Anzeige
  • News
  • Archive.org veröffentlicht zahlreiche DOS-Klassiker

Archive.org veröffentlicht zahlreiche DOS-Klassiker

  • 08.01.2015   |  
  • 09:17   |  
  • Von Hans Frank    
Das Internet Archive, bekannt vor allem für die Archivierung von Webseiten, hat seinen ebenfalls archivierten Softwarekatalog um 2400 Spiele aus der DOS-Ära erweitert. Diese sind in der MS-DOS-Software-Library zu finden. Unter den Spiele befinden sich auch Adventure-Klassiker wie Indiana Jones and the Last Crusade, Maniac Mansion, Leisure Suit Larry 1 - Land of the Lounge Lizards oder Tex Murphy: Martian Memorandum. Alle Spiele sind direkt in einem aktuellen Browser spielbar.

Aus urheberrechtlicher Sicht wird die Veröffentlichung der Spiele (von denen einige auch noch legal erworben werden können) durch eine hier erläuterte DCMA-Ausnahme ermöglicht, die für das Internet Archive geschaffen wurde.

Benutzer-Kommentare

@metal: Ich gehe mal davon aus, dass du deutscher Staatsbürger bist. Dann fallen all deine Handlungen unter deutsches Recht und können im Falle von illegalem Verhalten nach deutschem Recht geahndet werden. Auch wenn du dich z.B. im Ausland aufhälst musst du dich an die deutschen Gesetze halten (und natürlich auch an jene im jeweiligen Land).
DrDee
  • 25.01.15    
  • 15:49   

@metal: Ich gehe mal davon aus, dass du deutscher Staatsbürger bist. Dann fallen all deine Handlungen unter deutsches Recht und können im Falle von illegalem Verhalten nach deutschem Recht geahndet werden. Auch wenn du dich z.B. im Ausland aufhälst musst du dich an die deutschen Gesetze halten (und natürlich auch an jene im jeweiligen Land).

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
ehrlich? ich glaube kaum, das ich beim benutzen der seite auf einmal unter europäisches recht falle.
metal
  • 13.01.15    
  • 21:35   

ehrlich? ich glaube kaum, das ich beim benutzen der seite auf einmal unter europäisches recht falle.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Aber Du als Nutzer nicht. Nach deutschem Recht aber nicht. Dir ist nicht erlaubt dort etwas zu nutzen, dass nach deutschem Recht Urheberschutz genießt.
realchris
  • 12.01.15    
  • 20:43   

Aber Du als Nutzer nicht. Nach deutschem Recht aber nicht. Dir ist nicht erlaubt dort etwas zu nutzen, dass nach deutschem Recht Urheberschutz genießt.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
europäisches recht ist für archive.org nicht relevant, die seite unterliegt us-recht. und vom us-recht haben die macher offenbar eine entsprechende ausnahme erhalten, um solche sachen online zu stellen.
metal
  • 11.01.15    
  • 20:41   

europäisches recht ist für archive.org nicht relevant, die seite unterliegt us-recht. und vom us-recht haben die macher offenbar eine entsprechende ausnahme erhalten, um solche sachen online zu stellen.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Und esw kommt noch hin zu, dass die DNB diese Bücher nicht alle in digitaler Form bereoitstellt. Du musst dann in eine der drei deutschen DNB Filialewn gehgen und es Dir vor Ort durchlesen. Wolltest Du Archive. damit vergleichen, müssten die so konstituiert serin, dass sie diese Software zwar archiviert, jedoch nicht im Netz veröffentlicht. Die lägen dann eben bei Archiove.org rum und würden erhalten.Jetzt mal unabhängig von der DNB.
realchris
  • 10.01.15    
  • 12:22   

Und esw kommt noch hin zu, dass die DNB diese Bücher nicht alle in digitaler Form bereoitstellt. Du musst dann in eine der drei deutschen DNB Filialewn gehgen und es Dir vor Ort durchlesen. Wolltest Du Archive. damit vergleichen, müssten die so konstituiert serin, dass sie diese Software zwar archiviert, jedoch nicht im Netz veröffentlicht. Die lägen dann eben bei Archiove.org rum und würden erhalten.Jetzt mal unabhängig von der DNB.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Nur dass die DNB im Unterschied zu Archive .org dafür speziell eine gesetzliche Grundlage besitzt und Archiove .org NICHT. Und die können nicht einfach europäisches Recht umgehen und eigenständig Werke, besonders in digitaler Form, im Netz veröffentlichen. Das mit der DNB ist also ein ganz anderer FALL, juristisch gesehen.
realchris
  • 10.01.15    
  • 12:17   

Nur dass die DNB im Unterschied zu Archive .org dafür speziell eine gesetzliche Grundlage besitzt und Archiove .org NICHT. Und die können nicht einfach europäisches Recht umgehen und eigenständig Werke, besonders in digitaler Form, im Netz veröffentlichen. Das mit der DNB ist also ein ganz anderer FALL, juristisch gesehen.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
In Deutschland gibt es u.a. mit der Deutschen Nationalbibliothek eine vergleichbare Instanz, die alle in Deutschland veröffentlichten Werke archivieren darf (und per Gesetz auch MUSS). Leider umfasst die Archivierungspflicht noch keine digitalen Medien, so dass hier im Zweifel Kulturgut einfach verlorengeht, wenn es dem Urheber so gefällt oder er sich nicht selbst drum kümmert.

Im Unterschied zur archive.org ist die Deutsche Nationalbibliothek aber eine reine Präsenzbibliothek, man könnte die Spiele also dort - wenn sie erfasst würden - nur vor Ort spielen -)
Iggi
  • 10.01.15    
  • 11:24   

In Deutschland gibt es u.a. mit der Deutschen Nationalbibliothek eine vergleichbare Instanz, die alle in Deutschland veröffentlichten Werke archivieren darf (und per Gesetz auch MUSS). Leider umfasst die Archivierungspflicht noch keine digitalen Medien, so dass hier im Zweifel Kulturgut einfach verlorengeht, wenn es dem Urheber so gefällt oder er sich nicht selbst drum kümmert.

Im Unterschied zur archive.org ist die Deutsche Nationalbibliothek aber eine reine Präsenzbibliothek, man könnte die Spiele also dort - wenn sie erfasst würden - nur vor Ort spielen -)

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Eigentlich ist mir die Legalitätsfrage bei älteren Titeln gleichgültig - bin auch kein Engel diesbezüglich. Aber: So ein Riesentamtam um dieses Angebot zu machen ist doch mehr als unvernünftig. Die echten Abandonwareseiten bleiben doch unter sich, machen kein grosses Aufhebens um ihre Angebote und verlassen sich darauf, dass sie still im rechtlichen Graubereich bleiben können. Das hier ist geradezu dreist, finde ich.
Ausserdem halte ich's wie PhanTomAs: Was macht das für einen Spass, die Spiele im Browser zu spielen, zumal die Konfigurationen nicht ideal sind? Für Dosbox-Verweigerer sicher eine Möglichkeit, für mich ist das nichts.
Athanor
  • 10.01.15    
  • 08:53   

Eigentlich ist mir die Legalitätsfrage bei älteren Titeln gleichgültig - bin auch kein Engel diesbezüglich. Aber: So ein Riesentamtam um dieses Angebot zu machen ist doch mehr als unvernünftig. Die echten Abandonwareseiten bleiben doch unter sich, machen kein grosses Aufhebens um ihre Angebote und verlassen sich darauf, dass sie still im rechtlichen Graubereich bleiben können. Das hier ist geradezu dreist, finde ich.
Ausserdem halte ich's wie PhanTomAs: Was macht das für einen Spass, die Spiele im Browser zu spielen, zumal die Konfigurationen nicht ideal sind? Für Dosbox-Verweigerer sicher eine Möglichkeit, für mich ist das nichts.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Muss uns Spieler doch nicht kümmern.
Muss nicht, kann aber.
Ich muss sowas auch nicht unterstützen indem ich es nutze.
Und genau das tue ich, weil es mich kümmert.
k0SH
  • 08.01.15    
  • 22:33   

Muss uns Spieler doch nicht kümmern.
Muss nicht, kann aber.
Ich muss sowas auch nicht unterstützen indem ich es nutze.
Und genau das tue ich, weil es mich kümmert.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
das tangiert meines erachtens das veröffentlichungsrecht und verbreitungsrecht des urhebers.
realchris
  • 08.01.15    
  • 22:13   

das tangiert meines erachtens das veröffentlichungsrecht und verbreitungsrecht des urhebers.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Archiv.org ist so wie es gestaltet ist in DE nicht vollkommen legal. Schon alleine das Archivieren der Webseiten ist nach deutschem Recht in vielen Fällen problematisch. Urheberrechte sind nicht übertragbar. Nur Nutzungsrechte und im Onlinebereich ist das ganze sogar noch restriktiver.
realchris
  • 08.01.15    
  • 22:06   

Archiv.org ist so wie es gestaltet ist in DE nicht vollkommen legal. Schon alleine das Archivieren der Webseiten ist nach deutschem Recht in vielen Fällen problematisch. Urheberrechte sind nicht übertragbar. Nur Nutzungsrechte und im Onlinebereich ist das ganze sogar noch restriktiver.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Warum interessieren sich hier eigentlich so viele, ob das legal ist oder nicht? Seid ihr der Programmierer einiger der Spiele? Muss uns Spieler doch nicht kümmern.
PhanTomAs
  • 08.01.15    
  • 19:56   

Warum interessieren sich hier eigentlich so viele, ob das legal ist oder nicht? Seid ihr der Programmierer einiger der Spiele? Muss uns Spieler doch nicht kümmern.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
@PhanTomAs
Kann man ja nicht mal downloaden. Was will ich alte Spiele in einem Internetbrowser spielen? Wie unkomfortabel ist das denn?

unterschreibe ich mal so.

Aber dennoch interessant...
Sven
  • 08.01.15    
  • 19:13   

@PhanTomAs
Kann man ja nicht mal downloaden. Was will ich alte Spiele in einem Internetbrowser spielen? Wie unkomfortabel ist das denn?

unterschreibe ich mal so.

Aber dennoch interessant...

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Auf seinem Blog vermeidet Jason übrigens auch das Wort Copyright . Im Prinzip sagt er nur, dass sie damit rechnen, dass kommerzielle Interessen demnächst mit der Plattform kollidieren könnten, aber dass für ihn die Konservierung vorgehe.

Ich könnte mir denken, dass auch so Firmen wie GOG.com die Sache nicht so richtig cool finden.
basti007
  • 08.01.15    
  • 19:10   

Auf seinem Blog vermeidet Jason übrigens auch das Wort Copyright . Im Prinzip sagt er nur, dass sie damit rechnen, dass kommerzielle Interessen demnächst mit der Plattform kollidieren könnten, aber dass für ihn die Konservierung vorgehe.

Ich könnte mir denken, dass auch so Firmen wie GOG.com die Sache nicht so richtig cool finden.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Ich denke, wir werden es vielleicht in Bälde besser wissen.

Als die Sache mehr noch unter der Hand durch die Presse ging, lief es vermutlich eher unter der Abandonware -Regelung. Jetzt zeigt sich vielleicht, wie wasserfest archive.org's Archivierungsregularien wirklich sind.

Was ich jedenfalls sicher sagen kann: Ich habe schon ein paar Mal Musikstücke bei archive.org gefunden, die als creative commons bezeichnet waren, es aber definitiv nicht sind. )
basti007
  • 08.01.15    
  • 18:58   

Ich denke, wir werden es vielleicht in Bälde besser wissen.

Als die Sache mehr noch unter der Hand durch die Presse ging, lief es vermutlich eher unter der Abandonware -Regelung. Jetzt zeigt sich vielleicht, wie wasserfest archive.org's Archivierungsregularien wirklich sind.

Was ich jedenfalls sicher sagen kann: Ich habe schon ein paar Mal Musikstücke bei archive.org gefunden, die als creative commons bezeichnet waren, es aber definitiv nicht sind. )

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Da das ja aktuell durch alle News-Portale geht habe ich auch versucht Licht in die Legal-Frage zu bringen.
Kein Erfolg, weder negativ noch positiv.
Auf der Seite selber findet man nur was von 2003, erweitert/ verlängert 2006.
Wie weit das alles abdeckt = großes ?
Bin (als Lizenzmanager) aber sehr davon überzeugt, das es nicht 100Prozent legal ist.
Also für einige Spiele nicht, die noch offiziell angeboten und verkauft werden und wozu man sich ja im Vorfeld das Recht einholen muss.
Besonderes interessant finde ich das ganze aber nicht wirklich.
Kein Speichern, hier und da technische Probleme in der Darstellung, keine Kopierschutzinformationen (man scheitert bei einigen Spielen somit direkt beim Starten) etc.
Um mal kurz was anzuspielen = ok.
Um ernsthaft was zu Spielen = nein danke.
Aufgrund der Legal-Frage aber eh ein no go für mich..
k0SH
  • 08.01.15    
  • 18:37   

Da das ja aktuell durch alle News-Portale geht habe ich auch versucht Licht in die Legal-Frage zu bringen.
Kein Erfolg, weder negativ noch positiv.
Auf der Seite selber findet man nur was von 2003, erweitert/ verlängert 2006.
Wie weit das alles abdeckt = großes ?
Bin (als Lizenzmanager) aber sehr davon überzeugt, das es nicht 100Prozent legal ist.
Also für einige Spiele nicht, die noch offiziell angeboten und verkauft werden und wozu man sich ja im Vorfeld das Recht einholen muss.
Besonderes interessant finde ich das ganze aber nicht wirklich.
Kein Speichern, hier und da technische Probleme in der Darstellung, keine Kopierschutzinformationen (man scheitert bei einigen Spielen somit direkt beim Starten) etc.
Um mal kurz was anzuspielen = ok.
Um ernsthaft was zu Spielen = nein danke.
Aufgrund der Legal-Frage aber eh ein no go für mich..

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Es gibt ja mehrere Archive (nicht nur das mit dem Browser-Clienten) mit DOS-Spielchen bei Archive.org. Einige davon hat Jason Scott ( Get Lamp ) beigetragen, andere sind scheinbar durch Crawler eingetragen worden. Es gibt ja auch ein größeres Archiv mit deutschen DOS-Spielen dort.

Ich hatte vor ein paar Monaten, als die ersten Sammlungen dort online gingen, mal eine Anfrage an Archive.org und Scott gestellt, wie die rechtliche Lage nun wirklich ist, aber bislang keine Antwort bekommen. Normal würde ich aber sagen, müsste sich archive.org durchaus gut auskennen. Der Laden ist wirklich groß und genießt ein hohes Ansehen bei der Internet-Archivierung.
basti007
  • 08.01.15    
  • 18:18   

Es gibt ja mehrere Archive (nicht nur das mit dem Browser-Clienten) mit DOS-Spielchen bei Archive.org. Einige davon hat Jason Scott ( Get Lamp ) beigetragen, andere sind scheinbar durch Crawler eingetragen worden. Es gibt ja auch ein größeres Archiv mit deutschen DOS-Spielen dort.

Ich hatte vor ein paar Monaten, als die ersten Sammlungen dort online gingen, mal eine Anfrage an Archive.org und Scott gestellt, wie die rechtliche Lage nun wirklich ist, aber bislang keine Antwort bekommen. Normal würde ich aber sagen, müsste sich archive.org durchaus gut auskennen. Der Laden ist wirklich groß und genießt ein hohes Ansehen bei der Internet-Archivierung.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Kann man ja nicht mal downloaden. Was will ich alte Spiele in einem Internetbrowser spielen? Wie unkomfortabel ist das denn? Da bleib ich lieber bei Abandonia.

Ich glaube diese Seite ist eher was für den gelegentlichen dem Retroflash anheimgefallenen Casual Gamer.
PhanTomAs
  • 08.01.15    
  • 17:34   

Kann man ja nicht mal downloaden. Was will ich alte Spiele in einem Internetbrowser spielen? Wie unkomfortabel ist das denn? Da bleib ich lieber bei Abandonia.

Ich glaube diese Seite ist eher was für den gelegentlichen dem Retroflash anheimgefallenen Casual Gamer.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Wahrscheinlich ist einfach noch kein Anwalt auf die Idee gekommen, hier mal auzuräumen.
Möwe
  • 08.01.15    
  • 17:19   

Wahrscheinlich ist einfach noch kein Anwalt auf die Idee gekommen, hier mal auzuräumen.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Absolut legal ist das Ganze definitiv nicht, da man bei sehr vielen Spielen auch die ISO-Dateien herunterladen kann. Wundert mich sehr, dass da die Betreiber bisher ungeschoren davon gekommen sind.
Seraph_87
  • 08.01.15    
  • 17:08   

Absolut legal ist das Ganze definitiv nicht, da man bei sehr vielen Spielen auch die ISO-Dateien herunterladen kann. Wundert mich sehr, dass da die Betreiber bisher ungeschoren davon gekommen sind.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Ich stöbere mich auch gerade durch und bin bei Where in Europe is Carmen Sandiego hängengeblieben.
Loma
  • 08.01.15    
  • 14:19   

Ich stöbere mich auch gerade durch und bin bei Where in Europe is Carmen Sandiego hängengeblieben.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
@ Hans: hatte ich auch vermutet. Die Chancen sind wahrscheinlich unendlich klein, dass man bei sowas Verbotenem erwischt wird, aber ich wollte es mal grundsätlich wissen.
Die Gänsefüßchen sollen nur deutlich machen, was ich von dem Verbot halte.
Möwe
  • 08.01.15    
  • 13:49   

@ Hans: hatte ich auch vermutet. Die Chancen sind wahrscheinlich unendlich klein, dass man bei sowas Verbotenem erwischt wird, aber ich wollte es mal grundsätlich wissen.
Die Gänsefüßchen sollen nur deutlich machen, was ich von dem Verbot halte.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Habe Indy 3 angetestet. Im Vollbildmodus spielt es sich ganz flüssig.

It belongs to an archive!
Einzelkämpfer
  • 08.01.15    
  • 12:26   

Habe Indy 3 angetestet. Im Vollbildmodus spielt es sich ganz flüssig.

It belongs to an archive!

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Keine Ahnung (vermutlich nicht). Zur Sicherheit kann man ja nur Titel spielen, die man auch selbst besitzt :). Insgesamt bin ich mit der Steuerung im Browser ohnehin nicht so ganz glücklich, aber zum kurz Ausprobieren der Spiele reicht's.
hans
  • 08.01.15    
  • 12:05   

Keine Ahnung (vermutlich nicht). Zur Sicherheit kann man ja nur Titel spielen, die man auch selbst besitzt :). Insgesamt bin ich mit der Steuerung im Browser ohnehin nicht so ganz glücklich, aber zum kurz Ausprobieren der Spiele reicht's.

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0
Gilt diese DCMA-Ausnahme international?
Möwe
  • 08.01.15    
  • 11:55   

Gilt diese DCMA-Ausnahme international?

War dieser Kommentar hilfreich für dich? 0 0