Dito.
Btw bei Hitler hat sich damals sicher keiner so aufgeregt wie jetzt.
Nur weiter so! Ich warte noch auf eine Sondersendung von Neues aus der Anstalt.JoeX hat geschrieben:Nebenbei gesagt find ich die Reaktion von Merkel schon etwas daneben.
Nur weiter so! Ich warte noch auf eine Sondersendung von Neues aus der Anstalt.JoeX hat geschrieben:Nebenbei gesagt find ich die Reaktion von Merkel schon etwas daneben.
Bitte nicht Recht und Gerechtigkeit miteinander vermischen.realchris hat geschrieben:Gerechtigkeit ist keine Frage von Interpretation. Werden Rechte gebrochen, ist eine Tat nicht gerecht.
Ja, meine Anmerkung der Interpretierbarkeit bezog sich auf den rechtlichen Aspekt, nicht auf Gerechtigkeit.Leonaru hat geschrieben:Bitte nicht Recht und Gerechtigkeit miteinander vermischen.realchris hat geschrieben:Gerechtigkeit ist keine Frage von Interpretation. Werden Rechte gebrochen, ist eine Tat nicht gerecht.
Arne hat geschrieben:.... auch wenn sich das auf den Straßen manchmal so anfühlt...
Ab und zu verirrt man sich ja von hier mal nach Hamburg.... ^^JoeX hat geschrieben:Arne hat geschrieben:.... auch wenn sich das auf den Straßen manchmal so anfühlt...
Kiel ist doch noch recht harmlos.
Die hier nicht gegeben sind.Arne hat geschrieben:Wir können jetzt viele Artikel hin und her versenden...
Dann solltest du aber auch nicht die Genfer Konventionen so hervorheben, da diese ja schließlich auch Tötungen unter gewissen Umständen rechtfertigen.
Zur Tötung:Kriegsgefangene sind unter allen Umständen menschlich zu behandeln (Artikel 13). Streng verboten sind insbesondere ihre Tötung, jede Gefährdung ihrer Gesundheit, Gewaltanwendung, Folter, Verstümmelung, medizinische Experimente, Bedrohung, Beleidigungen, Erniedrigungen und das öffentliche Zurschaustellen, ebenso Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen. Das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Ehre von Kriegsgefangenen sind unter allen Umständen zu schützen (Artikel 14). Kriegsgefangene sind bei Befragungen nur verpflichtet, ihren Namen und Vornamen, ihren Dienstgrad, ihr Geburtsdatum sowie ihre Identifizierungsnummer beziehungsweise äquivalente Informationen zu nennen (Artikel 17). Die Konfliktparteien sind verpflichtet, Kriegsgefangene mit einem Personaldokument auszustatten. Gegenstände im persönlichen Besitz von Kriegsgefangenen, einschließlich Dienstgradabzeichen und Schutzausrüstung wie Helme und Gasmasken, nicht jedoch Waffen sowie andere militärische Ausrüstung und Dokumente, dürfen nicht eingezogen werden (Artikel 18). Kriegsgefangene sind so schnell wie möglich mit ausreichendem Abstand zur Kampfzone unterzubringen (Artikel 19).
Die Unterbringung von Kriegsgefangenen in geschlossenen Lagern ist erlaubt, sofern dies unter hygienischen und nicht gesundheitsgefährdenden Bedingungen erfolgt (Artikel 21 und 22). Die Bedingungen der Unterbringung müssen vergleichbar sein mit der Unterbringung der Truppen der gefangennehmenden Partei im selben Gebiet (Artikel 25). Für Frauen sind dabei getrennte Räumlichkeiten bereitzustellen. Die Versorgung mit Nahrung und Kleidung muss in Menge und Qualität ausreichend sein und soll individuelle Bedürfnisse der Gefangenen soweit wie möglich berücksichtigen (Artikel 26 und 27). Kriegsgefangenenlager sind mit ausreichenden medizinischen Einrichtungen und Personal auszustatten (Artikel 30). Kriegsgefangene mit medizinischer Ausbildung können für entsprechende Tätigkeiten herangezogen werden (Artikel 32). Personen mit besonderen religiösen Befugnissen soll die Freiheit zur jederzeitigen Ausübung ihrer Tätigkeit gewährt werden, sie sind des Weiteren von allen anderen Tätigkeiten zu befreien (Artikel 35 und 36). Kantinen (Artikel 28), religiöse Einrichtungen (Artikel 34) und Möglichkeiten für sportlichen Aktivitäten (Artikel 38) sind bereitzustellen.
In diesem Fall steht ihnen aber dennoch ein humanitärer Schutz zu, unter anderem ein faires Gerichtsverfahren und menschliche Behandlung, so, wie es für Strafgefangene in einer zivilisierten Rechtsordnung auch gilt.[1] Was Kombattanten bekämpfen dürfen, und wie sie selbst bekämpft werden dürfen, unterliegt Beschränkungen. Wird ein Kombattant gefangengenommen, wird er Kriegsgefangener.