Sicherheitsverwahrung vs. Menschenrechte?

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elevar
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Re: Sicherheitsverwahrung vs. Menschenrechte?

Beitrag von elevar »

Die Innenminister machen sich so ihre Gedanken, wie man denn nun mit der Situation umgehen kann.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 10311.html
Well, it all started on Scabb Island. Some of my admiring fans had pressured me into telling my LeChuck evaporating story once again...
realchris
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Re: Sicherheitsverwahrung vs. Menschenrechte?

Beitrag von realchris »

Das wird doch sofort wieder gekippt. Die gelten als freie Menschen und da wird sofort wieder der EUGH einen Riegel vormachen. Das ist reiner Populismus und wird sowieso nicht gemacht werden, weil das Verfassungsgericht da sofort nein sagen würde.

Auch die Aussage, dass sie sich nur mit den Menschenrechten des Täters und nicht mit den Menschenrechten des Opfers befasst haben ist absurd.

Es gibt nur ein Menschrecht für alle. Sie haben also im Sinne der Menschenrechte geurteilt. Und sie haben auch nicht gegen die Menschenrechte einzelner geurteilt, da es im Menschenrecht keinen § gibt, der sagt, dass man ehem. Straftäter rückwirkend neu bestrafen darf um den möglicherweise zukünftigen Opfern die Angst zu nehmen etc. Das ist also reines Wahlkampfgeschwätz und ohne normativen Gehalt.

Ich habe das Gefühl, dass die Innenminister einen Politikkurs machen müssen, um nochmal genau zu lernen, was Menschrechte sind und was einzelne Begriffe zu bedeuten haben.
Beowulf

Re: Sicherheitsverwahrung vs. Menschenrechte?

Beitrag von Beowulf »

Es sieht halt nicht jeder die Sache so differenziert. Wut und Angst sind sehr schlechte Ratgeber.
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Hans
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Re: Sicherheitsverwahrung vs. Menschenrechte?

Beitrag von Hans »

realchris hat geschrieben:Wenn man jemanden aufgrund einer Prognose inhaftieren würde, müsste man auch Leute, die noch nicht straffällig geworden sind, jedoch bei einem Gutachten eine schlechte Prognose haben, auch inhaftieren.
Für mich gibt es einen Unterschied zwischen "Herr A birgt bestimmtes Potential, Frauen zu erwürgen" und "Herr A hat in den vergangenen Jahrzehten immer wieder Frauen erwürgt und birgt dieses Potential auch weiterhin".
Beowulf

Re: Sicherheitsverwahrung vs. Menschenrechte?

Beitrag von Beowulf »

Das sehe ich auch so. Nur: Man kann den Leuten nicht in den Kopf gucken.

Und etwas, was ich sehr seltsam finde: Wenn jemand ständig Frauen erwürgt, ist dann nicht irgendwann die gesamte Lebensspanne mit Haftstrafen ausgefüllt? :?: Uns das meine ich nicht erst nach dem zehnten Opfer ...

Aber ich zitiere den für uns hier wohl noch mal wichtigsten Absatz aus dem Spiegel-Bericht:
Walter H. ist nicht der einzige, er ist jetzt nur der erste von vielleicht 200 Hochrisiko-Häftlingen, die aus dem Gefängnis kommen, seit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden hat, dass die deutsche Sicherungsverwahrung zum Teil auf rechtswidrigen Gesetzen gründet. Genauer gesagt in jenen Fällen, in denen schärfere Wegsperrgesetze erst später, nach der Verurteilung, in Kraft traten, trotzdem aber rückwirkend gelten sollten.
Es ist nun mal Fakt, dass sich auch das deutsche Rechtssystem weiterentwickelt, was ja gut ist. Aber es ist eben der Umstand, dass man versucht hat diese Änderungen rückwirkend umzusetzen, der den Menschenrechtlern sauer aufgestoßen ist. Man hat da einfach geschlampt, und man hat sich anscheinend zu spät auf diese Situation vorbereitet... bzw. gar nicht. :roll:
realchris
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Re: Sicherheitsverwahrung vs. Menschenrechte?

Beitrag von realchris »

Genau das! Es geht geht nur um das letzte Zitat. Es geht um "rückwirkend!".

Der Staat hat nicht geschlampt. Es waren andere Zeiten und andere Strafmaße. Auch der Staat muss sich an seine gesetze halten bzw. gerade der Staat. Rückwirkende Gesetze sind Verfassungswidrig und eine Vorverurteilung auch. Erst die Tat, dann die Verurteilung und nicht umgekehrt.
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