Meiner Meinung nach ist dieses Urteil die einzig richtige Entscheidung gewesen, denn nachdem, was ich von diesem Prozess mitbekommen habe, war die Anklage nicht glaubwürdig und zu widersprüchlich. In diesem Falle gilt "in dubio pro reo". Der Angeklagte ist freizusprechen, wenn man ihm die Tat nicht nachweisen kann. Da helfen auch keine fragwürdigen Indizien und unter Tränen gemachte Aussagen weiter. Ich halte Michael Jackson für unschuldig und die Klägerfamilie für geldgeil.
Im Übrigen frage ich mich, ob viele Michael Jackson nur für schuldig halten, weil er so ein Exzentriker ist. Ich meine, nur weil er viel mit Kindern gemacht hat und sie zu sich eingeladen hat, ist er doch nicht gleich ein Kinderschänder. Ich bin mir sicher, wäre er jetzt ein "normaler" Sympathieträger, würden ihn nicht so viele für schuldig halten.
Michael Jackson schuldig oder unschuldig?
-
- Süßwasserpirat
- Beiträge: 462
- Registriert: 21.11.2003, 10:47
- Wohnort: Bonn/Oldenburg
- Kontaktdaten:
Das war ein Vergleich!max_power hat geschrieben:???Mulle The Striker hat geschrieben:Das mag sein, doch Zweifel besteht noch, oder glaubst du, Dieter Bohlen ist unschuldig, obwohl er viele Songs kopiert hat?
Was willst du damit sagen? Dass man an der Unschuld Michael Jacksons zweifeln kann, weil Dieter Bohlen vielleicht ein Lied kopiert hat?
-
- Süßwasserpirat
- Beiträge: 298
- Registriert: 02.04.2005, 20:09
Im Zweifel für den Angenagten heißt es.
Die Jury hat ja hinterher selbst gesagt, das man von seiner Unschuld keineswegs überzeugt war, an der Schuld jedoch Zweifel bestanden.
ABER: Wäre der Angeklagte Schwarz und Arm gewesen ist wohl jedem klar, wie das Urteil gelautet hätte.
Die Jury hat ja hinterher selbst gesagt, das man von seiner Unschuld keineswegs überzeugt war, an der Schuld jedoch Zweifel bestanden.
ABER: Wäre der Angeklagte Schwarz und Arm gewesen ist wohl jedem klar, wie das Urteil gelautet hätte.
"Warum ich?" fragte der Frosch.
"Geschmackssache." sagte der Storch.
"Geschmackssache." sagte der Storch.
- JohnLemon
- Adventure-Gott
- Beiträge: 8302
- Registriert: 18.10.2003, 12:22
Ja klar ist das klar: Freispruch wegen unausschlachtbarer finanzieller Verhältnisse ...woltri hat geschrieben:Wäre der Angeklagte Schwarz und Arm gewesen ist wohl jedem klar, wie das Urteil gelautet hätte.
Zum sogenannten "Fightmeyer-Deja-vu" siehe:
http://www.adventure-treff.de/forum/vie ... &start=156
- Mic
- Adventure-Gott
- Beiträge: 4604
- Registriert: 28.08.2003, 16:23
- Wohnort: Exil-Osnabrücker
- Kontaktdaten:
Wäre es das? Wenn der Kläger arm gewesen wäre, dann hätte er sich aber nie eine Neverland-Ranch leisten können.woltri hat geschrieben:ABER: Wäre der Angeklagte Schwarz und Arm gewesen ist wohl jedem klar, wie das Urteil gelautet hätte.
Aber mal im ernst, was wäre wenn hätte aber bringt nichts, niemand kann sagen, wie die Verhandlung unter anderen Umständen ausgegangen wäre. Ich würde mir zumindest nicht so sicher sein, dass ein anderes Urteil ausgesprochen worden wäre. Ist aber auch müßig, darüber zu spekulieren.
Wenn Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft nichts weiter sind als verlorene Ideen aus einer anderen Ära,
etwa wie Boote auf einem ausgetrockneten See, dann ist die Beendigung eines Prozesses nie zu definieren.
etwa wie Boote auf einem ausgetrockneten See, dann ist die Beendigung eines Prozesses nie zu definieren.