anderes als ein Nutzungsvertrag für einfache Nutzungsrechte. Also Du darfst etwas son und so nutzen, aber andere dürfen das auch. Das gilt im Grunde für alles, was Du kaufst, auch physisch. Das ist unterschieden von ausschlißlichen Nutzungsrechten. Dann darfst nur Du und kein anderer etwas son oder so nutzen.
Aber davon abgesehen. Ein Programm hat einem noch nie anders gehört als durch eine Lizenz. Nur der Umfang und die Schrankenbestimmungen sind für ein im Interbet bezogenen Programm und ein auf Datenträger gekauftes Programm unterschiedlich. Aber ne, die Hersteller haben sich DRM ausgedacht, um auch dort ähnliche Bedingungen zu schaffen
![Smile :-)](/phpbb/images/smilies/icon_smile.gif)
.
DRM ist das eigentliche Problem. Vom Gesetz her ist auch das Urheberrecht eines Urhebers ein an die Person untrennbar gebundenes Besitzrecht. Und Eigentum verpflichet. Jeder Urheber hat innerhalb der Schrankenbestimmungen, sein werk kostenlos verfügbar zu machen. Und DRM ist nun eine Methode der Hersteller sich aus diesen Schranken zu befreihen. Denn DRM gilt als sichere technische Schutzmaßnahme und simt darf diese nicht umgangen werden. Ergo, Hersteller können ihr privates Urheberrecht durchsetzen und sich somit sehr weitreichend dieser Sozialpflichtigkeit im Grundgesetz entziehen.