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WDATA
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Beitrag von WDATA »

ich werds mal raussuchen und bei ebay reinsetzen ;-)
Äktschn...Das PCA ADVENTURE! http://www.wdata-software.de
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Eilo
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Beitrag von Eilo »

Ok, das geht jetzt schwer in Richtung Grundsatzdebatte, aber wenn das Spiel nicht mehr vetrieben wird, wo soll ich es denn bitte herbekommen wenn nicht von Privat? Also könnte es Herrn Evers (jetzt rein theoretisch) egal sein, oder?

Trotz allem bleibe ich dabei, ich möchte mir das Spiel ja auf legalem Weg besorgen, finde halt nur keinen Weg da ranzukommen, ausser eben von Privat zu Privat. Also, wenn mir jemand ein Angebot machen kann, bitte per PN. Tausche auch gegen andere Adventures
Das Leben ist ein beschissenes Adventure, aber die Grafik ist geil!
basti007 (o.l.)

Beitrag von basti007 (o.l.) »

Eilo hat geschrieben:Ok, das geht jetzt schwer in Richtung Grundsatzdebatte, aber wenn das Spiel nicht mehr vetrieben wird, wo soll ich es denn bitte herbekommen wenn nicht von Privat? Also könnte es Herrn Evers (jetzt rein theoretisch) egal sein, oder?
Das muss schon der Rechteinhaber entscheiden, ob er die Rechte freigibt oder nicht - schließlich ist es halt sein Werk. Kann doch gut sein, dass er das Spiel später noch Mal auflegen will und dann wären alle potentielle Käufer ja schon weg... :-)

Ist leider echt ne leidige Diskussion, weil durch diese Rechtesache auch viele Produkte schlicht aus dem Kulturgut verschwinden. Das hängt aber auch damit zusammen, dass Spiele weiterhin nicht als schützenswertes Kulturgut angesehen werden.

Das ganze trifft z.B. nicht auf Film und Musik zu - Auszug aus dem UrhG (§53):

"Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke (= Kopien, Anm.) eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
[...]
4. b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt."


Würden Computerspiele da mit einbezogen, wäre die Sache für uns tatsächlich leichter, und die Rechteinhaber müssten sich mehr Sorgen darum machen, ob ihre Spiele vergriffen sind oder nicht.
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Eilo
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Beitrag von Eilo »

Genau das ist eben das Problem; Wir gehen mal von Folgendem aus:

Ein Spiel wird nicht mehr Vertrieben und ist unter Umständen im Netz auf einschlägig Bekannten Seiten zu bekommen (um ein Beispiel zu nennen "Abandonia" u.ä.). Hier geht man einfach davon aus, dass es sich um inzwischen legale Kopien handelt. Wird also ein Werk, wie zum Beispiel die Höhlenwelt Saga von Herrn Evers, oder auch eben der vertreibenden Firma, nicht mehr angeboten, geht man von Desinteresse seitens jener Leute aus. Aus welchen Gründen auch immer. Das heisst aber genau gesagt nicht, dass dieses Spiel nicht immernoch gewissen Rechten unterliegt, die man aber wiederum nirgends genau nachlesen kann!

Somit kann ich nichts illegales daran finden, sich auch u. U. auf solchen Seiten zu versorgen. Wer verkauft denn auch noch Spiele wie "Bubble Bobble"? Und wie weiss ich ab wann es legal ist sich eine solche Kopie über o.g. Quellen zuzulegen? Ich kenne eben die Rechtssprechung nicht genau, und gerade was das angeht sollte man vorsichtig sein.

Dank dir erstmal Basti! Kennst du dich da genauer aus?
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axelkothe
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Beitrag von axelkothe »

Eilo hat geschrieben:Wer verkauft denn auch noch Spiele wie "Bubble Bobble"?
Vor ca. 1,5 Jahren ist ne Game Boy Advance - Version erschienen (Bubble Bobble Old & New), außerdem könnte ich mir vorstellen, dass es das als Handygame gibt. Das Spiel ist also problemlos im Handel zu bekommen (und dabei ist es egal, ob du einen GBA hast oder nicht).

Und genau das ist der Grund, warum die Herstellerimmer noch sehr bedacht darauf sind, dass auch ihre alten Titel nicht einfach so kopiert werden, weil immer die Möglichkeit besteht, dass man mal eine Klassikersammlung daraus machen könnte...
basti007 (o.l.)

Beitrag von basti007 (o.l.) »

Eilo hat geschrieben:Dank dir erstmal Basti! Kennst du dich da genauer aus?
Ich musste durch mein Medienstudium auch Internetrecht ablegen, da war das UrhG auch ziemlich stark drin... da merkt man dann erst mal, was für eine Desinformationskampagne Musik- und Filmindustrie hier eigentlich fahren. Trotz alledem bin ich kein Profi - niemand ist das, selbst unter den Juristen gibt es wohl zu wenigen Gesetzen soviel unterschiedliche Interpretationsweisen wie zum UrhG.

Fakt ist jedoch, dass der Download (und noch schlimmer natürlich der Upload) von urheberrechtlich geschützter Computersoftware ohne die Rechte einzuholen strafbar ist. In wie weit hier Unwissenheit vor Strafe schützt ist schwer zu sagen - was soll der Nutzer tun, wenn ihm in einer gefälschten EULA Freeware-Rechte zugesprochen werden? Oder wenn ihm eine Raubkopie als Original verkauft wird? Meines Wissens nach nicht sofort strafbar, aber man ist halt verpflichtet, die Software zu vernichten, sobald man herausgefunden hat, dass man keine Lizenz dafür besitzt... sicher bin ich mir hier nicht, aber es gab da schon so ein paar Beispielfälle... Wie gesagt: leidiges Thema.
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Hexenjohanna
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Beitrag von Hexenjohanna »

Ich fände es in diesem Zusammenhang interessant, wenn hier (vor allem für die Leute, die eigene Spiele mit Anleihen bei Originalspielen konzipieren, aber auch für andere Interessierte) mal ein wenig "Rechtsbehelf und Orientierung" auf der Basis akueller Rechtssprechung veröffentlicht würde. Vielleicht kann man dafür ja mal einen gefestigten Thread eröffnen?

Ich fände, das wär ein super Service. (Ich hoffe ich habe nichts übersehen, was es schon gibt und wünsche mir nichts zu Schwieriges) :D
Laß mich den Aberglauben eines Volkes schaffen, und mir ist es gleich, wer ihm seine Gesetze oder seine Lieder gibt.

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Eilo
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Beitrag von Eilo »

Vielleicht kann man dafür ja mal einen gefestigten Thread eröffnen?
Da dieser Thread inzwischen eh in die Richtung geht, und es hier ob dieses Themas wohl einige Interessierte zu geben scheint, gebe ich diese Bitte an die Mod's weiter! Vielleicht haben die ja jemanden (wie Basti) in Ihren Reihen der da nähere Informationen geben kann?

Nebenbei, habe mich, um mal zu meinem Thema zurückzukommen, mit Herrn Evers höchstpersönlich in Kontakt gesetzt. Er meinte auch nur ich solle doch mal bei eBay schauen. Ist also definitiv Fakt dass das Spiel (momentan?) nicht mehr verlegt wird. Allerdings habe ich jetzt nicht erfahren ob das Spiel, wäre es auf einer Abandonware-Site zu bekommen, legal zu beziehen wäre.
Vor ca. 1,5 Jahren ist ne Game Boy Advance - Version erschienen (Bubble Bobble Old & New), außerdem könnte ich mir vorstellen, dass es das als Handygame gibt. Das Spiel ist also problemlos im Handel zu bekommen (und dabei ist es egal, ob du einen GBA hast oder nicht).
Das mag schon richtig sein, aber ich spreche jetzt mal von den Ur-Versionen. Also zum Beispiel Bubble Bobble auf MS-Dos. Wie sieht es damit aus? Sicher unterliegt das Spiel immernoch den Urheberrechten. Aber selbst auf einer Klassikersammlung wird DIESE Version sicher nicht mehr zu finden sein, oder?
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Hans
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Beitrag von Hans »

Eilo hat geschrieben:Also zum Beispiel Bubble Bobble auf MS-Dos. Wie sieht es damit aus? Sicher unterliegt das Spiel immernoch den Urheberrechten. Aber selbst auf einer Klassikersammlung wird DIESE Version sicher nicht mehr zu finden sein, oder?
Die DOS- Version von Bubble Bobble ist zwar sicher nicht die erste/älteste Version, aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass es wiedermal neu aufgelegt wird. Hat Acclaim ja erst vor ein paar Jahren gemacht.
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galador1
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Beitrag von galador1 »

das spiel war auch mal als vollversion auf der PC Power 8/9 august/september 1996.
nur so zur info. :D
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Eilo
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Beitrag von Eilo »

...tja, damit habt ihr mich. Bubble Bobble war aber ja auch nur ein Beispiel. Aber ich denke Ihr wisst trotzdem was ich meine, oder :?
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galador1
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Beitrag von galador1 »

ich meinte aber die höhlenwelt saga. nur damit wir uns nicht missverstehen. :D
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Eilo
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Beitrag von Eilo »

Achso! Hm, dann habe ich das Spiel da damals sogar herbekommen, glaube ich.
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galador1
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Beitrag von galador1 »

JohnLemon hat geschrieben:Wenn es die Höhlenwelt-Saga sein sollte, gibts hier bei AT auch eine Demo (runterscrollen bis "H"):
http://www.adventure-treff.de/specials/dl_demos.php
wow da gibt es ja reichlich demos mitlerweile. ist irgendwie an mir vorbeigegangen. :oops: wo habt ihr die alle her? braucht ihr dafür ne genehmigung, oder sind die generell frei?
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Eilo
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Beitrag von Eilo »

Hm, Demos sind doch für Werbezwecke. Also da bin ich mir sicher, dass die Firmen doch nur froh sein können, je mehr Leute deren Demos unter die Leute bringen
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