Youtubefrage

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Fightmeyer
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Youtubefrage

Beitrag von Fightmeyer »

Hallo,

wie siehts bei folgendem Sachverhalt aus:

Auf Youtube gibt es ein Musikvideo, oder Trailer zu irgendwelchen Filmen. Das Objekt bettet man in die eigene Homepage ein, um den Internatauftritt ein bißchen attraktiver zu gestalten.
Hat man dann wegen der deutschen Rechtslage irgendwelche Konsequenzen zu befürchten? (die Seite ist natürlich nur ne Spaßseite, ohne irgendwelchen kommerziellen Hintergrund)

Weiß da jemand von euch Bescheid?
TentakelTommy
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Beitrag von TentakelTommy »

Kurz: Vermutlich schon.

Du kannst bei youtube im allgemeinen nicht davon ausgehen, daß die Daten aus einer legalen Quelle stammen...
Ob es eine kommerzielle Seite ist oder nicht, spielt bei den abmahnenden Anwälten eine entscheidende Rolle:
Erstere hat eine Rechtsabteilung und wird daher bei Kleinigkeiten verschont bleiben.
Beleidigungen spar ich mir mal ;)
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Kikimora
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Beitrag von Kikimora »

Du kannst ja auch für "normale" Links auf illegale Inhalte haften, wenn Du Pech hast. Für das, was Du auf Deiner Seite zeigst, trägst Du die Verantwortung.
Die Beachtung von Urheberrechten gilt genauso für nichtkommerzielle Seiten!
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zeebee
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Beitrag von zeebee »

jede seite die "auf dauer angelegt" ist, wird vom gesetz wie eine komerzielle seite behandelt - in diesem sinne gibt es also keine wirklich privaten seiten. bei zweifelhaften inhalten kannst du also voll belangt werden.
Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht.
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Beitrag von TentakelTommy »

Njet.
Du meinst vermutlich gewerblich vs geschäftsmäßig. Für "kommerziell" muß dann schon ein wenig Kommerz dabei sein. Reine Kosten reichen dafür nicht ;)
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Kikimora
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Beitrag von Kikimora »

Ja klar, aber die meisten können doch mit dem Begriff "geschäftsmäßig" nix anfangen.
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TentakelTommy
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Beitrag von TentakelTommy »

Na bei dir lasse ich das nochmal durchgehen ;)
Aber soweit ich das weiß wird der Paragraph irgendwann(!) mal auf gewerblich umgeändert...
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