Das ist juristisch falsch.Laserschwert hat geschrieben:Du bist aber kein Käufer, denn Kickstarter ist nunmal kein Online-Store, sondern eine Finanzierungsplattform, auf der man Unternehme(r)n Geld zustecken kann. Alles weitere ist nur ein Entgegenkommen der jeweiligen Projektbetreiber. Wenn ein Kickstarter-Projekt mal nicht zustande kommt und deine Kohle ganz weg ist, kannst du das ebenfalls nirgends einklagen, weil das nunmal ein Risiko des ganzen Konzepts ist (wie sämtliche Änderungen, die ein Projekt während seiner Umsetzung durchläuft). Und das sollte einem klar sein, BEVOR man ein Projekt unterstützt. Wie gravierend oder relevant etwaige Änderungen im Vergleich zum Ausgangs-Pitch für einen selber sind, muss man natürlich für sich selbst entscheiden.realchris hat geschrieben:so wie ich es als Käufer aus der EU darf
Es gibt dazu kein Recht in unseren Breiten und deswegen gilt hier, dass es sich um einen Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung handelt. Kannst Dir gernez.B. den Beitrag von RA Solmecke bei Youtube anschauen.
Crowdfounding gibt es bei uns nicht. Es ist schlicht ein Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung, wo Du bei Lieferung 1. weil online getätigt, Dein Widerrufsrecht hast und 2. die entsprechende Garantie sowie die Rechte bei Nichtlieferung des Versprochenen.
Wenn übrigens eine deutsche Firma sowas betreibt, ist das noch einfacher.