Irgendwie schreibt ja jeder was anderes unten bei Versteigerungen rein und unter den Google Antworten sagt auch jeder was anderes.
Mein derzeitiger Stand ist:
-EU Recht ist in dem Punkt nicht relevant
-Garantie ist sowieso freiwillig
-Artikel so genau wie möglich mitsamt Fehler beschreiben (ist ja irgendwie logisch) sonst gilt Gewährleistung
-trotzdem kann man laut eBay die Gewährleistung ablehnen, aber nicht so, dass unbeschriebene Mängel kein Grund mehr seien, wofür gilt die Gewährleistung also noch?
-Wenn man die Gewährleistung nicht leistet, darf man nicht den gleichen Satz immer wieder nutzen, da er sonst zur AGB wird
Wie sieht's mit Rückgaberecht aus? Muss man das auch explizit ablehnen?
Muss ich einfach nix schreiben und möglichst detailliert alle Mängel angeben um auf der sicheren Seite zu sein?
Ich bin ziemlich verwirrt derzeit.
