Du konntest und wolltest es nicht verlinken, weil der Urheber auf sein Copyright pocht. Das ist sein gutes Recht, wenn die Geschichte von ihm ist. Ebenso bedeutet es aber auch, dass es damit kein indisches Volksgut ist, denn genausowenig wie auf Aschenputtel, Dornröschen oder Baba Jaga hat man kein Urheberrecht auf ein indisches Märchen. Anders ist es mit Kunstmärchen von Andersen oder Bechstein, die jüngeren Datums sind und bei denen die Nachfahren sich vielleicht Rechte gesichert haben. Mehr war damit nicht gesagt und es war kein Urteil darüber, ob die Romanze gut oder schlecht ist.
Bestimmte Motive wie Orpheus oder die unglückliche Liebe gibt es schon seit Urzeiten. Jung sprach sogar von einem „kollektiven Unbewussten“, was ich nachvollziehbar und plausibel finde. Bestimmte Ideen, Ängste und Handlungen sind allen Menschen gleich, denn unsere Körper und die Ausprägung unseres Gehirns sind auch gleich. Jedenfalls fast. Warum sollten daraus also nicht gleiche Gedanken entspringen?
Daraus schöpfen Kreative seit Anbeginn - warum sind lange, dunkle Gänge immer Boten des Gruselns? Warum bedeutet Wasser das Formbare und Erotische? Weshalb ekeln wir uns vor bestimmten Tieren, während wir andere edel oder süß finden? Woher stammen ähnliche Mythen und Sagen in allen Kulturen? Warum entwickeln sich Kinder in allen Jahrhunderten in denselben Entwicklungsstufen (Piaget)?
Gemeinfrei wird ein Werk in Deutschland, wenn der Urheber (Verfasser, Maler, Komponist, Autor) bereits 70 Jahre lang tot ist. Das ist eine verdammt lange Zeit und hindert viele Künstler daran, sich an diesen Werken zu bedienen. Sie müssen sich sogar dem Vorwurf eines Plagiats stellen, obwohl (s.o.) die Ideen aller Menschen ähnlich verlaufe.
Wenn ich nun erzähle, dass ich eine Zaubererschule schon 1976 erfunden habe, kann ich nicht von Rowling geklaut haben. Manche Ideen schweben einfach in der Luft. Und genauso gibt es Filme und Geschichten, die bereits Zaubererschulen aufgriffen, Jahrzehnte, ja Jahrhunderte vorher. Das können auch keine Plagiate sein. Eher umgekehrt...
Außerdem können Nachkommen diese Rechte-Frist ewig verlängern, wenn sie die richtigen Anwälte haben. Meiner Meinung nach ist dieses Verfahren überholt, denn wenn jemand gestorben ist, sollte er keine Rechte mehr an seinen Werken haben, oder? Ist ja eigentlich absurd.
In anderen Ländern gibt es ebenfalls Fristen, manchmal dauert es dort länger, manchmal kürzer. Deshalb sind die Texte von Goethe oder die Musik von Beethoven gemeinfrei, die Gedichte von Heinz Ehrhard oder Musik von Abba aber noch nicht.
Zusätzlich kommen Rechte für Übersetzung und Veröffentlichung hinzu, so ist die Musik von Beethoven zwar frei, die Notenblätter eines Verlagshauses mit seinen Noten drauf aber nicht. Rembrandts Bilder sind gemeinfrei, die Fotos von ihnen nicht. Ist schon extrem verzwickt, das Ganze...
Wie gesagt, das hatte eigentlich nichts mit Dir zu tun.