Copyright bei MP3
- Azrael
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Copyright bei MP3
Wie sieht es eigentlich mit Copyright beim Integrieren von Liedern aus ? Kann mich jemand verklagen, wenn ich ein Adventure herausbringen, in dem bekannte Songs oder Lieder aus Filmen vorkommen ?
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aber klar doch.
es ist völlig egal auf welchem Medium oder welchem Format die Lieder ohne das Erwerben von Veröffentlichungsrechten auftauchen, es bleibt illegal. In Fall, dass Du ein kommerzielles Spiel machst, solltest Du in jedem Fall die Gema kontaktiere. Bei nichtkommerziellen Spielen ist es rechtlich genauso; lediglich die Wahrscheinlichkeit ist geringer, dass die Gema oder der Interpret selbst ein Fanadventureteam deswegen verklagt. Es bleibt aber dennoch illegal.
http://www.gema.de/
es ist völlig egal auf welchem Medium oder welchem Format die Lieder ohne das Erwerben von Veröffentlichungsrechten auftauchen, es bleibt illegal. In Fall, dass Du ein kommerzielles Spiel machst, solltest Du in jedem Fall die Gema kontaktiere. Bei nichtkommerziellen Spielen ist es rechtlich genauso; lediglich die Wahrscheinlichkeit ist geringer, dass die Gema oder der Interpret selbst ein Fanadventureteam deswegen verklagt. Es bleibt aber dennoch illegal.
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- Hanuka
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mal ganz davon abgesehen, dass bei mp3 für den codec auch gebühren fällig werden, wenn du das ganze verkaufst.
Wer Ironie oder beleidigende Inhalte in diesem Beitrag findet, darf sie behalten.
http://www.thwboard.de | http://oph-qfb.sourceforge.net
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- Martin Lassahn
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ich denke schon. Schließlich lässt das Frauenhofer Institut sich deren Entwicklung auch was kosten.
http://www.iis.fraunhofer.de/amm/legal/index.html
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Da wir gerade beim Thema sind, hätte ich da auch mal ne Frage dazu. Die GEMA hat ja nicht nur die Rechte an allen uns aus Radio und Fernsehen bekannten Interpretationen von Songs toter und lebender Künstler, sie hat zudem auch noch sämtliche Rechte an deren Kompositionen. Sprich: Selbst wenn ich das Stück "Sweet Home Alabama" in Eigenregie einspiele, aufnehme und abmische, so gehören der GEMA (Gesellschaft zur Enteignung von Musikern und der Allgemeinheit) auch die Copyrights (nicht die Urheberrechte) an meinem eingespielten Stück.
Es ist so gut wie unmöglich etwas eigenes zu Komponieren, ohne Angst zu haben von der GEMA dafür belangt zu werden, weil allein eine einzige prägnante Stelle im Stück ausreichen kann, mich der teilweisen Kopie eines Stückes von einem GEMA-Mitglied zu beschuldigen.
Wenn ich nun Musik produzieren will, ohne Gebühren für die GEMA abzudrücken, stehe ich in einer ziemlichen Sackgasse.
Soweit zum Dilemma. Jetzt eine Idee für die Lösung desselbigen.
Die Copyrights eines Stückes bestehen, soweit ich informiert bin, "nur" bis 70 Jahre nach dem Tod des Urheberrechtbesitzers.
Ab hier bin ich mir über die rechtlichen Grundlagen nicht ganz sicher. Geht das Werk in die Public Domain über, so könnte ich gezielt Themen von Mozart, Schubert und Bach, wenn gewollt auch in einer "modernen" Version, einspielen und keiner kann mir an den Karren fahren. Falls mir doch einer was anhängen will, verweise ich auf die Werke der Original-Komponisten und alle Rechte die die GEMA evtl. daran einfordern wollen könnte sind ungültig. Ist das korrekt oder kann ich hier immer noch Probleme bekommen?
In Erwartung allgemeiner Diskussion,
Kc
Es ist so gut wie unmöglich etwas eigenes zu Komponieren, ohne Angst zu haben von der GEMA dafür belangt zu werden, weil allein eine einzige prägnante Stelle im Stück ausreichen kann, mich der teilweisen Kopie eines Stückes von einem GEMA-Mitglied zu beschuldigen.
Wenn ich nun Musik produzieren will, ohne Gebühren für die GEMA abzudrücken, stehe ich in einer ziemlichen Sackgasse.
Soweit zum Dilemma. Jetzt eine Idee für die Lösung desselbigen.
Die Copyrights eines Stückes bestehen, soweit ich informiert bin, "nur" bis 70 Jahre nach dem Tod des Urheberrechtbesitzers.
Ab hier bin ich mir über die rechtlichen Grundlagen nicht ganz sicher. Geht das Werk in die Public Domain über, so könnte ich gezielt Themen von Mozart, Schubert und Bach, wenn gewollt auch in einer "modernen" Version, einspielen und keiner kann mir an den Karren fahren. Falls mir doch einer was anhängen will, verweise ich auf die Werke der Original-Komponisten und alle Rechte die die GEMA evtl. daran einfordern wollen könnte sind ungültig. Ist das korrekt oder kann ich hier immer noch Probleme bekommen?
In Erwartung allgemeiner Diskussion,
Kc
- Azrael
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Eine Frage zum Codec:
Wenn ich OGG Vorbis statt MP3 verwende, wärs kein Problem, oder ?
Eine rechtliche Frage:
Überall im Internet kursieren Midi-Files herum, die jederzeit von jedermann downloadbar sind. Stellt das keine Copyright-Verletzung dar, denn eigentlich werden Songs ja "nachgespielt" und veröffentlicht ?
Ich würde mein Spiel sowieso NICHT verkaufen, aber ich will auch niemanden provozieren oder Ärger bekommen, weil sich irgendwer darüber beschwert, dass ich geschützte Lieder verwende.
Wenn ich OGG Vorbis statt MP3 verwende, wärs kein Problem, oder ?
Eine rechtliche Frage:
Überall im Internet kursieren Midi-Files herum, die jederzeit von jedermann downloadbar sind. Stellt das keine Copyright-Verletzung dar, denn eigentlich werden Songs ja "nachgespielt" und veröffentlicht ?
Ich würde mein Spiel sowieso NICHT verkaufen, aber ich will auch niemanden provozieren oder Ärger bekommen, weil sich irgendwer darüber beschwert, dass ich geschützte Lieder verwende.
azrael# tja... das mit den midis: du hast recht, es werden jede menge songs nachgespielt und veröffentlicht. aber soweit ich weiß ist auch das illegal. die chance, dass die GEMA auf dich aufmerksam wird, ist nur ziemlich gering, wenn sie nicht die erwartung hat irgendwie finanziell davon zu profitieren, sprich sobald du mit dem song in irgendwelche charts kommst oder sonstwie geld dafür einnimmst, hast du verloren.
azrael# hab doch glatt die erste frage einfach überlesen.
soweit ich weiß, darfst du über den ogg vorbis algorithmus zum codieren und zum encodieren frei verfügen. bin mir jetzt nur nicht sicher, ob das auch für kommerzielle sachen gilt. den mp3-algorithmus muss man meines wissens nach lizensieren, sobald er in deinem produkt steckt (kommerziell oder inkommerziell).
da bin ich allerdings nicht so einweitfrei informiert. falls ich jetzt was falsches geschrieben habe, soll mich bitte wer korrigieren![Smile :)](/phpbb/images/smilies/icon_smile.gif)
soweit ich weiß, darfst du über den ogg vorbis algorithmus zum codieren und zum encodieren frei verfügen. bin mir jetzt nur nicht sicher, ob das auch für kommerzielle sachen gilt. den mp3-algorithmus muss man meines wissens nach lizensieren, sobald er in deinem produkt steckt (kommerziell oder inkommerziell).
da bin ich allerdings nicht so einweitfrei informiert. falls ich jetzt was falsches geschrieben habe, soll mich bitte wer korrigieren
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- Rätselmeister
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gibt bei brennende-mülltonne-musik relativ häufig.Kc hat geschrieben:so könnte ich gezielt Themen von Mozart, Schubert und Bach, wenn gewollt auch in einer "modernen" Version, einspielen und keiner kann mir an den Karren fahren.
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- john_doe
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