Käufer zahlt nicht

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Threepbrush
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Käufer zahlt nicht

Beitrag von Threepbrush »

Es geht um folgendes: Ich habe hier im Forum zwei Spiele verkauft - Gesamtwert inklusive Porto: 20 Euro.
Das Geld dafür habe ich allerdings nie erhalten. Es war eventuell dumm von mir, die Spiele ohne Vorkasse loszuschicken, da es der erste Foren-Beitrag des Käufers war - aber nun ist es halt so.
Ich habe den Käufer sowohl telefonisch, per Mail als auch per Brief zur Zahlung aufgefordert - leider ohne Erfolg.

Meine Frage: Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall?
Also was ich über Internetrecherche herausgefunden habe ist, dass man in einem solchen Fall einen Mahnbescheid erlässt. Was aber, wenn ich alles richtig verstanden habe, mich erstmal 23 Euro kosten würde. Und wenn ich dann Pech habe und es beim Käufer nix zu holen gibt, habe ich zwar einen Vollstreckungstitel, bin aber trotzdem 23 Euro los.

Es ist also alles anscheinend ein ziemlicher Aufwand mit unsicherem Ausgang...Aber ich könnte mir vorstellen, dass der Käufer genau darauf spekuliert hat und sich gedacht hat 'Wegen 20 Euro wird der mich schon nicht verklagen.' .
Und ich habe keine Lust, ihm das durchgehen zu lassen.

Also meine Frage wäre, wie man in so einem Fall am besten vorgeht.
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Fightmeyer
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Beitrag von Fightmeyer »

Ich denk mal, das Geld kannste knicken. Alles weitere Vorgehen kostet Dich nur Geld, Mühen und Nerven. Also nimm es hin und für die Zukunft: erst vershcicken, wenn Geld da ist.
jutse
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Beitrag von jutse »

Fightmeyer hat geschrieben:erst verschicken, wenn Geld da ist.
Das finde ich anderherum auch wieder so schräg, mal abgesehen von den bekannten Leuten hier im Forum, wo das ja so oder so kein Problem ist. Ich schicke das Geld, und wer garantiert im Gegenzug das Zusenden des Spiels? Ist doch alles irre. Ich denke, sowas kann passieren, es sind eben auch "Ganoven" unterwegs. Mir ist sowas zum Glück weder in einem Forum noch bei ebay passiert.

Threepbrush, sei nicht traurig, wenn Du schwer nachhakst, wird es möglicherweise noch teurer. Hake es einfach ab oder, wie Fightmeyer sagt, knicke es. :wink: Das Gemeine ist auch noch, daß man nicht mehr vertraut und eben auch kein Risiko mehr geht.

So ein Mist aber auch. :evil:
Zuletzt geändert von jutse am 10.07.2007, 21:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Fightmeyer
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Beitrag von Fightmeyer »

jutse hat geschrieben: Das finde ich anderherum auch wieder so schräg... Ich schicke das Geld, und wer garantiert im Gegenzug das Zusenden des Spiels?
Niemand. Aber hier ging es ja um die Verkäuferposition. Da ist mir das ehrlich gesagt schnurzwurst, was für Bedenken der Käufer hat.
jutse
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Beitrag von jutse »

Wenn Du meinst, okay. Obwohl, Dein Denken finde ich trotzdem schräg. Um welche Position es geht, ist doch egal. Beide sind unsicher. Warst Du schonmal Käufer?
Zuletzt geändert von jutse am 10.07.2007, 21:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Fightmeyer
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Beitrag von Fightmeyer »

Ja. Da hatte ich natürlich genau die selben Bedenken. Obwohl das alte Hasen aus dem Forum waren und meine Bedenken da eher gering waren.

Aber wie gesagt. Es geht hier um die Verkäuferrolle.
jutse
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Beitrag von jutse »

Und wieso soll man die Käuferrolle nicht auch mal sehen, wenn er vorab Geld schickt? Aber das ist ja wohl die Regel.

Aber Du hast recht, hier geht es um Fightmeyers Sorge.
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Fightmeyer
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Beitrag von Fightmeyer »

jutse hat geschrieben: Aber Du hast recht, hier geht es um Fightmeyers Sorge.
Nein. Ebend nicht. Es geht hier um Threepwoods Problem. Und der ist nunmal Verkäufer gewesen. Ich versteh nicht, was daran so kompliziert ist?
jutse
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Beitrag von jutse »

Ich habe mich geirrt und dadurch vertippert, ich meinte, Threepbrushs Sorge. :oops: Laß es mit uns einfach gut sein, ja?..... Ich kann übrigens nur gaaanz einfach denken.
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Threepbrush
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Beitrag von Threepbrush »

Tja...mal schauen...ob ich es abhake, weiß ich noch nicht. Vielleicht ist es mir auch die 23 Euro wert. Das Perfide daran ist ja: Er selbst hat im Forum gepostet, dass er diese Spiele sucht. Ich weiß nicht...aus irgendwelchen irrationalen Gründen finde ich es dann sogar noch fieser, nicht zu bezahlen, als wenn es ein Angebot von mir gewesen wäre.

Ich verstehe übrigens auch vollkommen Jutses Standpunkt. Es hat sich halt so eingebürgert, dass Bezahlung vor Lieferung erfolgt. Einen logischen Grund dafür gibt es meiner Meinung nach nicht. Wenn ich nicht grad nen Versand wähle, bei dem das Versenden auch nachzuvollziehen ist, kann ich doch jederzeit behaupten, die Post oder wer auch immer hätte die Sendung verschlampt.

Aber mein Vertrauen ist damit nicht zerstört. Ich werde auch in Zukunft bei Spielen, die ich hier verkaufe, nicht darauf bestehen, dass der Käufer Vorkasse leistet. Aber - und das ist die Lehre, die ich daraus ziehe - nur noch dann, wenn ich den Käufer 'kenne'. Also sprich, er (oder sie) des öfteren im Forum aktiv ist. Mag auch nicht ganz fair sein - aber wem es nicht gefällt, hat zumindest die Entscheidung, es zu akzeptieren oder eben halt nicht.

Und Jutse...traurig bin ich gar nicht...ich bin nur verdammt wütend. Es geht mir doch sehr gegen den Strich, dass er damit davonkommt. Nicht mal wegen den 20 Euro...sondern aus Prinzip.
jutse
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Beitrag von jutse »

Threepbrush, schlaf einfach nochmal drüber und dann mach, was für Dich richtig ist. Ich kann Dich verstehen, ich glaube, ich würde auch, weil das was ganz Gemeines ist. Ich kann mir vorstellen, daß Du wütend bist.
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Mic
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Beitrag von Mic »

Ärgerliche Sache das..
aber warum kostet ein Mahnbescheid 23 Euro? Ich habe immer selber gemahnt (dazu bedarf es keinen Anwalt) und das kostete mich nur das Porto und Zeit.
Hab da ein Tipp für dich, den lasse ich dir aber per PN zukommen, schließlich weiß man ja nicht, ob der Feind mitliest. ;)
Wenn Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft nichts weiter sind als verlorene Ideen aus einer anderen Ära,
etwa wie Boote auf einem ausgetrockneten See, dann ist die Beendigung eines Prozesses nie zu definieren.
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Hexenjohanna
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Beitrag von Hexenjohanna »

Ich hab's mit der Muttermilch gesäugt bekommen: "Erst die Ware, dann das Geld". Das stammte aber wohl noch aus der Zeit des direkten Handelns.

In Geschäften mit Unbekannten in diesem Forum gilt wohl aber wohl eher umgekeht: Erst die Bezahlung, dann der Versand.

Ein AT-Mitglied mit langer Mitgliedschaft ist denn doch mehr Vertrauen wert als ein neuangemeldeter Interessent, an ersteren kann man vielleicht auch mal blind losschicken.

Allgemein denke ich: Verkaufen oder auch Kaufen nur, wenn man dem Gegenüber vertrauen kann.

Ich hab mich schon so manches mal bei Angeboten von völlig Fremden hier, also Neulingen mit so gut wie keinen Beiträgen, die tolle Spiele kaufen oder verkaufen wollten gefragt, ob ich wohl an die Geld schicken oder ob ich bei denen mein Spiel bekommen würde.

Auch wenn ich die manche Spiele supergern bezogen hätte, das war mir doch bei den meisten Anbietern zu ungewiß, denn es hat ja im Gegensatz zu Ebay hier ein Angemeldeter, der nur mal kurz "abgreifen" will, rein gar keine Nachteile zu befürchten.
Laß mich den Aberglauben eines Volkes schaffen, und mir ist es gleich, wer ihm seine Gesetze oder seine Lieder gibt.

Mark Twain

Nostalgische Serien Quiz-Liste:
https://www.adventure-treff.de/forum/to ... 69#p772069
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Re: Käufer zahlt nicht

Beitrag von basti007 »

Threepbrush hat geschrieben:Also was ich über Internetrecherche herausgefunden habe ist, dass man in einem solchen Fall einen Mahnbescheid erlässt. Was aber, wenn ich alles richtig verstanden habe, mich erstmal 23 Euro kosten würde. Und wenn ich dann Pech habe und es beim Käufer nix zu holen gibt, habe ich zwar einen Vollstreckungstitel, bin aber trotzdem 23 Euro los.
Hast Du denn keine Anhaltspunkte, ob der Käufer solvent ist? Dass überhauptnichts zu holen war kommt eher selten vor und wenn der Käufer wirklich nen Offenbahrungseid o.ä. leisten musste, dann neigen die meisten davon häufig dazu, Kleinbeträge trotzdem zu zahlen, um zu den "großen" Vollstreckungstiteln nicht noch einen dazu zu bekommen.

Also ich würde immer auf Mahnbescheid setzen. Wie Mic schon sagte ist das auch nicht allzu teuer...
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Mic
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Beitrag von Mic »

Ich hatte mal einen Fall, da ging es um 1160,- Euro. Mein Kunde wollte seinen Interauftritt komplett neu gestaltet haben und da ich das bereits ein Jahr zuvor schon mal für ihn getan habe (selbe Summe, wurde auch umgehend bezahlt) hat er eben mich gefragt, ob ich das wieder übernehmen könne. War zwar verwundert, warum der schon nach so kurzer Zeit erneut einen Relaunch haben wollte, aber Geld stinkt bekanntlich nicht und der Typ war eh schon immer etwas merkwürdig (und zudem hat der zu viel Geld und weiß nicht, wohin damit).

Also habe ich den Auftrag angenommen, umgesetzt und eine Rechnung geschrieben. Er war auch vom neuen Design richtiggehend begeistert, aber gezahlt hat er nicht. Also habe ich gewartet, gewartet, eine Zahlungserinnerung geschickt, gewartet, angerufen (er ließ sich verleugnen), gewartet, in der Zeitung gelesen, dass er einen Millionenauftrag bekommen hat, gewartet.

Durch einen gemeinsamen Bekannten habe ich dann erfahren, dass er nicht vorhätte, mich zu bezahlen. Also habe ich eine Anwältin beauftragt, mir das Geld zu besorgen und jetzt kommt’s. Er meinte, er hätte mir nie einen Auftrag erteilt, sondern dass ich völlig eigenständig und ohne Rücksprache mit ihm seinen Internetauftritt aktualisiert hätte.

Also kam es, wie es kommen musste. Ich landete vor Gericht. Das wiederum war wirklich witzig. Der Richter hat ihn erstmal angebrüllt, ob er ihn veralbern wolle. Wie käme ein junger Mann dazu (er meinte mich *g*) ohne Auftrag eine Arbeit aufzunehmen? Ich hätte doch bestimmt besseres zu tun. Mein Kunde meinte, dass wäre bestimmt eine Masche von mir (da überlegte ich mir, ob ich mit dieser Masche bei Mercedes Benz nicht Tausende von Euro verdienen könnte).

Das Beste war aber, dass er mir vorwarf, dass der erste Auftrag, den ich für ihn umgesetzt habe, von mir geklaut war. Ich habe also ein bestehendes Layout eines seiner Mitbewerber genommen, den Text ein wenig geändert und ihm für teuer Geld verkauft. Witzigerweise war es aber so, dass sein ursprünglicher Auftritt geklaut war, ich ihn seinerzeit darauf hinwies und meinte, man (also ich) müsse da tätig werden.

Zum Glück hatte ich Screenshots von allen drei Versionen (die geklaute, meine erste Umsetzung, meine zweite Umsetzung). Die Geklaute wollte er nicht wieder erkennen, die habe er nie gesehen. Woraufhin ich dem Richter den Auftritt seines Mitbewerbers zeigte, der dem geklauten logischerweise bis aufs kleinste Haar glich. Das war jetzt natürlich blöd für meinen Kunden. Erst wirft er mir vor, dass ich geklaut habe, meint dann aber, das Geklaute nicht zu kennen. Der Richter wurde merklich wütender. Als mein Kunde dann noch behauptete, dass ich ja doch geklaut habe, da Begriffe wie "Neuigkeiten", "Impressum" und "Kontakt" ja auch auf andere Seiten vorkommen würden und ich sie sozusagen geklaut habe, wurde es dem Richter zu bunt. Er drohte meinem Kunden mit einer Anklage wegen Falschaussage und daraufhin gab er nach.

Leider wurden mir letztendlich nur 696,- Euro von den 1160,- Euro zugesprochen, da der Richter meinte, dass ich zu naiv war, keine Auftragsbestätigung mir einzuholen. Ich solle die Differenz als Schulgeld ansehen.

Zum Schluss haben der Richter, meine Anwältin und sogar der Anwalt meines Kunden das neue Design des Auftritts gelobt, während mein Kunde mit hängenden Kopf an mir vorbei schlich.
Wenn Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft nichts weiter sind als verlorene Ideen aus einer anderen Ära,
etwa wie Boote auf einem ausgetrockneten See, dann ist die Beendigung eines Prozesses nie zu definieren.
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