elfant hat geschrieben: ↑13.11.2019, 20:35
So und jetzt darfst Du mir erklären warum eine Behörde einfach Deine Grundrechte einschränken darf, ohne sich auf ein Gesetz berufen zu können.
Jetzt weiß ich nicht was du meinst... Auch eine Behörde muss sich auf eine Rechtsgrundlage berufen. Sei es ein Gesetz oder eine Abwägung zwischen zwei Grundrechten. Wenn dir das Wahlrecht entzogen wurde, dann weil die Behörde festgestellt hat, dass du ein Schwein bist. Ich als Hexe stehe natürlich sowieso über allen Gesetzen. Vor allem über den Naturgesetzen.
Du hast gerade Das Volkszählungsurteil und GG §2 erwähnt. Die Datenschutzbehörden erlauben, aber in diesem Fall eine Fremdbestimmung Deiner Daten (Klingelschild) durch eine Hausverwaltung ohne eine gesetzliche Grundlage dafür, aber mit einer guten Begründung: Reibungsloses Zusammenleben.
Worte sind die mächtigste Droge, welche die Menschheit benutzt. - Joseph Rudyard Kipling (1865 - 1936)
Bitte nicht für geistig normal ansehen. Entweder versuche ich gerade humorvoll zu sein oder der Hammer hat wieder einmal den Dachstuhl beschädigt.