Hallo, selbst verständlich könnt ihr keine echte Rechtsberatung geben - wie ich auch zum Thema FAN-Adventures. Jetzt wäre meine Idee das wir evtl. über Adventure-Treff eine Art Spendenmaraton starten und mit diesem Geld ein ausgewählt (besten halt einer der Redakteure) einen Anwalt bzgl. dieser Sache mal fragt. Dabei fänd ich es nicht schlecht wenn jeder der Bezahlt eine Frage stellen darf (falls die Frage nicht schon vorkommt).
Meine Frage wie es aussieht wen ich eine bekannte Figur (Guybrush, Indy, Simon) als Hauptfigur verwende - und quasi ein "neues" FAN-Abenteuer mit dieser Person erzähle. Natürlich Frei und mit Rücksicht auf dritte...
Rechtlicher Rahmen.
- Find dA real
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Re: Rechtlicher Rahmen.
Ich frage mich, was daran eigentlich so schwer zu verstehen ist. Wenn du dir eine Figur nicht selber ausgedacht hast, darfst du sie ohne die Einverständnisse der Rechteinhaber auch nicht benutzen. In Vielen Fällen kommt es zwar vor, dass den Firmen die Fanadventures bekannt und egal sind, aber wenn sie wollen, können sie sehr wohl ein Verbot erzwingen - selbst wenn du dir eine "neue" Geschichte ausgedacht hast. Bestes Beispiel dürfte wohl ein Garfield-Fanadventure sein, bei dem der Programmierer sehr schnell nach der Veröffentlichung Post vom Rechteinhaber bekam.blound hat geschrieben: Meine Frage wie es aussieht wen ich eine bekannte Figur (Guybrush, Indy, Simon) als Hauptfigur verwende - und quasi ein "neues" FAN-Abenteuer mit dieser Person erzähle. Natürlich Frei und mit Rücksicht auf dritte...
Wage auch zu bezweifeln, dass da genug Geld zusammen kommen würde. Und wenn man wirklich einen Anwalt braucht, kann man den ja auch selber bezahlen
- subbitus
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Ich denke den Anwalt kannst du dir sparen. Es ist grundsätzlich erstmal nicht erlaubt!
Ob die Copyright-Inhaber allerdings etwas dagegen unternehmen würden, ist eine andere Frage. Das kann man pauschal erstmal nicht sagen. Da gibt es solche und solche.
Ob die Copyright-Inhaber allerdings etwas dagegen unternehmen würden, ist eine andere Frage. Das kann man pauschal erstmal nicht sagen. Da gibt es solche und solche.
Sherman Bragbone - A Cupful of Trouble
http://www.sherman-bragbone.de
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- Mister L
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Ich denke, das liegt auch sehr daran inwiefern der Rechteinhaber die Figuren selbst noch vermarktet. Maniac Mansion Deluxe z.B. wurde von LucasArts bisher noch nicht verboten und eine ausdrückliche Erlaubnis hatte das Team damas auch nicht.
Bei Zak McKracken sieht es scheinbar ähnlich aus (Ich hoffe das bleibt auch so, denn auf ZAK2 freue ich mich schon riesig!).
Mit Simon kötte es, gerade jetzt wo Teil 4 ansteht wieder problematisch werden...
Ein Anwalt könnte da wohl auch nur im Einzelfall helfen. Pauschal würde wohl jeder Rechtsverdreher von der Verwendung geschützter Spielfiguren abraten...
Bei Zak McKracken sieht es scheinbar ähnlich aus (Ich hoffe das bleibt auch so, denn auf ZAK2 freue ich mich schon riesig!).
Mit Simon kötte es, gerade jetzt wo Teil 4 ansteht wieder problematisch werden...
Ein Anwalt könnte da wohl auch nur im Einzelfall helfen. Pauschal würde wohl jeder Rechtsverdreher von der Verwendung geschützter Spielfiguren abraten...
My MMM-Episodes: #7 "Right said Fred", #32 "Secret of Maniac Mansion", # 33 "Carry on Smiley", H05 "Escape from Maniac Mansion", #45 "Maniac Monday", #54 "CSI:RONVILLE", #58 "The People's Court", #70 "Maniac Mansion Begins", #74 "The Curse of King RootenTooten", #93 "Murder a.t. Moonshine Mansion"
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die sache ist ganz einfach. solange man es nicht schriftlich hat, muss man immer mit dem bewußtsein leben, dass es sich der rechteinhaber anders überlegt. solange er nichts unternimmt, duldet er es ja nur... dies ist kein recht und kann jeder zeit durch einschreiten abgesprochen werden.Mister L hat geschrieben:Ein Anwalt könnte da wohl auch nur im Einzelfall helfen. Pauschal würde wohl jeder Rechtsverdreher von der Verwendung geschützter Spielfiguren abraten...
es wird nur so lange geduldet, solange es eine werbezweck dient... und letzendlich haben gerade fanadventure-projekte oder fan-foren vielen herstellern und ihren spielen zum kultstatus verholfen.
sobald aber ein fan-projekt zu gut wird, beginnt der gute ruf zu schwinden, da es ja offensichtlich wird, dass es keine einmalig geniale leistung des herstellers war, sondern dass auch andere (auch unentgeltlich) nachahmen können.
ein anderer punkt wäre auch, die möglichkeit, dass der hersteller die figuren selbst noch mal verwenden will und angst hat, dass diese durch die massive produktion von fan-spielen beim publikum bereits abgelutscht sind, wenn ihr produkt auf den markt kommt.
eine klare zuckerbrot-und-peitsche politik wobei im ernstfall immer die peitsche vortritt bekommt.
if($ahnung==0) {
read('handbuch');
}
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}
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Der Anwalt entscheidet sowieso nicht, ob es erlaubt ist, oder nicht. Wie hier schon geschrieben wurde, ist es nicht erlaubt. Das Problem sind ja wenn überhaupt nur die strittigen Fälle wo man wirklich überlegt, ob Peter Müller, der auf einer einsamen Insel einen großen Affenkopf findet sehr ähnlich ist zu Guybrush, nur weil er mal der große Pirat Müller werden will und ihm dabei eine Geisterpiratin in die Quere kommt. Da muss man sich sicherlich mal fragen, inwiefern die Story und die Charaktere geklaut wurden. Das macht dann aber der Richter. Der Anwalt ist nur dazu da, um einen glimpflichen Vergleich rauszuhandeln, bei dem Du nur 10000 Euro zahlst ^^
Übrigens würde ich sagen, solche Fälle kann sich jeder bei http://www.frag-einen-anwalt.de beantworten lassen für schmales Geld. Dafür sind ja kaum/keine Hintergrundinfos nötig. Kostet vermutlich nur 20 Euro oder so. Dafür braucht es keine Spendenaktion.
Davon abgesehen bin ich überzeugt, dass auch Wikipedia und andere Wissenssammlungen sich mit soetwas beschäftigen.
Übrigens würde ich sagen, solche Fälle kann sich jeder bei http://www.frag-einen-anwalt.de beantworten lassen für schmales Geld. Dafür sind ja kaum/keine Hintergrundinfos nötig. Kostet vermutlich nur 20 Euro oder so. Dafür braucht es keine Spendenaktion.
Davon abgesehen bin ich überzeugt, dass auch Wikipedia und andere Wissenssammlungen sich mit soetwas beschäftigen.