Kennt sich hier zufällig jemand mit dem Urheberrecht aus? Speziell für Bilder und Internet / Ebay Geschichten?
Vielleicht kennt auch einer von Euch jemanden, den er anrufen und kurz fragen kann. Wäre mir eine große Hilfe.
DANKE schonmal!
PS: Ihr denkt sicher, jemand hat eins meiner Fotos verwendet. Nein, ich wurde verklagt wegen der Nutzung eines Bildes aus dem Netz (google Bildersuche) bei einer Ebay Auktion
Und wo ist nun das Problem? Hast du ein fremdes Bild genommen oder nicht?
Erfolgsaussichten für den Kläger vermute ich irgendwo in den hohen 90er Prozenten - such dir mal nen Anwalt...
Nur mal so zur Abschreckung: http://www.heise.de/ct/07/14/080/
1) Ich möchte wissen, ob es egal ist, dass ich die Auktion nach einem Tag wieder geschlossen habe (ohne irgendwelche Klagen, Mahnungen oder Mails, sondern aus eigenem Handeln).
Im Text steht "in der Auktion xxxxxxxxx versteigerten sie..."
2) Wie muss das Bild im Netz gekennzeichnet sein. Ich habe das Bild von einer anderen I)nternetseite kopiert, als in der Klage steht.
Kein Bild aus dem Internet darf - sofern nicht ausdrücklich erlaubt oder offensichtlich geduldet - einfach so kopiert und an anderer Stelle Surfern zugänglich gemacht werden. Besonders nicht mit kommerziellen Absichten (= Auktion). Wie lange, spielt keine Rolle - es ist einfach nicht erlaubt.
Auch eine Kennzeichnung bringt gar nichts. Du darfst es einfach nicht ohne Erlaubnis verwenden und fertig.
Von welcher Quelle du das Bild hast, spielt auch keine Rolle, denn die Rechte an dem Bild hat nunmal der Urheber. Und da deine Quelle offensichtlich auch keine gemeinfreien Bilder anbietet, warst du dir der Rechtsverletzung auch noch bewusst (oder hast die Rechtslage nicht gekannt, aber Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht).
Naja, im Prinzip ist also der Urheber des Bildes grundsätzlich schonmal im Recht. Dein Problem ist jetzt halt, dass diese verdammten Abmahnanwälte den Streitwert immer extra-hoch ansetzen und ein Bild, das vielleicht 20 Euro wert ist, gerne mal mit über 1000 Euro ansetzen. Daraus errechnen sich dann leider auch Abmahn- und Anwaltskosten. Viel Glück also, dass du ohne großen finanziellen Schaden aus der Sache rauskommst!
Zuletzt geändert von flob am 23.08.2007, 17:53, insgesamt 1-mal geändert.
zu 2. Wer das Bild erstellt, besitzt automatisch das Urheberrecht, eine Kennzeichnung (du denkst wahrscheinlich an ein Copyrightsymbol oder ähnliches?) ist also nicht nötig.
Speziell bei Ebay sollen eine Menge Leute ihr Geld nicht damit verdienen, etwas zu versteigern, sondern nach Fehlern in Auktionen anderer zu suchen und die Leute dann mit strafrechlicher Verfolgung zu bedrohen.
Laß mich den Aberglauben eines Volkes schaffen, und mir ist es gleich, wer ihm seine Gesetze oder seine Lieder gibt.
Von mir gibts öffentlich bisher nur Sachen, die ich aus meinem persönlichen Interesse heraus, für meine Kreativität ein Publikum interessieren zu dürfen, veröffentliche. Ich bin da dem Internet dankbar. Ich mach meine Sachen hauptsächlich aus persönlichem Spaßgewinn für alle sichtbar. Ich fände es auch nicht unbedingt gut, wenn jemand sich sie aneignet um damit Geld zu verdienen, aber da ich noch nichts erstellt habe, wo eigene finanzielle Interessen dahinterstehen, ist es mir eigentlich trotzdem egal.
Da ich oft nach Rezepten google ist mir Marions Kochbuch (siehe den Heise-Verweis) in dieser Hinsicht bereits vorher schon negativ aufgefallen. Denn auch wenn die Seiten inhaltlich super und die Rezepte sehr gut sind, hat sie doch eine sehr kommerzielle Einstellung zu ihrer Homepage, verkauft sich aber an die Öffentlichkeit schon Website-namentlich als die "Freundin von nebenan".
Mit ihrer rigiden Einstellung zur Übernahme von Inhalten trägt sie zu einer unnötigen Verreglementierung des Internets bei, einem Medium dass immerhin einer normalen Hausfrau (so weit mir bekannt ist, ist sie das) ermöglicht hat, ein kleiner Star unter deutschsprachigen Homepage-Besitzern und Hobbyköchen zu werden. Dass sie mittlerweile beispielsweise mit Werbung Geld verdienen will, finde ich für die wirklich große Leistung legitim, aber andere, manchmal einfach nur unbedarfte Nutzer des Netzes gleich mit dem Rechtsanwalt zu verfolgen, ist schon mehr als unsympatisch und diese Seite werde ich auch niemals mehr weiterempfehlen.
Laß mich den Aberglauben eines Volkes schaffen, und mir ist es gleich, wer ihm seine Gesetze oder seine Lieder gibt.
Ich bin mir jetzt nicht sicher und habe auch keine Quelle zur Hand, habe aber neulich im Radio gehört, daß die Höchstgebühr für diese Abmahnung höchstens 50 Euro betragen dürfen. Frag mich aber bitte nicht, wo das entschieden wurde. So weit ich weiß, ist das aber offiziell so geregelt worden.
"Ich habe mich so gefühlt, wie Sie sich fühlen würden, wenn sie auf einer Rakete sitzen, die aus zwei Millionen Einzelteilen besteht - die alle von Firmen stammen, die bei der Regierungsausschreibung das niedrigste Angebot abgegeben haben"
Abmahnkosten: 50 Euro
Nach einem Regierungsentwurf zu § 97a Abs. 2 UrhG soll der Ersatz von erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes für eine erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Verletzung von Urheberrechten außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 50,00 Euro einschließlich Auslagen und Steuern begrenzt werden. Damit soll der Entwicklung begegnet werden, dass vielfach Abmahnungen als Mittel zur Gewinnerzielung ausgesprochen wurden. Ihr eigentlicher Zweck, nämlich den Rechtsverletzer auf die Rechtsverletzung aufmerksam zu machen und von weiteren Rechtsverletzungen abzuhalten, trat demgegenüber in den Hintergrund. Ziel der angestrebten Regelung ist der Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Geschädigten und dem Schutz vor überzogenen Anwaltshonoraren. Ob die Regelung, so wie sie vorgeschlagen ist, aber zielführend ist, wird noch heftig diskutiert.
Ich komme wohl nochmal mit einem blauen Auge davon. Ich habe dem Kläger eine Mail geschrieben und er hat zumindest schonmal einen Erlass um die Hälfte zugestimmt. Jetzt stehen noch 90 Euro + Anwaltskosten von nochmal ca 50 Euro aus. Da ich ihm erklären konnte (und nachweisen), dass ich die Grafik noch nicht einmal von seiner (professionellen) Internetseite kopiert, sondern von einer amatuer-privaten Seite habe, hoffe ich auf ein Absehen von den 90 Euro.
Ansonsten fahre ich mit 140 Euro nicht ganz schlecht und begehe solch einen Fehler nicht noch einmal.