Käufer zahlt nicht

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Fightmeyer
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Beitrag von Fightmeyer »

Jaja. So kanns manchmal kommen. Ist zwar traurig, aber man muß sich heute wirklich jeden kleinen Scheiß schriftlich geben lassen, sonst ist man am Ende immer der Gelackmeierte.
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Mic
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Beitrag von Mic »

Ich habe aber dem Richter seinerzeit gesagt, dass ich meine diesbezügliche Naivität bewahren möchte. Ich habe eigentlich alle meine Aufträge per Handschlag besiegelt und das Gefühl, jemanden Vertrauen entgegenzubringen, ohne Sicherheiten zu haben und dann nicht enttäuscht zu werden war und ist mir zu wichtig.
Wenn Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft nichts weiter sind als verlorene Ideen aus einer anderen Ära,
etwa wie Boote auf einem ausgetrockneten See, dann ist die Beendigung eines Prozesses nie zu definieren.
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Fightmeyer
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Beitrag von Fightmeyer »

Okay. Mit der Einstellung muß man dann aber halt auch gelegentlich mal auf 300-400 Euro verzichten können... :wink:
Gerade wenn es ums geld geht, vertrau ich maximal noch meinen Verwandten. Sogar bei Freunden ist dann in der Regel immer schon Schluß bei mir. Das bringt sonst nur böses Blut.
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Mic
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Beitrag von Mic »

Zur Not kann man dem Schuldner ja noch die Fresse polieren. Ist dann auch ein schönes Gefühl. ;)
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TentakelTommy
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Beitrag von TentakelTommy »

Um mal wieder zum Thema zu schweifen: kann man Mahnkosten wirklich nicht abrechnen? Oder erst ab der zweiten Mahnung?

Aber da du vermutlich eh keine Zustellbestätigung hast...

@Mic jo, und dann ne Anklage wegen Körperverletzung kassieren. Im Idealfall ist der Schuldner auch noch Türke in 3. Generation... :shock:
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Mic
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Beitrag von Mic »

Du kannst mit der ersten Mahnung sofort Mahngebühren erheben. Für eine Mahnung ist es auch nicht mehr notwendig, dem Schuldner zuvor eine Zahlungserinnerung geschickt zu haben. Man muss ihm nur zuvor eine Zahlungsfrist gesetzt haben (in der Regel zwei bis vier Wochen). Hat er innerhalb dieser Frist nicht gezahlt, Mahnung inklusive Mahngebühren schicken. Ist er dann immer noch säumig, geht’s zum Anwalt. Der berechnet ihm dann auch seine Kosten und Zinsen für den ausstehenden Betrag. Alles bezahlbar innerhalb einer neu gesetzten Frist. Wird dann immer noch nicht bezahlt, geht’s vor Gericht.
TentakelTommy hat geschrieben:@Mic jo, und dann ne Anklage wegen Körperverletzung kassieren. Im Idealfall ist der Schuldner auch noch Türke in 3. Generation... :shock:
Glaube mir, das mit den Türken ist ein Vorurteil. Meine Exfreundin war türkischer Abstammung und hatte ebenfalls Brüder. Viele meiner Freunde aus meiner Jugendzeit waren Türken in zweiter oder dritter Generation. Da wird mehr gebellt als gebissen. ;)
Außerdem sagte ich ja nur, dass die Fresse polieren ein schönes Gefühl wäre, nicht dass es ohne Konsequenzen bleiben würde. Das schöne Gefühl bleibt aber. ;)
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Beitrag von TentakelTommy »

Das war auch nicht so gemeint, mit denen komm ich bestens aus. Bezog sich vielmehr darauf, daß du das zwar nicht weißt, dann aber gleich die Rassisimus-Klage am Hals hast nur weil dir einer 20 Euro schuldet.
Dann hast du zwar ein schönes Gefühl, der andere aber die Schadenfreude :D
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neon
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Beitrag von neon »

TentakelTommy hat geschrieben:Um mal wieder zum Thema zu schweifen: kann man Mahnkosten wirklich nicht abrechnen? Oder erst ab der zweiten Mahnung?
In Rechnung stellen kannst Du erst mal, was du willst. Vollstrecken lassen kannst Du nur das, wofür Du einen Vollstreckungstitel erwirkt hast, also Vollstreckungsbescheid oder Urteil in vollstreckbarer Ausfertigung. Da das erst erlassen werden, also von einem Rechtspfleger geprüft werden muß, werden Dir unter Umständen nicht rechtmässige Kosten gestrichen. Was allerdings auf dem vollstreckbaren Titel am Ende draufsteht, gilt und das kannst du über einen Vollstreckungsauftrag vom Gerichtsvollzieher einziehen lassen.

Das Problem ist nur, daß heutzutage viele Menschen einfach nicht mehr zahlungsfähig sind. Das heißt, daß Du eventuell auf Deinen Kosten sitzen bleibst. Mit Porto, Formularkosten, Gerichtskosten, Zustellkosten und den Gebühren für den Gerichtsvollzieher kommt da schnell das Vielfache Deiner 23 Euro zusammen.
"Ich habe mich so gefühlt, wie Sie sich fühlen würden, wenn sie auf einer Rakete sitzen, die aus zwei Millionen Einzelteilen besteht - die alle von Firmen stammen, die bei der Regierungsausschreibung das niedrigste Angebot abgegeben haben"

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Threepbrush
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Beitrag von Threepbrush »

So...grad eben habe ich beim Käufer jemanden telefonisch erreicht, seine Mutter, Schwester, Freundin oder was auch immer....
Er ist anscheinend gar nicht zu Hause und kommt erst Sonntag abend wieder. Ich bin mal gespannt...ich hatte ihn ja auch schon selbst am Apparat, wo er mir hoch und heilig versichert hat, dass er noch am gleichen Tag überweist.

Auf jeden Fall habe ich total streng geklungen und mehrfach die Worte 'Gericht' und 'Anwalt' fallen lassen. :-)
Hoffentlich hat's was geholfen...trotz meiner autoritären Strenge klang die Mutter, Schwester, Freundin etwas gelangweilt:

Threepbrush: Und wenn er dann nicht zahlt, werde ich das Geld gerichtlich einfordern müssen!

Mutter,Schwester,Freundin: Aha...hmm

Threepbrush: Das wird dann für ihn immer teuerer, es kommen dann noch Mahn - und eventuell Anwaltskosten hinzu!

Mutter,Schwester,Freundin: Mmmh...Aha...hmm...ja

Threepbrush: Also richten sie es ihm bitte aus, wenn er wieder da ist.

Mutter,Schwester,Freundin: Ja...hm...ja...mach ich...danke...wiederhören...
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Beitrag von Fightmeyer »

Ich könnte mir auch sehr gut vorstellen, daß ein Gericht bei einem betrag von 20 Euro von vornherein gleich wegen Nichtigkeit abwinkt.
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neon
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Beitrag von neon »

Nicht im Mahnverfahren, soweit ich mich erinnere, gibt es da keinen Mindestbetrag.
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Beitrag von basti007 »

Ist korrekt. Du kannst wenn Du willst auch 1ct eintreiben lassen. Letztendlich verdienen da ja auch alle Beteiligten dran - entweder durch den Schuldner oder den Gläubiger. Aber irgendwer zahlt ja den Spaß. :-)

@Threepbrush: Hast Du mal ein bischen recherchiert, in welcher finanziellen Lage die Person ist? Manchmal kann man das durch das Umfeld/Arbeitgeber/Nachbarn ganz gut rausfinden. Wenn klar ist, dass er zahlungsfähig ist und dich nur linken will, spricht zumindest mehr dafür das Mahnverfahren einzuleiten. Ich weiß garnicht: Kann man bei sowas eigentlich auch Anzeige erstatten?
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neon
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Beitrag von neon »

Ja, Du kannst ein Betrugsverfahren einleiten. Das allerdings ist bei 20 Euro mit Kanonen auf Spatzen schießen.
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Threepbrush
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Beitrag von Threepbrush »

@ basti

Na ja...wie stellst du dir das mit der Recherche vor? Also jetzt nach Duisburg zu fahren und dort sein Umfeld auszuhorchen scheint mir dann doch etwas zu aufwändig. Ich hab seinen Namen mal bei Google eingegeben...aber da ist er nicht aktenkundig.

Vielleicht ist er ja wirklich längere Zeit verreist gewesen - dann wird er am Sonntag Abend sowohl vom Bericht der Mutter (Schwester,Freundin), einem Brief und einer eMail in Empfang genommen. Kann ja sein, dass er dann doch noch spontan Lust zum Bezahlen bekommt.
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basti007
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Beitrag von basti007 »

Threepbrush hat geschrieben:@ basti

Na ja...wie stellst du dir das mit der Recherche vor? Also jetzt nach Duisburg zu fahren und dort sein Umfeld auszuhorchen scheint mir dann doch etwas zu aufwändig. Ich hab seinen Namen mal bei Google eingegeben...aber da ist er nicht aktenkundig.
Also ich schau immer erst Mal, wo der Typ wohnt (Google Maps hilft da manchmal auch gut weiter), mache mir ein Bild von der sozialen Umgebung und prüfe ab, ob er in einem Ein- oder Mehrfamilien-Haus wohnt (Telefonbuch hilft da häufig auch weiter). Über die Nachbarn überprüf ich dann den Arbeitgeber und telefoniere dann auch schon mal kurz mit dem - wirkt manchmal auch Wunder. Zudem erfährt man von dem eigentlich auch immer, ob die Person liquide ist oder nicht - der Arbeitgeber muss IMHO über eine Zwangspfändung o.ä. informiert werden. Ist er arbeitslos wird's schon kritischer, dann kann man fast immer von einer insolventen Person ausgehen. Da würde ich die 20 Euro wohl eher als Lehrgeld abhacken, bevor ich mich da auf den Bürokratenkram mit den Behörden einlasse.
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