So schön ein klares Bekenntnis für K21 oder einen Volksentscheid für uns S21-Gegner auch gewesen wäre, denke ich dennoch, dass Heiner Geißler im Hinblick auf den Nutzen des Projekts für die Bürger das Sinnvollste getan hat. Die Regierung hatte von vornherein klar gestellt, dass man sich dem Spruch des Schlichters nur beugen würde, wenn dieser keinen Baustopp verlangt. Damit wäre eine Entscheidung zu unseren Gunsten zwar ein schöner Motivationsschub gewesen, die Bahn hätte aber, zumindest bis zu den kommenden Landtagswahlen, weiter an S21 geschraubt und fleißig alle aufgeflogenen Unzulänglichkeiten eingebaut. So kann man nun immerhin hoffen, dass, selbst wenn das Projekt nicht gestoppt und im Endeffekt teurer werden sollte, dank Geißlers Kritikpunkten am Ende wenigstens was Brauchbares bei rauskommt.Simon hat geschrieben:Schade, der Schlichterspruch hat keine Überraschung gebracht. Zusätzlich könnte er jetzt noch Grund für zusätzliche Kosten werden, durch die zusätzlich geforderten Röhren.
@Grappa: Ich kann deinen Standpunkt an sich gut nachvollziehen. Dennoch könnte man dagegen argumentieren, dass der Willkür des Volkes durch das Grundgesetz gewisse Grenzen gesetzt werden könnten (etwa Religionsfreiheit beim Minarettverbot oder die Abschaffung der Todesstrafe). Außerdem kann man sich bei so mancher Entscheidung der gewählten Volksvertreter auch fragen, ob da nicht das Wohl des eigenen Geldbeutels den Sachverstand überstimmt hat. Oder der eigene Größenwahn. Man denke etwa an die Filz-Vorwürfe bei S21 oder solche politischen Großtaten wie die Loveparade dieses Jahr. Was sich die Politik beim JMStV gedacht hat, will ich auch nicht wissen. Oder wenn mal wieder ein gewählter Volksvertreter seine völlig persönliche Interpretation von Grundrechten zum Besten gibt.
Man sollte sicherlich nicht sämtliche Entscheidungen in Volksabstimmungen treffen, aber ich denke, dass man nicht so eindeutig sagen kann, dass die repräsentative Demokratie "besser" ist als die Direkte. Für Fälle wie dein Simpsons-Beispiel haben wir ja unabhängige Gerichte.