Vielleicht hat ja jemand mitbekommen, dass der Heise-Verlag einen Rechtsstreit verloren hatte: Es ging um einen Artikel auf Heise Online, der über ein in Deutschland illegales Programm berichtet und auch auf dessen Homepage verlinkt hat. Das Gericht sagt: Erwähnen darf man es (Pressefreiheit), einen Link zu setzen geht aber zu weit (Aufforderung zur Straftat oder so was).
Jetzt gehts in die nächste Runde: KLICK
Bin mal gespannt, wie das weitergeht.
Das Jan
Heise kündigt Verfassungsbeschwerde ein
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Heise kündigt Verfassungsbeschwerde ein
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Das ist wirklich interessant, mal schauen in welche Richtung das kippt. Wird die Klage von Heise abgewiesen, kann das fatale Folgen für die Onlineberichterstattung haben. Bekommen sie aber Recht, wird es einfacher, weil Redakteure künftig quasi verlinken können was sie wollen, weil sie sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts beziehen können.
"Ich habe mich so gefühlt, wie Sie sich fühlen würden, wenn sie auf einer Rakete sitzen, die aus zwei Millionen Einzelteilen besteht - die alle von Firmen stammen, die bei der Regierungsausschreibung das niedrigste Angebot abgegeben haben"
- John Glenn nach der ersten Erdumrundung 1962
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