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Verfasst: 07.11.2004, 22:19
von basti007
Hans hat geschrieben:Ich bezweifle eigentlich, dass Frankreich sich da über den Willen der Publisher hinwegsetzen kann. Die Patente liegen ja trotzdem noch irgendwo, egal ob das Spiel jetzt noch verkauft wird oder ob der Publisher schon längst pleite ist.
Im Prinzip eigentlich schon. Copyrights sind länderspezifisch gebunden. Die Urheberrechte bei uns sind z.B. mit den angloamerikanischen Copyrights kaum vergleichbar - jedes Land hat da seine Eigenheiten.
In Norwegen z.B. sind Internet-Tauschbörsen auf privatem Niveau ausdrücklich erlaubt - egal was dort getauscht wird (Filme, Spiele, Musik).
Verfasst: 08.11.2004, 12:15
von Seraph
In Österreich ist auch der Download erlaubt, bloß der Upload ("zur Verfügung stellen") ist nicht gestattet, was natürlich bei P2P ein Problem darstellt, die Underdogs sind in Österreich für Downloader jedoch "legal".
Verfasst: 08.11.2004, 16:10
von basti007
Ist in Deutschland ganz ähnlich: Kopieren bzw. Downloaden von Musik und Videos ist in Deutschland generell eigentlich erlaubt. Es ist sogar erlaubt, von einer kopierten Musik CD eine weitere Kopie zu machen und diese an Freunde weiterzugeben (auch wenn die Musik- und Filmindustrie seit Jahren ein anderes Bild propagiert). Eine Ausnahmeregelung gibt es bei uns nur für Software sowie kopiergeschützte Medien (da ist auch die Weitergabe erlaubt, nur das Umgehen des Kopierschutzes ist verboten).
Verfasst: 08.11.2004, 21:01
von Hans
basti007 hat geschrieben:Ist in Deutschland ganz ähnlich: Kopieren bzw. Downloaden von Musik und Videos ist in Deutschland generell eigentlich erlaubt.
Und was bedeutet jetzt dieses "eigentlich"?
Verfasst: 08.11.2004, 21:07
von Kruttan
Hans hat geschrieben:basti007 hat geschrieben:Ist in Deutschland ganz ähnlich: Kopieren bzw. Downloaden von Musik und Videos ist in Deutschland generell eigentlich erlaubt.
Und was bedeutet jetzt dieses "eigentlich"?
aber die haben bei dem Kazaa-User Exempel doch auch seine Bude leergeräumt, oder? Die Lieder, die er nur auf CD hatte dürften dann doch legal gewesen sein... wahrscheinlich nur EIGENTLICH legal...
Verfasst: 08.11.2004, 23:22
von basti007
Hans hat geschrieben:basti007 hat geschrieben:Ist in Deutschland ganz ähnlich: Kopieren bzw. Downloaden von Musik und Videos ist in Deutschland generell eigentlich erlaubt.
Und was bedeutet jetzt dieses "eigentlich"?
Das eigentlich bedeutet, dass für "gewisse Interessen der Allgemeinheit" sowie durch die "Sozialbindung des Eigentums [...] bestimmte Nutzungshandlungen ohne Zustimmung des Rechteinhabers zulässig (sind)".
Dazu zählt das Nutzen von Material als Zitat (§51 UrhG), das Anfertigen von Kopien für den Privatgebrauch zur Befriedigung privater Bedürfnisse (dazu zählt auch das Anfertigen von Kopien durch Freunde, die Verwertung wird dabei durch Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Wort etc. abgedeckt) (§53 UrhG) sowie für wissenschaftliche oder religiöse Zwecke.
Eigentlich auch deshalb, weil diese Möglichkeiten seit diesem Jahr mit dem neuen §§ 95a-d nur noch eigenschränkt gelten, insbesondere dann, wenn die Ware kopiergeschützt ist. Die Umgehung des Kopierschutzes ist zwar strafbar, das bedeutet aber nicht, dass man die Werke nicht mehr kopieren darf. Rechtlich kann der Rechteinhaber zur Herausgabe des Werkes ohne Kopierschutz gezwungen werden, z.B., wenn ich die Werke für meine Religionsgemeinschaft kopieren und dadurch zugänglich machen will.
Übrigens braucht man auch keine Zustimmung des Rechteinhabers, wenn das Werk seit 2 Jahren vergriffen ist.
Das alles betrifft Software nicht, da Software durch Verwertungsgesellschaften scheinbar überhaupt nicht gedeckt ist (wobei ich nicht verstehe, warum die GEMA die Gebühren für Cd-Brenner und Rohlinge nicht auch an Softwaregesellschaften abgibt). (Die Sache mit den 2 Jahren sollte man aber mal auf Software ausweiten, finde ich.)
Hier übrigens der Originaltext des $53 UrhG (1), den die meisten echt mal kennen sollten:
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
aber die haben bei dem Kazaa-User Exempel doch auch seine Bude leergeräumt, oder? Die Lieder, die er nur auf CD hatte dürften dann doch legal gewesen sein... wahrscheinlich nur EIGENTLICH legal...
Die Rechtmässigkeit von Tauschbörsen ist wohl auch in Deutschland noch umstritten. Bisher gibt es dazu keine Gesetzesurteile. Wenn der Typ Software angeboten hatte, wird man ihn deswegen belangen. Waren es nur (ungeschützte) Musiktitel und hat er die über legalem Wege bezogen kann er womöglich fein rauskommen.
Verfasst: 09.11.2004, 07:46
von Hans
D. h. ich darf mir zum Beispiele Filme in Tauschbörsen herunterladen, egal wann und von wem diese erschienen sind? Schließlich sind das da alles meine Freunde und eine Festplatte sollte ja unter "beliebige Träger" fallen.
Verfasst: 09.11.2004, 10:31
von Kruttan
Hans hat geschrieben:D. h. ich darf mir zum Beispiele Filme in Tauschbörsen herunterladen, egal wann und von wem diese erschienen sind? Schließlich sind das da alles meine Freunde und eine Festplatte sollte ja unter "beliebige Träger" fallen.
du darfst die Teile dann aber nicht freigeben...
wenn sich allerdings alle daran halten würden, dann wären Tauschbörsen sinnlos, weil sich dort nur Schnorror "eigentlich legal" rumtreiben würden... somit deint diese seltsame Rechtslage schon der Eliminierung der Tauschbörsen...
Verfasst: 09.11.2004, 11:17
von Hans
Kruttan hat geschrieben:du darfst die Teile dann aber nicht freigeben...
Warum nicht? Ich gebe dann ja nur eine "nicht rechtswidrig hergestellte Vorlage" weiter, an Freunde.
(Nur um das klarzustellen: Ich lade mir weder Filme noch sonst irgendwas illegal herunter, mich interessiert nur die allgemeine Rechtslage).
Verfasst: 09.11.2004, 16:23
von basti007
Warum nicht? Ich gebe dann ja nur eine "nicht rechtswidrig hergestellte Vorlage" weiter, an Freunde.
Woher willst Du denn wissen, dass die Vorlage nicht rechtswidrig hergestellt wurde? 99% aller DVDs sind kopiergeschützt, DVD-Ripper sind in Deutschland nicht legal und deshalb ist auch die Vorlage, die mit Hilfer solcher Tools erstellt worden sind, nicht legal. Bei Musik gilt das bei kopiergeschützten CDs genauso.
Mitunter das Hauptargument der Tauschbörsen-Gegner. Aber dazu gibt es bereits viele Gerichtsurteile, die sich alle gegenseitig widersprechen. Daher wäre ich mit Tauschbörsen vorsichtig - wobei ich glaube, dass bisher bei uns noch niemand für das Herunterladen von Material belangt wurde - nur für das Bereitstellen ebensolchiges. Zumal bis heute nicht geklärt ist, ob das Bereitstellen von Material zum Massendownload überhaupt mit dem Anfertigen von Privatkopien (im kleinen Rahmen) vergleichbar ist.
Verfasst: 10.11.2004, 16:12
von basti007
In dem aktuellen PC Magazin steht dazu ein Zitat von Ministerin Zypries: "Das Herunterladen von Liedern aus dem Internet bleibt auch 2005 noch erlaubt."
Hintergrund war ein neues Gesetz, nachdem das Anbieten von geschützen Dateien in Tauschbörsen ab 2005 verboten werden soll. Bisher hatte die Bundesregierung immer davon gesprochen, dass das Anbieten von Dateien im Netz Privatkopien und daher legal seien.
Dass sich das PC Magazin aber da selber nicht ganz im Klaren ist scheint auf der nächsten Seite bestätigt - dort heisst es plötzlich, dass Herunterladen von Musik/Videos sei bereits jetzt generell verboten.
Verfasst: 11.11.2004, 12:23
von MooMurray
Sagt mal... da fällt mir gerade auf: Was heißt eigentlich "Kopierschutz"? Wann schützt der eigentlich mal? Ich sehe nur, dass man CDs und DVDs auf alle nur erdenklichen Arten vervielfältigen kann. Wann geht das überhaupt mal nicht? Wieso umgeht man eigentlich einen Kopierschutz, wenn man einfach eine DVD ausliest? Wo ist der Schutz? Es gibt irgendwie gar keinen Schutz. Umgehen? Irgendein System, was der Hersteller als "Schutz" definiert vielleicht. Ist jedoch 0 Aufwand nötig, um ein UMGEHEN zu begehen, frage ich mich, worin das Umgehen eigentlich besteht.
Verfasst: 11.11.2004, 12:26
von neon
Teile des Programmes zu ersetzen, um ein kopiertes Spiel lauffähig zu machen, ist zum Beispiel Umgehen des Kopierschutzes.
Verfasst: 11.11.2004, 12:29
von basti007
MooMurray hat geschrieben:Sagt mal... da fällt mir gerade auf: Was heißt eigentlich "Kopierschutz"? Wann schützt der eigentlich mal? Ich
Laut juristischer Rechtslage sind das "technisch wirksame Maßnahmen zum Unterbinden von Kopien".
sehe nur, dass man CDs und DVDs auf alle nur erdenklichen Arten vervielfältigen kann. Wann geht das überhaupt mal nicht? Wieso
umgeht man eigentlich einen Kopierschutz, wenn man einfach eine DVD ausliest? Wo ist der Schutz? Es gibt irgendwie gar keinen
Weil praktisch alle DVDs mit
CSS kopiergeschützt sind. Viele Musik CDs sind mit Cactus Shield o.ä. geschützt. Wenn Du eine Software hast, die sowas trotzdem kopiert (und gerade bei DVDs tun das die meisten, ohne das man das mitbekommt), dann ist dies illegal (übrigens ist auch der Verkauf solcher Software in Deutschland illegal, genauso wie das Anbieten im Internet).
Schutz. Umgehen? Irgendein System, was der Hersteller als "Schutz" definiert vielleicht. Ist jedoch 0 Aufwand nötig, um ein UMGEHEN zu begehen, frage ich mich, worin das Umgehen eigentlich besteht.
Wie gesagt: Alles was technisch hinzugefügt wird, um das Kopieren zu erschweren zählt dazu. Ob das Kopieren dann wirklich nicht mehr funktioniert oder ob man das mit Tricks umgehen kann, ist zweitrangig.
Verfasst: 11.11.2004, 12:47
von john_doe
Ob man allerdings einen Kopierschutz, der von einem 15-jährigen geknackt wird, als "wirksam" bezeichnen kann, bleibt für mich zweifelhaft
