...verbreiteter irrglaube - eine online-bestätigung des angebots ist kein gültiger kaufvertrag. der gültige kaufvertrag kommt beim online-shopping erst zustande, wenn amazon.de die ware ausgeliefert hat.zeebee hat geschrieben:sobald amazon dir eine bestätigung deines angebots sendet (kann auch eine automatische sein) kannst du auf vertragserfüllung bestehen.
die bestätigung von amazon.de ist lediglich eine kenntnissnahme deines interesses an dem artikel zu dem und dem preis - (die "bestellung" bei online-shops ist juristisch auch keine bestellung sondern lediglich eine interessensbekundung, genauso wie der online-shop kein "angebot" im juristischen sinne ist sondern sowas wie eine art "schaufenster").
demnach kann jeder online-shop problemlos den kaufvertrag nicht zustande kommen lassen. das wurde übrigens gerade eben aus gründen wie preisirrtum und ähnliches eingeführt.
wer's nicht glaubt, dem kann ich gerne meine unterlagen aus meiner internetrechts-veranstaltung der Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Schmidl zukommen lassen, wo all diese Fragen (nebst Urheber- und Domainrecht) behandelt werden...

die frage wurde hier übrigens auch schon ein paar mal gestellt.
achja: das ganze gilt nicht bei online-auktionen....
meine erfahrungen mit amazon.de sind hier aber sehr positiv - bei mir wurde *immer* das produkt auch bei falschauszeichnung geliefert.