Polizeistation-Patch für The Longest Journey (alte Version)
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- Adventure-Gott
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Polizeistation-Patch für The Longest Journey (alte Version)
Als ich nach Dreamfall mal wieder Lust auf The Longst Journey bekommen habe, mußte ich leider feststellen, daß auf meinem jetztigen Rechner das Spiel auch an der "berüchtigten" Polizeistation abstürzt.
Da es im ganzen Netz für die deutsche Version keinen Patch gibt und dieser im Gegensatz zu der Behauptung auf der offiziellen Homepage auch nicht auf der 1.CD vorhanden ist, habe ich selber mal kurzfristig anhand der Versionen für die anderen Sprachen einen für die deutsche Fassung erstellt:
Download hier:
http://rapidshare.de/files/24272633/TLJ ... h.ace.html
Achtung: dieser Patch ist nur für die deutsche 4-CD-Fassung von The Longest Journey gedacht. Für alle anderen Versionen bitte auf der offiziellen Website nachsehen:
http://www.longestjourney.com/help/patches/
Beschreibung:
Dieser Patch behebt das Problem, daß das Spiel auf Rechnern mit bestimmten Grafikkarten abstürzt, sobald man den Eingsangsbereich vor der Polizeistation in New Port betritt. Eine bestimmte leicht fehlerhafte 3D-Animation, die zum Absturz führt, wird durch diesen Patch unterbunden.
Sollte das Spiel an dieser Stelle auch so einwandfrei laufen, wird dieser Patch nicht benötigt.
Installation:
Einfach dieses Archiv in das Installationsverzeichnis von The Longest Journey entpacken und dabei schon vorhandene Dateien überschreiben.
Damit dieser Patch funktioniert, muß das Spiel mit mittlerer oder Maximalinstallation auf der Festplatte installiert worden sein; die Minimalinstallation reicht nicht!
Da es im ganzen Netz für die deutsche Version keinen Patch gibt und dieser im Gegensatz zu der Behauptung auf der offiziellen Homepage auch nicht auf der 1.CD vorhanden ist, habe ich selber mal kurzfristig anhand der Versionen für die anderen Sprachen einen für die deutsche Fassung erstellt:
Download hier:
http://rapidshare.de/files/24272633/TLJ ... h.ace.html
Achtung: dieser Patch ist nur für die deutsche 4-CD-Fassung von The Longest Journey gedacht. Für alle anderen Versionen bitte auf der offiziellen Website nachsehen:
http://www.longestjourney.com/help/patches/
Beschreibung:
Dieser Patch behebt das Problem, daß das Spiel auf Rechnern mit bestimmten Grafikkarten abstürzt, sobald man den Eingsangsbereich vor der Polizeistation in New Port betritt. Eine bestimmte leicht fehlerhafte 3D-Animation, die zum Absturz führt, wird durch diesen Patch unterbunden.
Sollte das Spiel an dieser Stelle auch so einwandfrei laufen, wird dieser Patch nicht benötigt.
Installation:
Einfach dieses Archiv in das Installationsverzeichnis von The Longest Journey entpacken und dabei schon vorhandene Dateien überschreiben.
Damit dieser Patch funktioniert, muß das Spiel mit mittlerer oder Maximalinstallation auf der Festplatte installiert worden sein; die Minimalinstallation reicht nicht!
- harry
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bug - the longest journey
es geht viel einfacher. bevor man in die polizeistation kommt abspeichern , dann das spiel neu starten und bei den grafikoptionen auf "software" umstellen. die stelle mit dem bug klappt dann problemlos.
lg
harry
lg
harry
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- Adventure-Gott
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Re: bug - the longest journey
Nein, leider funktioniert das nicht.harry hat geschrieben:es geht viel einfacher. bevor man in die polizeistation kommt abspeichern , dann das spiel neu starten und bei den grafikoptionen auf "software" umstellen.
Das war auch das Erste, was ich ausprobiert habe, aber das Spiel stürzt (zumindest auf meinem Rechner) auch im Softwaremodus an dieser Stelle ab!
Lauf offziellen TLJ-Faq (das z.B. bei der englischen CD dabei ist), wird deine Methode aber an einer anderen Stelle (und zwar bei einem Absturz im Park) empfohlen. Ich hatte an jener Stelle keine Probleme, deswegen kann ich selber nichts weiter dazu sagen.
Für die Polizeistation wird aber auch im FAQ ausschließlich auf den Patch verwiesen.
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@Nomadenseele: Vielen Dank für deinen netten Kommentar.
Wie schwer das Erstellen eines Patches ist, kann man pauschal nicht sagen, das hängt stark vom Spiel und dem Problem ab.
In diesem Fall war es relativ einfach, da ich auch die englische Version des Spiels habe und deswegen die Dateien der englischen Version vergleichen und ähnliche Änderungen auf die deutsche Version anwenden konnte (hier: 2 Datenbereiche austauschen + 1 Offset aufgrund unterschiedlicher Dateigröße ändern)
Dazu braucht man nur einen guten Hex-Editor und ein wenig Kenntnisse über den Aufbau von Archivdateien.
Bei größeren Änderungen kann das aber schon komplexer werden, wenn man zuerst herausbekommen muß, wie einige Daten gepackt sind und was sie genau bewirken. Meistens kommt man dann auch nicht mehr um Assembler-(Maschinensprachen-)Kenntnisse herum und die habe ich leider für I386-PC-Systeme bisher auch nicht.
- Ankh
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Nur einmal so ne blöde Frage, bitte nicht mißverstehen
Wie sieht das rechtlich aus, wenn ein "Dritter" einen Patch erstellt für ein copyright geschütztes Game? Muß soetwas vom Entwickler/Publisher nicht abgesegnet werden?
So, nu noch schnell Argentinien verabschieden sehen - bis demnächst
Ankh
Wie sieht das rechtlich aus, wenn ein "Dritter" einen Patch erstellt für ein copyright geschütztes Game? Muß soetwas vom Entwickler/Publisher nicht abgesegnet werden?
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Ach joahr.
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Es gab wegen solchen Dingen auch schon "Ärger" mit kleinen Firmen. Man macht so einen Patch, man released ihn und hofft das er von der Firma tolleriert wird. Das gleiche gild auch für Tools die gegen Lizensverträge verstosen. Patches die funktionieren und Tools die keinen Schaden anrichten werden in der Regel tolleriert. Wenns net tolleriert wird, auch nicht weiter schlimm. So schnell kommt man in Deutschland nicht vors Gericht. Zuerstmal wird man höflich Gebeten sein Angebot einzustellen, leistet man dem folge passiert nix weiter.GPG hat geschrieben:Also erstellen auf jeden Fall denke ich, veröffentlichen ist schon eher ne andere Sache, aber ich denke solange es nicht Microsoft (oder ähnliche große aufgeblasene Konzerne) wirds da keinen Ärger geben
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naja, es kommt ja auch drauf an: Wenn man nicht irgendwelche Dateien "kopiert" sondern selbst Änderungen an der Software macht, ist das absolut erlaubt.
Schließlich ist RevereseEngineering - sofern es sich nicht um das Überwinden von Kopierschutzverfahren handelt - absolut vom Gesetz erlaubt.
Gerade zum Zwecke der technischen Kompatiblität.
Abgesehen davon wäre der Rechteinhaber selten dämlich, dagegen vorzugehen. Es geschieht ja zu seinem Vorteil.
Mal abgesehen davon daß in diesem Fall dtp auch mal selbst was hätte dransetzen können, um den Patch anzupassen.
Wie sieht es eigentlich bei der Special Edition bzgl. dieses Bugs aus?
Schließlich ist RevereseEngineering - sofern es sich nicht um das Überwinden von Kopierschutzverfahren handelt - absolut vom Gesetz erlaubt.
Gerade zum Zwecke der technischen Kompatiblität.
Abgesehen davon wäre der Rechteinhaber selten dämlich, dagegen vorzugehen. Es geschieht ja zu seinem Vorteil.
Mal abgesehen davon daß in diesem Fall dtp auch mal selbst was hätte dransetzen können, um den Patch anzupassen.
Wie sieht es eigentlich bei der Special Edition bzgl. dieses Bugs aus?
- neon
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Wie Wintermute schon sagte, ist der Patch nur für die 4 CD-Version gedacht, nicht also für die SE.
"Ich habe mich so gefühlt, wie Sie sich fühlen würden, wenn sie auf einer Rakete sitzen, die aus zwei Millionen Einzelteilen besteht - die alle von Firmen stammen, die bei der Regierungsausschreibung das niedrigste Angebot abgegeben haben"
- John Glenn nach der ersten Erdumrundung 1962
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- Adventure-Gott
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Der Patch an sich dürfte rechtlich in die gleiche Kategorie fallen wie ein Mod oder Editor, worüber hier schon etwas diskutiert wurde:
http://www.adventure-treff.de/forum/vie ... php?t=9682
Grundsätzlich dürfte er legal sein; der einzige Punkt, über den man bei meinem Patch diskutieren könnte, ist die Tatsache, daß ich die komplette geänderte Datei in meinem Patch eingefügt habe und nicht ein Änderungsprogramm wie z.B. einen IPS-Patcher benutzt habe, der aus der alten die neue Datei generiert.
Da es sich hierbei aber weder um eine Ton- / Bild- noch sonstige Multimediadatei, sondern um eine Skriptdatei handelt, die sich nur mit The Longest Journey verwenden läßt, sehe ich da keine Probleme.
(Und nebenbei wäre ein IPS-Patcher hier übertrieben umständlich gewesen.)
Rein theoretisch könnte mein Patch aber auch für die Special-Edition funktionieren - garantieren kann ich das aber nicht.
Die einzigen Unterschiede zwischen der alten und neuen Fassung von TLJ liegen darin, daß die niedrigauflösenden Videos weggelassen wurden und sämtliche Sounddateien mit OGG/Vorbis neu komprimiert wurden - alle anderen Dateien wurden nicht verändert.
http://www.adventure-treff.de/forum/vie ... php?t=9682
Grundsätzlich dürfte er legal sein; der einzige Punkt, über den man bei meinem Patch diskutieren könnte, ist die Tatsache, daß ich die komplette geänderte Datei in meinem Patch eingefügt habe und nicht ein Änderungsprogramm wie z.B. einen IPS-Patcher benutzt habe, der aus der alten die neue Datei generiert.
Da es sich hierbei aber weder um eine Ton- / Bild- noch sonstige Multimediadatei, sondern um eine Skriptdatei handelt, die sich nur mit The Longest Journey verwenden läßt, sehe ich da keine Probleme.
(Und nebenbei wäre ein IPS-Patcher hier übertrieben umständlich gewesen.)
Dieser wurde auch für die 2CD/DVD-Version behoben:interrozitor hat geschrieben:Wie sieht es eigentlich bei der Special Edition bzgl. dieses Bugs aus?
Wahrscheinlich ist der Patch aber in der deutschen DVD schon enthalten, da sie ja etwas später erschienen ist als die englische 2CD-Version.Funcom hat geschrieben:Changes in version 150:
fixed a bug where an object at the police station got render into an invalid directx memory location. - fixed a potential crash in the voice code.
Rein theoretisch könnte mein Patch aber auch für die Special-Edition funktionieren - garantieren kann ich das aber nicht.
Die einzigen Unterschiede zwischen der alten und neuen Fassung von TLJ liegen darin, daß die niedrigauflösenden Videos weggelassen wurden und sämtliche Sounddateien mit OGG/Vorbis neu komprimiert wurden - alle anderen Dateien wurden nicht verändert.
Zuletzt geändert von Wintermute am 02.07.2006, 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
- Ankh
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Pauschal zu sagen dass Programm und oder Datenänderungen legal sind ist falsch! Das kommt auf den jeweiligen Lizensvertrag an.
Hier mal beliebte Klauseln:
Das heißt allerdings noch lange nicht, das die jeweilige Firma keine Änderungen tolleriert. Mit solchen Klauseln ermöglichen sich die Firmen, z.b. gegen Cheattools vorzugehen.
Ich selbst habe schon einige Tools für Spiele entwickelt, die in mehreren Punkten gegen die jeweiligen Lizensverträge verstoßen. Bis jetzt wurden alle tolleriert.
Hier mal beliebte Klauseln:
Die Rückübersetzung des im Computerspiel enthaltenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen des Programms (Reverse-Engineering) sind unzulässig.
Sowas kann, muss aber nicht im Lizensvertrag stehen. Aber der Lizensvertrag ist immer bindent.Änderungen an Spielinhalten seitens des Kunden sind ausdrücklich untersagt, sofern sie nicht vom Spiel selbst aus vorgesehen sind (wie z. B. vom Options- und Einstellungsmenü).
Das heißt allerdings noch lange nicht, das die jeweilige Firma keine Änderungen tolleriert. Mit solchen Klauseln ermöglichen sich die Firmen, z.b. gegen Cheattools vorzugehen.
Ich selbst habe schon einige Tools für Spiele entwickelt, die in mehreren Punkten gegen die jeweiligen Lizensverträge verstoßen. Bis jetzt wurden alle tolleriert.
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Hab mir grad den anderen Thread durchgelesen und dort ist ein weit verbreiteter Irrglaube zu lesen. Viele meinen, wenn sie eine Software kaufen, würde sie ihnen gehöhren, das ist falsch. Man kauft nicht die Software sondern eine Nutzungslizens für die Software. Das heißt man kauft das Recht die Software nach den Bestimmungen des Lizensvertrages nutzen zu dürfen, man besitzt sie aber nicht!
Deswegen ist das mit der rechtlichen Lage beim manipulieren einer Software auch Lizensvertragssache und nichts was der Gesetzgeber festlegt!
Deswegen ist das mit der rechtlichen Lage beim manipulieren einer Software auch Lizensvertragssache und nichts was der Gesetzgeber festlegt!
- Nijosch
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Naja, so stimmt das ja auch nicht: wenn der Gesetzgeber sagt, man darf es verändern, dann darf man es auch, völlig egal, was im Lizenzvertrag steht.Thorium hat geschrieben:Deswegen ist das mit der rechtlichen Lage beim manipulieren einer Software auch Lizensvertragssache und nichts was der Gesetzgeber festlegt!
"Ich bin auf der Suche nach einem echten Abenteuer."
"Du willst dir einen Schnurrbart wachsen lassen?"
"Nein, viel größer!"
"Einen Vollbart?"
"Du willst dir einen Schnurrbart wachsen lassen?"
"Nein, viel größer!"
"Einen Vollbart?"
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- Hobby-Archäologe
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Nicht in Deutschland:Thorium hat geschrieben:Hab mir grad den anderen Thread durchgelesen und dort ist ein weit verbreiteter Irrglaube zu lesen. Viele meinen, wenn sie eine Software kaufen, würde sie ihnen gehöhren, das ist falsch. Man kauft nicht die Software sondern eine Nutzungslizens für die Software. Das heißt man kauft das Recht die Software nach den Bestimmungen des Lizensvertrages nutzen zu dürfen, man besitzt sie aber nicht!
Deswegen ist das mit der rechtlichen Lage beim manipulieren einer Software auch Lizensvertragssache und nichts was der Gesetzgeber festlegt!
Wo steht denn bitte der Lizenzvertrag? Als Kunde muss ich ihn ja vorher durchlesen können, bevor ich einen *Vertrag* eingehe.
Deswegen sind ja auch in Deutschland EULA's ungültig.
Es gab doch da auch dieses Urteil bzgl. OEM Software, was in eine ähnliche Richtung ging.
In Deutschland kauft man die Software und schließt eben keinen Lizenzvertrag ab - außer in Ausnahmen, z.B. Großabnehmerversionen von Windows.
Im Ausland, insbesondere in den USA ist das anders.