Die Zahlenkette
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Nein jetzt müsste nicht 60 kommen jetzt kommt 97!!
Windows 97 gabs leider nie
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Just the old one's
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99 Luftballons auf ihrem Weg zum Horizont.
"Ich habe mich so gefühlt, wie Sie sich fühlen würden, wenn sie auf einer Rakete sitzen, die aus zwei Millionen Einzelteilen besteht - die alle von Firmen stammen, die bei der Regierungsausschreibung das niedrigste Angebot abgegeben haben"
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STS-106 (engl. Space Transportation System) ist die Missionsbezeichnung für einen Flug des US-amerikanischen Space Shuttle Atlantis (OV-104) der NASA. Der Start erfolgte am 8. September 2000. Es war die 99. Space-Shuttle-Mission, der 22. Flug der Raumfähre Atlantis und der 4. Flug eines Shuttle zur Internationalen Raumstation (ISS).
Dank an Wiki.
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- Hobby-Archäologe
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Tja dann will ich auch mal
UrhG - Einzelnorm
§ 108
Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten
1. eine wissenschaftliche Ausgabe (§ 70) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung einer solchen Ausgabe vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
2. ein nachgelassenes Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines solchen Werkes entgegen § 71 verwertet,
3. ein Lichtbild (§ 72) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Lichtbildes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
4. die Darbietung eines ausübenden Künstlers entgegen den § 77 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 1 verwertet,
5. einen Tonträger entgegen § 85 verwertet,
6. eine Funksendung entgegen § 87 verwertet,
7. einen Bildträger oder Bild- und Tonträger entgegen §§ 94 oder 95 in Verbindung mit § 94 verwertet,
8. eine Datenbank entgegen § 87b Abs. 1 verwertet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__108.html
UrhG - Einzelnorm
§ 108
Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten
1. eine wissenschaftliche Ausgabe (§ 70) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung einer solchen Ausgabe vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
2. ein nachgelassenes Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines solchen Werkes entgegen § 71 verwertet,
3. ein Lichtbild (§ 72) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Lichtbildes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
4. die Darbietung eines ausübenden Künstlers entgegen den § 77 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 1 verwertet,
5. einen Tonträger entgegen § 85 verwertet,
6. eine Funksendung entgegen § 87 verwertet,
7. einen Bildträger oder Bild- und Tonträger entgegen §§ 94 oder 95 in Verbindung mit § 94 verwertet,
8. eine Datenbank entgegen § 87b Abs. 1 verwertet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__108.html
- Persiphone
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- Wohnort: CH
Sudoku Nr. 108 für absolut idiotische, unfähige Anfänger
http://sudoku.formteile.ch/Sudoku-Level-Easy.htm?nr=108
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- DieFüchsin
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http://www.messerschmitt-bf109.de/index-1024.php
ist der Link, wenn man 109 in google eingibt.
@Persiphone: the Rock scheint dich mehr als nur durcheinander gebracht zu haben... die 108 gabs nämlich schon mal
ist der Link, wenn man 109 in google eingibt.
@Persiphone: the Rock scheint dich mehr als nur durcheinander gebracht zu haben... die 108 gabs nämlich schon mal
Danke, Adventuretreff! <3
Genau das Richtige für mich =D> . Ich bin ein Sudoku-Versager .Persiphone hat geschrieben:Sudoku Nr. 108 für absolut idiotische, unfähige Anfänger
http://sudoku.formteile.ch/Sudoku-Level-Easy.htm?nr=108
Der Polizeiruf ist 110.
Zuletzt geändert von Nomadenseele am 27.06.2006, 19:51, insgesamt 1-mal geändert.