max_power hat geschrieben:Die Problemfälle bei mir sind z.B. „zum einen, zum anderen“, „nicht im geringsten“ etc. Anscheinend schreibt man diese seit der Rechtschreibreform fast ausschließlich klein.
"Nicht im Geringsten" schreibt man nach alten Regeln klein (warum auch immer), nach den neuen logischerweise groß. "Zum einen" schreibt man nach wie vor klein, daran stoße ich mich auch immer.
Stimmt, habe im Buch falsch nachgeguckt, wird groß geschrieben. Aber genau das meine ich.
„Es müsste immer Musik da sein, bei allem was du machst. Und wenn's so richtig Scheiße ist, dann ist wenigstens noch die Musik da. Und an der Stelle, wo's am allerschönsten ist, da müsste die Platte springen und du hörst immer nur diesen einen Moment.“ (Floyd, Absolute Giganten)