Copyright Frage / Kosten

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Find dA real
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Copyright Frage / Kosten

Beitrag von Find dA real »

Hallo,

ich wollte mal fragen ob es eine Zentrale Webseite oder Dienst gibt wo man sieht wer für welches Spiel das Recht hält? Inbesondere bei Firmen die nicht mehr Existieren?

Und ab wann laufen die Rechte für ein Spiel ab?! z. B. bei Manaic Mansion oder vergleichbar alten ...
MooMurray
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Beitrag von MooMurray »

Wüsste nicht, dass die Rechte irgendwann ablaufen. In aller Regel steht ja dabei, wer die Rechte hält (© Blähsoft Inc.)
Denke aber nicht, dass die Rechte frei werden, wenn die Firma sich auflöst. Überlege gerade, ob das damit zu tun hat, wie die Leute, die die Ideen haben mit der Firma ihre Verträge schließen. Generell hat ja jeder das Recht an dem Zeug, was er so erschafft. Also wenn man freiberuflich arbeitet, kann man auf jeden Fall vertraglich regeln, ob man der Firma die Rechte an Zeichnungen (bspw.) überträgt, die man für sie erstellt. Man kann sie aber auch behalten und lediglich Nutzungsrecht einräumen. In dem Fall ist wohl klar, wer die Rechte hat, wenn die Firma weg ist. Wenn die Person stirbt, erben vermutlich die Erben das Ganze.
Wie das nun bei Angestellten ist... gute Frage. Aber dass Du irgendwann mal alles Dir unter den Nagel reißen kannst, glaub ich kaum :)
Big Whoop
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Re: Copyright Frage / Kosten

Beitrag von Big Whoop »

blount hat geschrieben:Und ab wann laufen die Rechte für ein Spiel ab?! z. B. bei Manaic Mansion oder vergleichbar alten ...
Das kann dauern... :wink:

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Das Urheberrecht ist vererblich. Die Verwertungsrechte können nach §§28-30 UrhG an die Erben fallen.
Die Schutzfristen sind in den §§64-71 und im §129 UrhG geregelt. Für Eigenwerke, bei denen der Urheber bekannt ist, gilt eine Schutzdauer von 70 Jahren post mortem. Anonyma und Pseudonyma sind 70 Jahre nach Erscheinen geschützt. Für Gemeinschaftswerke gilt eine Schutzdauer von 70 Jahren nach Tod des Längstlebenden. Lichtbilder und -werke sind 25 Jahre nach Erscheinen gemeinfrei. Die Schutzfrist für wissenschaftliche Ausgaben und Nachlaßausgaben beträgt 10 Jahre nach Erscheinen. Veränderungen der Fristen können rückwirkend nicht geltend gemacht werden.
Quelle: http://www.jere-mias.de/biwi/urheb1.html
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Find dA real
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Beitrag von Find dA real »

Hui, doch so wie ich dachte. Mist! Dennoch danke.
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