Rechtliches Problem mit Druckerei /2000 Euro Schulden
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- Süßwasserpirat
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Rechtliches Problem mit Druckerei /2000 Euro Schulden
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Zuletzt geändert von dj_frank am 25.06.2006, 22:09, insgesamt 1-mal geändert.
- neon
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Wenn die Druckerei ein mit 'Probedruck' bezeichnetes Exemplar in voller Auflage (sogar noch mehr) druckt, dann sollte das deren Problem sein. Selbst wenn die Kommunikation komplett fehlgeschlagen sein sollte, hätte die Druckerei bei einem mit 'Probedruck' bezeichneten Exemplar wenigsten Rücksprache halten müssen. Habt Ihr den Auftrag schriftlich erteilt?
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Rechtlich kann ich dir keinen fundierten Rat geben. Habt ihr denn schriftlich das Probeexemplar bemängelt?
Da mündliche Vereinbarungen schlecht zu belegen sind, habt ihr wahrscheinlich schlechte Karten. Was steht denn in euerem Vertrag?
Das ist natürlich sehr ärgerlich, aber um größeren Ärger zu vermeiden würde ich entsprechende Passagen händisch streichen (bei der Auflage durchaus machbar). Ihr könnt ja noch einen Zettel beilegen und um Verständnis für eventuelle Fehler bitten. Zumindest besser, als die Auflage einzustampfen und auf dem Rechnungsbetrag sitzen zu bleiben.
Da mündliche Vereinbarungen schlecht zu belegen sind, habt ihr wahrscheinlich schlechte Karten. Was steht denn in euerem Vertrag?
Das ist natürlich sehr ärgerlich, aber um größeren Ärger zu vermeiden würde ich entsprechende Passagen händisch streichen (bei der Auflage durchaus machbar). Ihr könnt ja noch einen Zettel beilegen und um Verständnis für eventuelle Fehler bitten. Zumindest besser, als die Auflage einzustampfen und auf dem Rechnungsbetrag sitzen zu bleiben.
- Fightmeyer
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Mal vom schlimmsten ausgegangen und alle stellen sich total auf doof, muß es doch einen Vertrag zwischen der Druckerei und euch geben. Und was da drin steht ist dann letztendlich bindend.
Rein rechtlich sind zwar auch mündliche Vereinbahrungen bindend, aber wer will das im nachhinein noch nachprüfen. Ich würd also schleunigst mal den Wortlaut des Vertrages genauestens unter die Lupe nehmen bzw. auch mal die AGBs der Druckerei inspizieren.
Rein rechtlich sind zwar auch mündliche Vereinbahrungen bindend, aber wer will das im nachhinein noch nachprüfen. Ich würd also schleunigst mal den Wortlaut des Vertrages genauestens unter die Lupe nehmen bzw. auch mal die AGBs der Druckerei inspizieren.
- Eagle
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Re: Rechtliches Problem mit Druckerei /2000 Euro Schulden
Wer Recht hat ist schwer zu sagen, zumal die Informationen nun auch ziemlich spärlich sind. Rechtsberatung solltet ihr euch besser bei einem Experten holen (zumal unqualifizierte Rechtsberatung - auch unentgeltlich - laut Art1 §1 RBerG nicht zulässig ist).dj_frank hat geschrieben:Wer hat nun Recht? Und was könnten wir nun tun?
Wenn ihr wirklich meint, dass der Fehler rechtlich nicht auf eurer Seite lag, dann solltet ihr vielleicht mal die Verbraucherzentrale aufsuchen:
Übrigens: 580 Zeitungen bekommen, obwohl nur 550 bestellt?!verbraucherzentrale-nrw.de hat geschrieben:Rechtsberatung
Bei der Rechtsberatung schildern Sie unserer Beratungskraft oder – wenn erforderlich – unserem Rechtsanwälte Ihren Fall. Sie erhalten dann eine umfassende individuelle rechtliche Hilfe. Damit können Sie vielfach Ihre Rechte selbständig durchsetzen.
Rechtskurzauskunft 2,00 EUR
Rechtsberatung 6,00 EUR
Rechtsberatung durch Anwalt (20 Minuten) 22,00 EUR
Folgetermin Rechtsberatung durch Anwalt (10 Minuten) 11,00 EUR
Zuletzt geändert von Eagle am 13.06.2006, 17:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Deshalb fragte ich, ob es einen schriftlichen Auftrag gibt.
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Im Zweifelsfall würde ich euch auch die nachträgliche Zensur per Hand vorschlagen, sofern nicht wirklich auf jeder dritten Seite irgendwas geschwärzt werden muss. Das spart euch den ganzen Ärger und die Exemplare für den eigenen Jahrgang müssen ja nicht zensiert werden. Wenn genügend Leute mit anpacken müsste dann jeder so etwa zehn Ausgaben bearbeiten, das ließe sich an einem Abend locker machen. Hat bei uns auch mal ein Jahrgang gemacht. Vielleicht könnt ihr zusätzlich mit der Druckerei über einen Preisnachlass verhandeln.
„Es müsste immer Musik da sein, bei allem was du machst. Und wenn's so richtig Scheiße ist, dann ist wenigstens noch die Musik da. Und an der Stelle, wo's am allerschönsten ist, da müsste die Platte springen und du hörst immer nur diesen einen Moment.“ (Floyd, Absolute Giganten)
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Du weißt aber schon, das die Leute von der Druckerei das hier eventuell nachlesen könnten oder? Ich weiß, eher unwahrscheinlich, aber es hat glaub ich schon einen Fall gegeben wo jemand aufgrund eines blogeintrages verurteilt wurde.dj_frank hat geschrieben: Der Leiter des Abizeitungsteams hat sich schon Rat bei einem Anwalt geholt. Dieser schlug uns vor, wir [....] kann.
Naja....
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Ist es bei Probeexemplaren normalerweise nicht so, dass man die komplett fertige Version einschickt? Dann machen die daraus Druckplatten (das teuerste am ganzen Druck, deswegen sind höhere Auflagen i.d.R. pro Stück billiger), drucken ein, zwei ganze Zeitungen und fragen nach, ob das Erbegnis passt - falls nicht, werden dann halt einzelne Platten neu erstellt...
Es könnte also leider so sein, dass ihr da was falsch verstanden habt
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