Rechtliche Grundlagen der Spieleveröffentlichung
- max_power
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Das Letztere ist für mich sehr interessant, da es mich in einem anderen Umfeld trifft. Ich schreibe ab und zu ein paar Sachen in PHP für einen Bekannten bzw. dessen Firma. Die Beträge, die ich bekomme, sind winzig, aber trotzdem überlege ich, sie anzumelden, da er eine Rechnung braucht und so die Spur ganz leicht zu mir führen kann.
Ich habe da auch nach Informationen gesucht, allerdings habe ich meine Suche auf den Seiten des Finanzamtes begonnen. Teilweise habe ich da ähnliche Angaben gefunden, aber das was hier steht ist ausführlicher und deutlich übersichtlicher. Von den 17.500 € habe ich auch gelesen, aber von den Beiträgen an die IHK noch nichts. Dafür habe ich aber gehört, dass man den Einnahmen seine Ausgaben gegenrechnen kann. Wenn du also ein Grafikprogramm, einen Rechner, ein Zeichenbrett etc. kaufst, kannst du, wenn du eine Rechnung mit Mehrwertsteuer vorweisen kannst, diese Ausgaben von deinen Einnahmen abziehen. Nimmst du also 6.000 € ein, bezahlst aber 2.000 € für ein PowerBook, hast du praktisch nur noch 4.000 € eingenommen und müsstest wohl auch keinen IHK Beitrag zahlen, oder? Sicher bin ich mir der Sache nicht und außerdem wüsste ich gerne, welche Formulare ich brauche, um mich befreien zu lassen etc. Wenn ich mehr Zeit hätte, würde ich mal zum Finanzamt gehen, und nachfragen.
Ich habe da auch nach Informationen gesucht, allerdings habe ich meine Suche auf den Seiten des Finanzamtes begonnen. Teilweise habe ich da ähnliche Angaben gefunden, aber das was hier steht ist ausführlicher und deutlich übersichtlicher. Von den 17.500 € habe ich auch gelesen, aber von den Beiträgen an die IHK noch nichts. Dafür habe ich aber gehört, dass man den Einnahmen seine Ausgaben gegenrechnen kann. Wenn du also ein Grafikprogramm, einen Rechner, ein Zeichenbrett etc. kaufst, kannst du, wenn du eine Rechnung mit Mehrwertsteuer vorweisen kannst, diese Ausgaben von deinen Einnahmen abziehen. Nimmst du also 6.000 € ein, bezahlst aber 2.000 € für ein PowerBook, hast du praktisch nur noch 4.000 € eingenommen und müsstest wohl auch keinen IHK Beitrag zahlen, oder? Sicher bin ich mir der Sache nicht und außerdem wüsste ich gerne, welche Formulare ich brauche, um mich befreien zu lassen etc. Wenn ich mehr Zeit hätte, würde ich mal zum Finanzamt gehen, und nachfragen.
„Es müsste immer Musik da sein, bei allem was du machst. Und wenn's so richtig Scheiße ist, dann ist wenigstens noch die Musik da. Und an der Stelle, wo's am allerschönsten ist, da müsste die Platte springen und du hörst immer nur diesen einen Moment.“ (Floyd, Absolute Giganten)
- Treibholz
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Das wäre wohl in einem konkreten Fall das Beste. Für die Vorstufe der Produktion eines Titels (Spiels, Website etc.) ist es ja unerheblich, nur wenn es konkrete Formen annimmt, dann sollte man schon mal einen Fachkundigen zu Rate ziehen.max_power hat geschrieben:Wenn ich mehr Zeit hätte, würde ich mal zum Finanzamt gehen, und nachfragen.
KidCrazys Gesetzesauszug war ja schon mal eine große Hilfe und man könnte einige der Argumente sicher mit den Beamten vom Finanzamt besprechen. Falls du diesen Schritt machst, wär es schön, wenn du uns informierst wie es ausgegangen ist und was die dazu gesagt haben.
- Martin Lassahn
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Merkwürdig, ich hatte gestern schon einen Post mit diesem Link gemacht, aber der ist jetzt weg, wie ich sehe.
Hier noch mal der interessante Erfahrungsbericht eines Mannes, der seine Shareware-Software über Internet verkaufen möchte und seine Erfahrungen berichtet über Markennamen, Gewerbeanmeldung und ähnliches gibt (Stand April 2005): Klick
Hier noch mal der interessante Erfahrungsbericht eines Mannes, der seine Shareware-Software über Internet verkaufen möchte und seine Erfahrungen berichtet über Markennamen, Gewerbeanmeldung und ähnliches gibt (Stand April 2005): Klick
- max_power
- Zombiepirat
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Nicht uninteressant. Für mich ist gerade der Absatz mit dem Finanzamt interessant. Aber klar wird es vermutlich wirklich erst, wenn ich dort mal vorbeigehe…
„Es müsste immer Musik da sein, bei allem was du machst. Und wenn's so richtig Scheiße ist, dann ist wenigstens noch die Musik da. Und an der Stelle, wo's am allerschönsten ist, da müsste die Platte springen und du hörst immer nur diesen einen Moment.“ (Floyd, Absolute Giganten)
- Dusty D.
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Aaaaaalso: Die Produktion und/oder der Vertrieb von Software mit Gewinnerzielungsabsicht ist ganz klar eine gewerbliche Tätigkeit - und nicht "Liebhaberei" (den Begriff gibt's im Finanzwesen wirklich) und auch keine freiberufliche Tätigkeit. Programmierer wie Grafiker (auch Werbedesigner) sind generell keine Freiberufler oder Künstler.
Rechtlich i.O. ist es, wenn ihr am Ordnungsamt eurer Stadt ein Gewerbe anmeldet (zB. auf "Entwicklung und Vertrieb von Software" - kostet zw. 20 und 50 EUR). Dann bekommt ihr vom Finanzamt eine Steuernummer zugewiesen und müsst 1x jährlich eine ESt-Erklärung abgeben (mit Anlage "Einkünfte aus gewerblicher/selbständiger Tätigkeit"). Die IHK wird euch ebenfalls anschreiben, als Kleinstunternehmer kann man sich aber vom Mitgliedsbeitrag (Antrag!) befreien lassen.
USt./ESt.-Voranmeldungen (und dementsprechend Vorauszahlungen) sind erst ab einer bestimmten Umsatzgrenze zu machen, genauso wie der Zwang zur doppelten Buchführung. Auf beides weist euch das Finanzamt hin, wenn es so weit kommen sollte. Die genauen Werte hab ich nicht parat, ändert sich auch alle paar Jahre mal, aber eins kann ich euch versprechen: Da werdet ihr so schnell nicht hinkommen
Zu der Sache mit der Gewinn-Ermittelung: Ihr müsst über alle Ein- und Ausgaben Buch führen. Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung (gültig für Kleinunternehmer und Freiberufler) reicht es aus, am Jahresende eine Aufstellung zu machen: Das sind meine Einnahmen, das sind meine Ausgaben. Einnahmen minus Ausgaben ergeben den Gewinn, der dann versteuert werden muss, wenn er einen gewissen Freibetrag überschreitet.
Vorsicht bei den Ausgaben: Es können nat. nur solche Ausgaben berücksichtigt werden, die zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit benötigt werden. Dazu zählen in unserem Fall zB. Hardware, aber auch ein gewerblich genutzter PKW, Telefon- und Internetkosten, Werbung, usw. (bei Kfz-Kosten müsst ihr entweder Fahrtenbuch führen oder die sog. 1-von-100-Regelung verwenden, aber das führt alles viel zu weit jetzt). Was noch wichtig ist: Ausgaben zB. für Hardware könnt ihr nur dann direkt geltend machen, wenn der Netto-Anschaffungswert (also die Kosten ohne MwSt.) einen gewissen Betrag (AFAIK 400 EUR - früher waren's jedenfalls mal 800 DM) nicht überschreitet. Ansonsten muss der gekaufte Gegenstand über mehrere Jahre (auch da gibts Tabellen) abgeschrieben werden, wobei man zw. linearer und degressiver Abschreibung wählen (und sogar wechseln) kann. Außerdem kommt's noch drauf an, ob das Wirtschaftsgut im 1. oder im 2. Halbjahr gekauft wurde. Für Kleinunternehmer gilt zus. der Paragraph 7g EStG, der eine Sonderabschreibung im 1. Jahr erlaubt. Den Gewinn kann man auch noch mindern, indem man Ansparabschreibungen tätigt usw. usw. Das dt. Steuerrecht ist schon ein Fall für sich. Im Zweifel immer Steuerberater hinzuziehen, damit man in keine Falle läuft.
Rechtlich i.O. ist es, wenn ihr am Ordnungsamt eurer Stadt ein Gewerbe anmeldet (zB. auf "Entwicklung und Vertrieb von Software" - kostet zw. 20 und 50 EUR). Dann bekommt ihr vom Finanzamt eine Steuernummer zugewiesen und müsst 1x jährlich eine ESt-Erklärung abgeben (mit Anlage "Einkünfte aus gewerblicher/selbständiger Tätigkeit"). Die IHK wird euch ebenfalls anschreiben, als Kleinstunternehmer kann man sich aber vom Mitgliedsbeitrag (Antrag!) befreien lassen.
USt./ESt.-Voranmeldungen (und dementsprechend Vorauszahlungen) sind erst ab einer bestimmten Umsatzgrenze zu machen, genauso wie der Zwang zur doppelten Buchführung. Auf beides weist euch das Finanzamt hin, wenn es so weit kommen sollte. Die genauen Werte hab ich nicht parat, ändert sich auch alle paar Jahre mal, aber eins kann ich euch versprechen: Da werdet ihr so schnell nicht hinkommen
Zu der Sache mit der Gewinn-Ermittelung: Ihr müsst über alle Ein- und Ausgaben Buch führen. Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung (gültig für Kleinunternehmer und Freiberufler) reicht es aus, am Jahresende eine Aufstellung zu machen: Das sind meine Einnahmen, das sind meine Ausgaben. Einnahmen minus Ausgaben ergeben den Gewinn, der dann versteuert werden muss, wenn er einen gewissen Freibetrag überschreitet.
Vorsicht bei den Ausgaben: Es können nat. nur solche Ausgaben berücksichtigt werden, die zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit benötigt werden. Dazu zählen in unserem Fall zB. Hardware, aber auch ein gewerblich genutzter PKW, Telefon- und Internetkosten, Werbung, usw. (bei Kfz-Kosten müsst ihr entweder Fahrtenbuch führen oder die sog. 1-von-100-Regelung verwenden, aber das führt alles viel zu weit jetzt). Was noch wichtig ist: Ausgaben zB. für Hardware könnt ihr nur dann direkt geltend machen, wenn der Netto-Anschaffungswert (also die Kosten ohne MwSt.) einen gewissen Betrag (AFAIK 400 EUR - früher waren's jedenfalls mal 800 DM) nicht überschreitet. Ansonsten muss der gekaufte Gegenstand über mehrere Jahre (auch da gibts Tabellen) abgeschrieben werden, wobei man zw. linearer und degressiver Abschreibung wählen (und sogar wechseln) kann. Außerdem kommt's noch drauf an, ob das Wirtschaftsgut im 1. oder im 2. Halbjahr gekauft wurde. Für Kleinunternehmer gilt zus. der Paragraph 7g EStG, der eine Sonderabschreibung im 1. Jahr erlaubt. Den Gewinn kann man auch noch mindern, indem man Ansparabschreibungen tätigt usw. usw. Das dt. Steuerrecht ist schon ein Fall für sich. Im Zweifel immer Steuerberater hinzuziehen, damit man in keine Falle läuft.
- Rech
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400€ stimmt, das ganze läuft dann als Geringwertiges Wirtschaftsgut und kann sofort komplett abgeschreiben werden (wie du bereits erwähnt hast)Dusty D. hat geschrieben:Was noch wichtig ist: Ausgaben zB. für Hardware könnt ihr nur dann direkt geltend machen, wenn der Netto-Anschaffungswert (also die Kosten ohne MwSt.) einen gewissen Betrag (AFAIK 400 EUR - früher waren's jedenfalls mal 800 DM) nicht überschreitet.
Aber nur von degressiv auf linear und (sich daraus ergebend) auch nur ein einziges Mal.Dusty D. hat geschrieben:wobei man zw. linearer und degressiver Abschreibung wählen (und sogar wechseln) kann.
- Treibholz
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Das hat auch mir sehr viel weitergeholfen, danke euch allen für die große Beteiligung! Der Rest dürfte dann in Detailfragen geklärt werden, dann aber wohl besser mit einem Steuerberater oder Finanzbeamten. Steuerberater kenne ich glücklicherweise 2 (eine davon in der Ausbildung zur Steuerfachangestellten), da kann man sich ja dann nochmal informieren, wenns um derartige Fragen geht. Vorab ist das mehr Information als ich erhofft hatte.
- Hexenjohanna
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Laß mich den Aberglauben eines Volkes schaffen, und mir ist es gleich, wer ihm seine Gesetze oder seine Lieder gibt.
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