Eurovision Song Contest
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- Riesiger Roboteraffe
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Re: Eurovision Song Contest
Ein Cover ist kein Diebstahl, sondern man weiß, dass es ein Cover ist. Das ist eine öffentliche Sache. Bei einem Plagiat wird schlicht geklaut.
Da der ESC ein Wettbewerb ist, gibt es dort auch Regeln.
Die Songs müssen komplett neu sein (Cover und Plagiate dürften also nicht teilnehmen), um dort teilnehmen zu dürfen. Das wäre hier nicht der Fall. Insofern könnte man sie disqualifizieren.
Nach der aktuellen Fassung[25] der Regeln gilt:
Die Interpreten müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Jeder Interpret darf in einem Jahr nur für ein Land antreten.
Es dürfen nicht mehr als sechs Personen auf der Bühne mitwirken.
Das Lied muss live gesungen werden.
Lied oder Auftritt dürfen keine politische Botschaft enthalten oder dem Image des Liederwettbewerbs schaden.
Beim Auftritt dürfen keine Tiere mitwirken.
Die Lieder dürfen frühestens am 1. September des Vorjahres veröffentlicht werden (diese Regel gilt seit dem 1. September 2010).
Es muss sich um einen Originalsong handeln, darf also keine Coverversion eines älteren Liedes sein.
Die Instrumental-Musik wird als Playback eingespielt. Zum letzten Mal wurde den Interpreten 1998 die Möglichkeit geboten, sich durch ein Orchester live begleiten zu lassen.
Zeitweise wurde eine Sprachregelung eingeführt: Jeder Interpret musste in seiner Landessprache singen. Die Regel galt von 1966 bis 1972 und von 1977 bis 1998, seit 1999 ist den Interpreten die Sprache, in der ihr Beitrag gesungen wird, wieder freigestellt.
Da der ESC ein Wettbewerb ist, gibt es dort auch Regeln.
Die Songs müssen komplett neu sein (Cover und Plagiate dürften also nicht teilnehmen), um dort teilnehmen zu dürfen. Das wäre hier nicht der Fall. Insofern könnte man sie disqualifizieren.
Nach der aktuellen Fassung[25] der Regeln gilt:
Die Interpreten müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Jeder Interpret darf in einem Jahr nur für ein Land antreten.
Es dürfen nicht mehr als sechs Personen auf der Bühne mitwirken.
Das Lied muss live gesungen werden.
Lied oder Auftritt dürfen keine politische Botschaft enthalten oder dem Image des Liederwettbewerbs schaden.
Beim Auftritt dürfen keine Tiere mitwirken.
Die Lieder dürfen frühestens am 1. September des Vorjahres veröffentlicht werden (diese Regel gilt seit dem 1. September 2010).
Es muss sich um einen Originalsong handeln, darf also keine Coverversion eines älteren Liedes sein.
Die Instrumental-Musik wird als Playback eingespielt. Zum letzten Mal wurde den Interpreten 1998 die Möglichkeit geboten, sich durch ein Orchester live begleiten zu lassen.
Zeitweise wurde eine Sprachregelung eingeführt: Jeder Interpret musste in seiner Landessprache singen. Die Regel galt von 1966 bis 1972 und von 1977 bis 1998, seit 1999 ist den Interpreten die Sprache, in der ihr Beitrag gesungen wird, wieder freigestellt.
- Nikioko
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Re: Eurovision Song Contest
Das stimmt so nicht, denn das Orchester gibt die Sinfonie nicht als ihr eigenes Werk, sondern als das Beethovens aus. Da steht dann auf den Konzertplakaten der Name des Komponisten größer als der der Aufführenden. Was man bei Covers nicht sagen kann. Da behaupten die Leute, es sei ihr Werk und der Originalkomponist erscheint höchstens kleingedruckt auf der Hülle. Beim Cover wird also sehr wohl verschleiert, von wem das Stück wirklich ist. Das erinnert mich an eine Mitbewohnerin, die mir damals vorgeschwärmt hat, wie toll dieses neue Lied von Limp Bizkit wäre - "Behind Blue Eyes". Die Jungs könnten echt gute Musik schreiben...Floyd hat geschrieben:Der Punkt ist, dass bei einem Plagiat bewusst verschleiert wird, dass es ein Original gibt, bei einem Cover nicht. Wenn ein Orchester Beethovens 5. einspielt und veröffentlicht, ist das in diesem Sinne auch nicht viel mehr als ein "Cover".Nikioko hat geschrieben:Stimmt, beim Plagiat werden nur Teile ohne Quellenangabe übernommen, beim Cover das ganze Stück und dann als eigene Arbeit dargestellt...
Wäre aber auch etwas blöd, im Geschäft die 5. Sinfonie der Berliner Philharmoniker zu verlangen. Ja, welche denn? Beethoven? Mendelssohn? Bruckner? Mahler? Mozart? Haydn? Schubert? Tschaikowski?
Weiß man das? Ich wage mal zu behaupten, die meisten Leute, vornehmlich jüngerer Generation, wissen es nicht. Wer weiß z. B. schon, dass der Mega-Hit "Die da" von den fantastischen Vier ein Cover des Liedes "Right Down Here" von J. J. Cale ist?realchris hat geschrieben:Ein Cover ist kein Diebstahl, sondern man weiß, dass es ein Cover ist.
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Re: Eurovision Song Contest
Es spielt doch keine Rolle ob man es weiß oder nicht, der Covernde hat das Recht dazu in der Regel mit dem Komponisten/Originalinterpreten abgeklärt.
- Floyd
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Re: Eurovision Song Contest
@Nikioko
Du belegst den Begriff Cover semantisch so, wie du Coverversionen subjektiv wahrnimmst. Ein Cover ist aber erstmal nur die Neuinterpretation respektive Neuauflage eines bereits existierenden Musikstücks. Dass vereinzelte Künstler eine fremde Komposition als die ihrige ausgeben (was ich mir bei einem so offensichtlichen Cover wie Eternal Flame z.B. nicht vorstellen kann), ändert daran nichts, denn genau dann wird das Cover zum Plagiat. Ich gebe dir allerdings insofern recht, als der Verweis auf das Original gegenüber der Klassik in anderen Musikrichtungen deutlich subtiler ist.
Du belegst den Begriff Cover semantisch so, wie du Coverversionen subjektiv wahrnimmst. Ein Cover ist aber erstmal nur die Neuinterpretation respektive Neuauflage eines bereits existierenden Musikstücks. Dass vereinzelte Künstler eine fremde Komposition als die ihrige ausgeben (was ich mir bei einem so offensichtlichen Cover wie Eternal Flame z.B. nicht vorstellen kann), ändert daran nichts, denn genau dann wird das Cover zum Plagiat. Ich gebe dir allerdings insofern recht, als der Verweis auf das Original gegenüber der Klassik in anderen Musikrichtungen deutlich subtiler ist.
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Re: Eurovision Song Contest
Das ist der Knackpunkt. Die Coverversion hat ein Lizenzrecht und das Plagiat verstößt gegen das Lizenzrecht. Man könnte sagen, dass das Plagiat ein illegales Cover ist . Es gibt eine allgemein gültige Bestimmung für das Cover. ES ist genau wie Floyd sagt, egal, ob Du es weißt oder nicht.
Aber hier geht es um die Statuten des ESC, wo ein Plagiat oder Cover gegen die Regeln verstößt. Übrigens hätte auch Portugal und Weißrussland rausfliegen müssen (politisch!).
Du bist sogar nach Lizenzrecht dazu verpflichtet zu überprüfen, ob Deine Komposition nicht schon existiert. Selbst einzelne Tonfolgen sind geschützt.
Aber hier geht es um die Statuten des ESC, wo ein Plagiat oder Cover gegen die Regeln verstößt. Übrigens hätte auch Portugal und Weißrussland rausfliegen müssen (politisch!).
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- Nikioko
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Re: Eurovision Song Contest
Du bist auch als Wissenschaftler verpflichtet zu überprüfen, ob das, was du publizieren willst nicht schon ein anderer gemacht hat. Tust du es nicht, geht es dir wie Guttenberg, wobei es bei dem offensichtlich Vorsatz war.realchris hat geschrieben:Du bist sogar nach Lizenzrecht dazu verpflichtet zu überprüfen, ob Deine Komposition nicht schon existiert. Selbst einzelne Tonfolgen sind geschützt.
Einzelne Tonfolgen sind geschützt, wie z. B. der Telekom-Jingle: c-c-c-e-c. Andere sind es trotz ihrer Bekanntheit nicht, z. B. fis-fis-g-a-a-g-fis-e-d-d-e-fis-fis-e-e oder g-g-g-es-f-f-f-d. Da es nur zwöf Töne gibt (ich weiß, es gibt auch Vierteltonmusik), gibt es bei wenigen Noten nicht viele Möglichkeiten was die Folge angeht. Insofern ist der Sinn über das Urheberrecht an kurzen Tonfolgen sehr fragwürdig. Und das macht die Grenze zwischen Erlaubem und Verbotenem beim Grand Prix ja so fließend.
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Re: Eurovision Song Contest
Nikioko hat geschrieben:Du bist auch als Wissenschaftler verpflichtet zu überprüfen, ob das, was du publizieren willst nicht schon ein anderer gemacht hat. Tust du es nicht, geht es dir wie Guttenberg, wobei es bei dem offensichtlich Vorsatz war.realchris hat geschrieben:Du bist sogar nach Lizenzrecht dazu verpflichtet zu überprüfen, ob Deine Komposition nicht schon existiert. Selbst einzelne Tonfolgen sind geschützt.
Einzelne Tonfolgen sind geschützt, wie z. B. der Telekom-Jingle: c-c-c-e-c. Andere sind es trotz ihrer Bekanntheit nicht, z. B. fis-fis-g-a-a-g-fis-e-d-d-e-fis-fis-e-e oder g-g-g-es-f-f-f-d. Da es nur zwöf Töne gibt (ich weiß, es gibt auch Vierteltonmusik), gibt es bei wenigen Noten nicht viele Möglichkeiten was die Folge angeht. Insofern ist der Sinn über das Urheberrecht an kurzen Tonfolgen sehr fragwürdig. Und das macht die Grenze zwischen Erlaubem und Verbotenem beim Grand Prix ja so fließend.
Es ist doch Wurst. Wenn es juristisch zu dem Urteil kommt, müssten sie disqualifiziert werden. Wir reden hier über Juristerei und nicht, ob es fragwürdig ist.Und der Refrain ist ganz klar ein Plagiat. Würden die Inhaber gegen die klagen, würden sie gewinnen. Zumindest auf resteuropäischem Boden.
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Re: Eurovision Song Contest
Wo kein Kläger, da kein Richter. Und im Sinne des Rechtfriedens sollten wie die Entscheidung der Eurovision, das Lied zuzulassen, akzeptieren.realchris hat geschrieben:Es ist doch Wurst. Wenn es juristisch zu dem Urteil kommt, müssten sie disqualifiziert werden. Wir reden hier über Juristerei und nicht, ob es fragwürdig ist.Und der Refrain ist ganz klar ein Plagiat. Würden die Inhaber gegen die klagen, würden sie gewinnen. Zumindest auf resteuropäischem Boden.
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- Cohen
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Re: Eurovision Song Contest
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Re: Eurovision Song Contest
DAS IST JA KLASSE! =D>Cohen hat geschrieben:4 Chords is all you need
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. . . (ʃƪˆ▿ˆ) . . . ... . .always (point &) click on the bright side of life . .... . . . ƪ(ˆ▽ˆ)ʃ
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Re: Eurovision Song Contest
Kommentar von Gernot Hassknecht zum ESC.
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Re: Eurovision Song Contest
Irgendwie fehlt in dem Beitrag ganz dringend Knockin' on Heaven's Door.Cohen hat geschrieben:4 Chords is all you need
E-Dur (Tonika, 4#), H-Dur (Dominante, 5#), cis-Moll (Paralleltonart zu E, 4#), A-Dur (Subsominante, 3#).
Dazu spielt man jeweils: e-fis-gis-a, variiert das Ganze zu gis-h-cis'-e', geht dann zu H-dis-e-cis und zurück zu e-fis-gis-a und baut dabei ein paar Verzierungen ein.
Diese Art der Akkordabfolge nennt man übrigens Progression, im diesem Fall I-V-vi-IV-Progression. Wird dieselbe Progression immer wiederholt, hat man das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Harmonisches_Ostinato
Versucht mal, dazu zu spielen:
e-e-e-e|dis-e|e-dis-e|fis-gis-fis|e-e-e-e|dis-e|h-h (wurde im Video glaube ich nicht genannt)
In der Grundversion wäre es übrigens C-Dur (Tonika), G-Dur (Dominante), a-Moll (Paralleltonart), F-Dur (Subdominante):
G-c-e (Quartsextakkord)
G-H-d (Dur-Dreiklang)
A-c-e (Moll-Dreiklang)
A-c-f (Terzsextakkord)
Da gibt es dann auch die Akkordfolge C-Dur, a-Moll, F-Dur, G-Dur (oder wahlweise G7), zu der man ganz trivial die Dreiklänge spielt: c'-e'-g', a-c'-e', f-a-c', g-h-d'
Siehe auch hier: http://en.wikipedia.org/wiki/50s_progression
Außerdem fehlt im Beitrag noch die ebenfalls beliebte 5-Chord-Progression:
http://www.youtube.com/watch?v=NlprozGcs80
http://www.listology.com/lukeprog/list/ ... bels-canon
Die Basslinie besteht hier aus den acht Tönen d, A, H, Fis, G, D, G, A
Die Akkorde wären in diesem Fall D-Dur (Tonika), A-Dur (Dominante), h-Moll (Mollparallele), fis-Moll (Moll-Parallele zur Dominanten), G-Dur (Subdominante), D-Dur (Tonika), G-Dur (Subdominante), A-Dur (Dominante).
Oder auf den einfachen Fall zurückgerechnet C-G-a-e-F-C-F-G, woran man sieht, dass es die gleichen Akkorde sind wie bei der Viererprogression, nur das e-Moll hinzugekommen ist.
Gibt übrigens noch eine ganze Reihe mehr beliebter Kombinationen...
So, und mit diesem Wissen könnt Ihr Euch jetzt ransetzen und Eure eigenen Megahits schreiben. Es ist schon erstaunlich, mit welch relativ billigen Tricks man den Anschein erwecken kann, gute Musik zu schreiben Es gibt eben nicht viele Akkordfolgen, die als harmonishc angesehen werden, und von daher bedient man sich da reichlich.
Ach ja, falls Ihr Probleme mit Tasteninstumenten habt... http://www.youtube.com/watch?v=eQr0dJjM9mw
Ja, aber alt. Rate mal, wie Dieter Bohlen die Lieder für Modern Talking geschrieben hat.TanteTabata hat geschrieben:DAS IST JA KLASSE! =D>Cohen hat geschrieben:4 Chords is all you need
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Re: Eurovision Song Contest
Höre grad den Sampler des Contests. Erstaunlich, so als Studioaufnahmen hört sich das alles irgendwie annehmbar an...
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Re: Eurovision Song Contest
Die A Capella Nummer von Belgien geht richtig gut ab, schade das die nicht im Finale waren.
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Re: Eurovision Song Contest
Ach ja, noch mal zum Thema 4-chord-songs: Hier mal ein eindrucksvolles Beispiel:
http://www.youtube.com/watch?v=MER_pqH8opE
Ansonsten finde ich das noch witzig:
http://www.youtube.com/watch?v=JdxkVQy7QLM
http://www.youtube.com/watch?v=MER_pqH8opE
Ansonsten finde ich das noch witzig:
http://www.youtube.com/watch?v=JdxkVQy7QLM
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