Re: Eurovision Song Contest
Verfasst: 17.05.2011, 14:44
Ein Cover ist kein Diebstahl, sondern man weiß, dass es ein Cover ist. Das ist eine öffentliche Sache. Bei einem Plagiat wird schlicht geklaut.
Da der ESC ein Wettbewerb ist, gibt es dort auch Regeln.
Die Songs müssen komplett neu sein (Cover und Plagiate dürften also nicht teilnehmen), um dort teilnehmen zu dürfen. Das wäre hier nicht der Fall. Insofern könnte man sie disqualifizieren.
Nach der aktuellen Fassung[25] der Regeln gilt:
Die Interpreten müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Jeder Interpret darf in einem Jahr nur für ein Land antreten.
Es dürfen nicht mehr als sechs Personen auf der Bühne mitwirken.
Das Lied muss live gesungen werden.
Lied oder Auftritt dürfen keine politische Botschaft enthalten oder dem Image des Liederwettbewerbs schaden.
Beim Auftritt dürfen keine Tiere mitwirken.
Die Lieder dürfen frühestens am 1. September des Vorjahres veröffentlicht werden (diese Regel gilt seit dem 1. September 2010).
Es muss sich um einen Originalsong handeln, darf also keine Coverversion eines älteren Liedes sein.
Die Instrumental-Musik wird als Playback eingespielt. Zum letzten Mal wurde den Interpreten 1998 die Möglichkeit geboten, sich durch ein Orchester live begleiten zu lassen.
Zeitweise wurde eine Sprachregelung eingeführt: Jeder Interpret musste in seiner Landessprache singen. Die Regel galt von 1966 bis 1972 und von 1977 bis 1998, seit 1999 ist den Interpreten die Sprache, in der ihr Beitrag gesungen wird, wieder freigestellt.
Da der ESC ein Wettbewerb ist, gibt es dort auch Regeln.
Die Songs müssen komplett neu sein (Cover und Plagiate dürften also nicht teilnehmen), um dort teilnehmen zu dürfen. Das wäre hier nicht der Fall. Insofern könnte man sie disqualifizieren.
Nach der aktuellen Fassung[25] der Regeln gilt:
Die Interpreten müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Jeder Interpret darf in einem Jahr nur für ein Land antreten.
Es dürfen nicht mehr als sechs Personen auf der Bühne mitwirken.
Das Lied muss live gesungen werden.
Lied oder Auftritt dürfen keine politische Botschaft enthalten oder dem Image des Liederwettbewerbs schaden.
Beim Auftritt dürfen keine Tiere mitwirken.
Die Lieder dürfen frühestens am 1. September des Vorjahres veröffentlicht werden (diese Regel gilt seit dem 1. September 2010).
Es muss sich um einen Originalsong handeln, darf also keine Coverversion eines älteren Liedes sein.
Die Instrumental-Musik wird als Playback eingespielt. Zum letzten Mal wurde den Interpreten 1998 die Möglichkeit geboten, sich durch ein Orchester live begleiten zu lassen.
Zeitweise wurde eine Sprachregelung eingeführt: Jeder Interpret musste in seiner Landessprache singen. Die Regel galt von 1966 bis 1972 und von 1977 bis 1998, seit 1999 ist den Interpreten die Sprache, in der ihr Beitrag gesungen wird, wieder freigestellt.