Praktikantenrechte
Definition "Praktikant"
"Praktikant" ist, wer sich für eine vorübergehende Dauer zwecks Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung, die keine systematische Berufsausbildung darstellt, im Rahmen einer Gesamtausbildung unterzieht, weil er diese für die Zulassung zum Studium oder Beruf, zu einer Prüfung oder anderen Zwecken benötigt.“
(Definition „Praktikant“ durch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13.03.03 – 6 AZR 564/01)
Das faire Praktikum - Tipps
»Warum Praktikum?
Überlege, was Du selbst von einem Praktikum erwartest und was Du damit erreichen möchtest. Das Praktikum an sich sollte interessant sein, nicht nur "die angebliche Aussicht auf eine eventuelle Übernahme".
»Mentor
Ein fester Ansprechpartner ist wichtig, um den Lerneffekt sicher zu erreichen. Dieser sollte auch Arbeitsergebnisse kontrollieren und besprechen.
»Vertrag
Bestehe auf einen schriftlichen Vertrag, wichtig: Vor Beginn des Praktikums unterzeichnen.
»Zeugnis
Du hast ein Anrecht auf ein schriftliches Zeugnis. Ggf. kannst Du Dir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen.
»Dauer
Ein faires Praktikum dauert nicht länger als drei Monate, so lange die Studienordnung nichts anderes vorgibt.
»Bezahlung
Während des Studiums min. 300€, danach mindestens 7,50€/Stunde
»Verlängerung?
Ein Praktikum keinesfalls verlängern! Gerade, wenn man mit Deiner Arbeit zufrieden ist, sollte Deine Leistung spätestens nach Ende der Praktikumszeit entsprechend vergütet und Dir ein normales Arbeitsverhältnis angeboten werden.
Urteile
Das Arbeitsgericht Berlin ( Datum: 08.01.2003, Az. Az: 36 Ca 19390/02 ) hat zur immer öfter festzustellenden Ausnutzung der Arbeitsmarktsituation seitens der Arbeitgeber durch Abschluss sog. "Praktikumverträge" Stellung genommen.
Danach liegt ein Arbeitsverhältnis und kein Praktikum vor, wenn nicht der Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen, sondern die Erbringung von Arbeitsleistung im Vordergrund steht.
Stern spezial „Campus und Karriere“ Nr. 2, Oktober 2004:
"Die Juristin Martina Perreng vom DGB hat nur einmal erlebt, dass eine Praktikantin vors Arbeitsgericht zog, und das ist acht Jahre her. Damals hat Perreng eine Journalistin vertreten, die mehrere Monate bei einem Privatradio Praktikantin war. Vor Gericht konnte sie nachweisen, dass nicht ihre Ausbildung im Vordergrund stand, sondern dass sie als normale Mitarbeiterin eingeplant wurde. Die Praktikantin baute eigene Beiträge und recherchierte für Kollegen. Einige Mitarbeiter des Senders sagten zu ihren Gunsten aus, und sie bekam Recht: Ihr Praktikumslohn von 300 DM monatlich wurde für „sittenwidrig“ befunden, und der geschätzte Lohn , der ihr entgangen war, musste nachbezahlt werden. Der Sender hatte den Tatbestand des „Lohnwuchers“ erfüllt. Hinterher war sie übrigens in der Journalistenszene nicht „verbrannt“, sondern bekam eine Anstellung bei der Konkurrenz!“ Vereinbaren die Vertragsparteien dabei, dass die Arbeitsleistung unentgeltlich erbracht werden soll, liegt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nach § 138 II BGB vor und der Arbeitgeber muss den marktüblichen Lohn zahlen. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber einen Sozialhilfeempfänger und ausgebildeten Wassersportlehrer, mit Aussicht auf eine eventuell spätere Einstellung im Rahmen eines bezahlten Arbeitsverhältnisses mittels Vertrag über ein unentgeltliches Praktikum als Leiter einer Bootsstation und Segellehrer abgeschlossen und dadurch unrechtmäßig dessen wirtschaftliche Zwangslage ausgenutzt. (Fundstelle: Bibliothek BAGc)
Rechte der Praktikanten
Als Praktikant hat man durchaus auch Rechte. Das wissen nur die wenigsten, deshalb kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen diese Unwissenheit ausnutzen und sich nicht an gesetzliche Regelungen halten. Im Folgenden möchten wir deshalb einige Punkte aufführen, die Ihr einmal überprüfen solltet. Die Auszüge stammen aus dem Bundesurlaubsgesetz bzw. dem Arbeitszeitgesetz, nachzulesen unter http://www.dejure.org
»Probezeit
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt muss ein der Berufsausbildung vorausgehendes Praktikum in die Probezeit mit einbezogen werden (Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 20.02.2001, Aktenzeichen: 5 Ca 2426/00).
--> Dieses Urteil ist natürlich für alle Praktikanten sehr interessant: Wenn Ihr also in einer Firma schon ein Praktikum absolviert habt und dort als Folge dann befristet oder unbefristet angestellt werden, muss der Arbeitgeber die Probezeit (max. 6 Monate) um die Praktikumszeit verkürzen!
»Urlaub
Laut dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer, also auch „Praktikanten“, einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1) von mindestens 24 Werktagen (Mo-Sa) pro Jahr (§ 3), allerdings nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat (sog. „Wartezeit“; § 4 BUrlG). In dem Fall, dass das Arbeitsverhältnis kürzer als sechs Monate dauert (die Wartezeit also nicht abgelaufen ist) (§ 5 I b)), entsteht ein Anspruch auf Teilurlaub in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubs, also mindestens 2 Tage pro vollen Monat des Bestehens der Arbeitszeit.
Diese Vorschriften sind nach § 13 im Großen und Ganzen unabdingbar! Abweichungen sind nur durch Tarifverträge möglich.
TIPP: Als Praktikant kann es übrigens sinnvoll sein, in eine Gewerkschaft einzutreten. Diese kann Dich in der Durchsetzung Deiner Rechte unterstützen.
»Arbeitszeit
Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3).
»Ruhepausen (§ 4)
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten [...] zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
»Ruhezeit (§ 5)
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
»Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (§ 11)
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.[...]
Abweichungen dieses Gesetzes sind gemäß § 7 nur durch Tarifverträge möglich. Eine Nichtanwendung des Gesetzes (§ 18) gilt nur für leitende Angestellte o.ä. Dies bedeutet, dass Praktikanten niemals unbezahlte bzw. (in Freizeit) unausgeglichene Überstunden leisten müssen!
Fazit
Als Praktikant ist man gem § 19 i.V.m. § 3 II BBiG Arbeitnehmer, so dass diese Gesetze auf Praktikanten anzuwenden sind. Ausnahme: Pflichtpraktika während des Studiums
Allgemein gilt: Wenn Ihr als Hochschulabsolventen Praktika annehmt, solltet Ihr Euch gut überlegen, ob es sich auch wirklich lohnt und ob es Euch beruflich weiterbringt. Sträubt Euch nicht, ein Praktikum früher zu beenden, wenn Ihr merkt, dass Ihr dabei nichts lernt und nur als Hilfskraft eingesetzt werdet.
Quelle:http://www.fairwork-ev.de/praktikantenrechte/index.html
Definition "Praktikant"
"Praktikant" ist, wer sich für eine vorübergehende Dauer zwecks Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung, die keine systematische Berufsausbildung darstellt, im Rahmen einer Gesamtausbildung unterzieht, weil er diese für die Zulassung zum Studium oder Beruf, zu einer Prüfung oder anderen Zwecken benötigt.“
(Definition „Praktikant“ durch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13.03.03 – 6 AZR 564/01)
Das faire Praktikum - Tipps
»Warum Praktikum?
Überlege, was Du selbst von einem Praktikum erwartest und was Du damit erreichen möchtest. Das Praktikum an sich sollte interessant sein, nicht nur "die angebliche Aussicht auf eine eventuelle Übernahme".
»Mentor
Ein fester Ansprechpartner ist wichtig, um den Lerneffekt sicher zu erreichen. Dieser sollte auch Arbeitsergebnisse kontrollieren und besprechen.
»Vertrag
Bestehe auf einen schriftlichen Vertrag, wichtig: Vor Beginn des Praktikums unterzeichnen.
»Zeugnis
Du hast ein Anrecht auf ein schriftliches Zeugnis. Ggf. kannst Du Dir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen.
»Dauer
Ein faires Praktikum dauert nicht länger als drei Monate, so lange die Studienordnung nichts anderes vorgibt.
»Bezahlung
Während des Studiums min. 300€, danach mindestens 7,50€/Stunde
»Verlängerung?
Ein Praktikum keinesfalls verlängern! Gerade, wenn man mit Deiner Arbeit zufrieden ist, sollte Deine Leistung spätestens nach Ende der Praktikumszeit entsprechend vergütet und Dir ein normales Arbeitsverhältnis angeboten werden.
Urteile
Das Arbeitsgericht Berlin ( Datum: 08.01.2003, Az. Az: 36 Ca 19390/02 ) hat zur immer öfter festzustellenden Ausnutzung der Arbeitsmarktsituation seitens der Arbeitgeber durch Abschluss sog. "Praktikumverträge" Stellung genommen.
Danach liegt ein Arbeitsverhältnis und kein Praktikum vor, wenn nicht der Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen, sondern die Erbringung von Arbeitsleistung im Vordergrund steht.
Stern spezial „Campus und Karriere“ Nr. 2, Oktober 2004:
"Die Juristin Martina Perreng vom DGB hat nur einmal erlebt, dass eine Praktikantin vors Arbeitsgericht zog, und das ist acht Jahre her. Damals hat Perreng eine Journalistin vertreten, die mehrere Monate bei einem Privatradio Praktikantin war. Vor Gericht konnte sie nachweisen, dass nicht ihre Ausbildung im Vordergrund stand, sondern dass sie als normale Mitarbeiterin eingeplant wurde. Die Praktikantin baute eigene Beiträge und recherchierte für Kollegen. Einige Mitarbeiter des Senders sagten zu ihren Gunsten aus, und sie bekam Recht: Ihr Praktikumslohn von 300 DM monatlich wurde für „sittenwidrig“ befunden, und der geschätzte Lohn , der ihr entgangen war, musste nachbezahlt werden. Der Sender hatte den Tatbestand des „Lohnwuchers“ erfüllt. Hinterher war sie übrigens in der Journalistenszene nicht „verbrannt“, sondern bekam eine Anstellung bei der Konkurrenz!“ Vereinbaren die Vertragsparteien dabei, dass die Arbeitsleistung unentgeltlich erbracht werden soll, liegt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nach § 138 II BGB vor und der Arbeitgeber muss den marktüblichen Lohn zahlen. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber einen Sozialhilfeempfänger und ausgebildeten Wassersportlehrer, mit Aussicht auf eine eventuell spätere Einstellung im Rahmen eines bezahlten Arbeitsverhältnisses mittels Vertrag über ein unentgeltliches Praktikum als Leiter einer Bootsstation und Segellehrer abgeschlossen und dadurch unrechtmäßig dessen wirtschaftliche Zwangslage ausgenutzt. (Fundstelle: Bibliothek BAGc)
Rechte der Praktikanten
Als Praktikant hat man durchaus auch Rechte. Das wissen nur die wenigsten, deshalb kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen diese Unwissenheit ausnutzen und sich nicht an gesetzliche Regelungen halten. Im Folgenden möchten wir deshalb einige Punkte aufführen, die Ihr einmal überprüfen solltet. Die Auszüge stammen aus dem Bundesurlaubsgesetz bzw. dem Arbeitszeitgesetz, nachzulesen unter http://www.dejure.org
»Probezeit
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt muss ein der Berufsausbildung vorausgehendes Praktikum in die Probezeit mit einbezogen werden (Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 20.02.2001, Aktenzeichen: 5 Ca 2426/00).
--> Dieses Urteil ist natürlich für alle Praktikanten sehr interessant: Wenn Ihr also in einer Firma schon ein Praktikum absolviert habt und dort als Folge dann befristet oder unbefristet angestellt werden, muss der Arbeitgeber die Probezeit (max. 6 Monate) um die Praktikumszeit verkürzen!
»Urlaub
Laut dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer, also auch „Praktikanten“, einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1) von mindestens 24 Werktagen (Mo-Sa) pro Jahr (§ 3), allerdings nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat (sog. „Wartezeit“; § 4 BUrlG). In dem Fall, dass das Arbeitsverhältnis kürzer als sechs Monate dauert (die Wartezeit also nicht abgelaufen ist) (§ 5 I b)), entsteht ein Anspruch auf Teilurlaub in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubs, also mindestens 2 Tage pro vollen Monat des Bestehens der Arbeitszeit.
Diese Vorschriften sind nach § 13 im Großen und Ganzen unabdingbar! Abweichungen sind nur durch Tarifverträge möglich.
TIPP: Als Praktikant kann es übrigens sinnvoll sein, in eine Gewerkschaft einzutreten. Diese kann Dich in der Durchsetzung Deiner Rechte unterstützen.
»Arbeitszeit
Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3).
»Ruhepausen (§ 4)
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten [...] zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
»Ruhezeit (§ 5)
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
»Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (§ 11)
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.[...]
Abweichungen dieses Gesetzes sind gemäß § 7 nur durch Tarifverträge möglich. Eine Nichtanwendung des Gesetzes (§ 18) gilt nur für leitende Angestellte o.ä. Dies bedeutet, dass Praktikanten niemals unbezahlte bzw. (in Freizeit) unausgeglichene Überstunden leisten müssen!
Fazit
Als Praktikant ist man gem § 19 i.V.m. § 3 II BBiG Arbeitnehmer, so dass diese Gesetze auf Praktikanten anzuwenden sind. Ausnahme: Pflichtpraktika während des Studiums
Allgemein gilt: Wenn Ihr als Hochschulabsolventen Praktika annehmt, solltet Ihr Euch gut überlegen, ob es sich auch wirklich lohnt und ob es Euch beruflich weiterbringt. Sträubt Euch nicht, ein Praktikum früher zu beenden, wenn Ihr merkt, dass Ihr dabei nichts lernt und nur als Hilfskraft eingesetzt werdet.
Quelle:http://www.fairwork-ev.de/praktikantenrechte/index.html