Haftstrafe für heimlichen Vaterschaftstests?

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galador1
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Haftstrafe für heimlichen Vaterschaftstests?

Beitrag von galador1 »

mal ein aktuelles thema mit was sich unsere politiker so beschäftigen.
so plant doch unsere justizministerin Zypries (nachgelesen, wußte nicht mal das wir da ne frau haben*schäm*) heimliche vaterschaftstests mit bis zu einen jahr haft zu bestrafen. Freifartschein für fremdgehende frauen mit staatlichen schutz? was meint ihr dazu. der kanzler unterstützt es angeblich.

hier die meldung zum selber lesen. Quelle yahoo nachrichten:
Grünen kritisieren Zypries' Vaterschaftstest-Vorstoß

Frankfurt/Main (AP) Über den Vaterschaftstest-Vorstoß von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich ein parteiübergreifender Streit entwickelt. Nach Vertretern von FDP und CSU kritisierte nun auch der grüne Koalitionspartner den Vorstoß der Ministerin. Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt erklärte, sie werde der von Zypries geplanten Regelung nicht zustimmen. Mit einer offenen Anfechtung der Vaterschaft vor Gericht - die Alternative zum heimlichen Test - werde Familien oft viel mehr geschadet, zitierte sie die «Süddeutsche Zeitung» (Freitagausgabe).

Zudem dürften Männer nicht benachteiligt werden. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck zitiert das Blatt mit den Worten, seine Partei halte vor allem die vorgesehenen Strafen für «verfehlt». Der Entwurf des Gendiagnostik-Gesetzes sei «noch nicht überzeugend» und überdies in der Koalition nicht abgestimmt. Grünen-Chefin Claudia Roth erklärte, der Meinungsbildungsprozess zu Vaterschaftstests sei noch nicht abgeschlossen. Es wäre allerdings besser gewesen, wenn das «sensible Thema» zunächst in Koalitionskreisen diskutiert worden wäre, fügte sie hinzu.

Bundeskanzler Gerhard Schröder unterstütze hingegen den Plan, die Tests unter Strafe zu stellen, berichtet die Zeitung unter Berufung auf den stellvertretenden Regierungssprecher Hans Langguth. Nun soll eine Koalitionsarbeitsgruppe über die konkrete Ausgestaltung des Entwurfs beraten, wie eine Sprecherin von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Freitag erklärte.

Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums müssen Personen, die heimlich einen Vaterschaftstest durchführen lassen, künftig mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen. Heimliche Vaterschaftstests seien unzulässig und stellten einen schwerwiegenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht dar, begründete eine Sprecherin die Entscheidung. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte Zypries noch für dieses Jahr angekündigt. Auch Labors, die solche Tests vornehmen, sollten bestraft werden, hieß es.


Vor Göring-Eckardt hatten bereits die Justizminister aus Bayern und Baden-Württemberg, Ulrich Goll (FDP) und Beate Merk (CSU), Bedenken gegen Zypries' Vorstoß angekündigt. Während Merk zwar gegen heimliche Tests und die Werbung dafür ist, eine strafrechtliche Regelung aber ablehnte, mahnte Goll Ausnahmen an. Auch die stellvertretende Fraktionschefin der Unions-Bundestagsfraktion, Maria Böhmer, lehnte den Vorstoß im RBB ab.

Kritik kam auch vom CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zeitlmann und dem FDP-Familienexperte Klaus Haupt. Zeitlmann sagte der «Bild»-Zeitung, ein Mann müsse klären können, ob er Vater sei. «Dieses Recht ausschließlich von der Zustimmung der Frau abhängig zu machen, ist lebensfremd.» Haupt erklärte, ein heimlicher Test könne den Klageweg vermeiden und diene damit dem Familienfrieden.

Widerstand kam auch von Dietmar Nikolai Webel vom Bundesvorstand der Organisation Väteraufbruch, nach dessen Worten ein Verbot «die Lügen der Mutter unter staatlichen Schutz» stellen würde.

Experten vermuten, dass zwischen fünf und zehn Prozent aller Kinder nicht vom vermeintlichen Vater sind. Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich rund 40.000 Vaterschaftstests gemacht - ein Großteil in privaten Labors für mehrere hundert Euro.
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Beitrag von Kruttan »

dann wirds bei dringenden Fällen halt im Ausland gemacht...

vielleicht hab ich noch Ideale, aber vom moralischen her denke ich, dass es in einer funktionierenden Partnerschaft nicht nötig ist, den Partner mittels eines solchen Tests zu prüfen. Und wenn die Partnerschaft nicht gegenseitiges Vertrauen beinhaltet, dann kann man seinem Partner ruhig auch durch einen nicht verheimlichten Test klarmachen, wie groß die Vertrauensbasis überhaupt ist...
Ist auf jedenfall für eine angeblich normale Beziehung der Tod. Selbst wenn der Test gut ausfällt und kein Kuckusei dabei ist... ist doch ein schlimmer Vertrauensbruch....


ich glaube nicht, dass Frauen häufiger fremdgehen als Männer - solche Tests stellen im Prinzip dann nur die Frau als die Böse da -
...es kann aber theoretisch auch sein, dass der Mann ein paar Stunden vor der Zeugung des Kindes ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten hatte und dann das Kuckuksei, welches dort sein Vordemann hinterlassen hat, anschließend selbst nach hause geschleppt und gesät hat...
>>Laverne, wie bist du nach oben gekommen?<<
>>Ich bin oben? Ups.<<
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Hexenjohanna
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Beitrag von Hexenjohanna »

Ich weiß nicht, worum es der Zypries grundsätzlich geht. Möglicherweise um mehr als um diese Tests, vielleicht geht die Sache eigentlich mehr in Richtung Datenschutzrechte bezüglich der Gen-Forschung.

Ich finde trotz der Vielschichtigkeit des Themas, dass kein Mann um das Wissen um seine tatsächliche Vaterschaft betrogen werden können sollte, insofern muß man ihm eigentlich auch Kontrollmöglichkeiten einräumen. Ich fände die Vorstellung auch unschön, dass mir etwas vorgemacht werden kann. Insofern bin ich für die Möglichkeit von Tests.

Dabei müßte aber vielleicht sicherer als heute gemacht werden, dass es sich bei der Feststellung genmäßig bedingter Daten um eine absolut kurzfristige Sache handelt, und die Gendaten des Tests direkt danach vernichtet werden. D.h. für mich, Mutter und Vater müssen ggf. zwangsweise zu so einem Test hin, (weil ja beide die Rechte ihres Kindes verwalten), sie lassen testen, und danach wird das Ergebnis bestimmt und die Gendaten werden unter Aufsicht des Elternpaares sowie von Staatsvertretern vernichtet.
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Mic
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Beitrag von Mic »

Wie ich letztens gelesen habe, geht es um das Recht des Kindes an seiner DNA und das niemand gegen seinen Willen ein DNA-Test über sich ergehen lassen muss. Da das Kind noch nicht mündig ist, muss eben die Mutter dem zustimmen.

Ich vermute mal, dass die Beziehung bereits Schaden genommen hat, wenn ein Vater einen Vaterschaftstest verlangt. Wobei das Gesetz in dem Fall gar nichts bewirkt. Eher im Gegenteil. Wenn eine Untersuchung erst vor Gericht ausgefochten werden muss, dann wird das mit Sicherheit für die Beziehung schlechter sein. Zuerst zeigt der Vater geringes Vertrauen und dann weckt die Mutter mit ihrer Verweigerung Verdacht.

Besser wäre es gewesen, direkt nach der Geburt ein Vaterschaftstest gesetzlich vorzuschreiben. So kann sich der Vater sicher sein, dass es sein Kind ist und es gibt kein Vertrauensbruch.
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Hexenjohanna
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Beitrag von Hexenjohanna »

Das ist doch aber auch nicht schön.
Stell Dir mal vor, dass Du eigentlich nicht an Deiner Frau zweifelst, Dich mit ihr aufs Kind freust und dann kommt noch die Testierung, das ist doch irgendwie wie ein "Wahrhaftigkeitstest", den ihr vielleicht garnicht wolltet. Ich weiß noch nicht so genau, was mich grundsätzlich daran stört, aber das würde ich auch als Mann glaub ich gar nicht mögen. Vielleicht weil sich da mal wieder irgendwelche Instanzen in private Dinge einmischen.

Man kann als Mann ja vielleicht auch gar nicht so genau Bescheid wissen wollen oder auf althergebrachte Geburtsvorgänge stehen,
"mann" besteht vielleicht sogar af der Vaterschaft für das Kind eines Anderen u.s.w..

Ich mag solche Generalitäten nicht, aber ich finde, dass auf Anforderung des Mannes trotzdem Kontrollmöglichkeiten bestehen sollten, weil er einfach eine zu schlechte u. ggf. finanziell unfaire Position lt. unserem Recht hat bisher.
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Mic
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Beitrag von Mic »

Ja, du hast schon Recht. Ganz toll finde ich meinen Vorschlag selber nicht. Der Vorteil wäre aber wirklich, dass es der Beziehung nicht schadet (sofern der Vater tatsächlich auch der Vater ist). Die beste Lösung wäre aber, wenn alles beim alten geblieben wäre.
Ich persönlich hätte keine Lust ein Kuckucksei finanziell abzusichern, zumindest möchte ich dies selber entscheiden können.
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Nomad
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Beitrag von Nomad »

Moment mal, sicherlich ist ein heimlicher Test ein Vertrauensbruch, aber, äh, da ja laut offizieller Schätzungen (Spiegel.de hat die Details) 8-10% aller deutschen Kinder nicht von ihren rechtlichen Vätern stammen, besteht doch durchaus die Möglichkeit, dass da vorher jemand anderes einen Vertrauensbruch begangen hat.

Nun darf man das nicht gegeneinander aufrechnen (und "statistisch gesehen könnte sie ja..." ist keine Rechtfertigung für einen Vertrauensbruch), aber so ein heimlicher Test schafft weniger Unfrieden als eine gerichtliche Auseinandersetzung. Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist nicht so toll für Eltern und Kind, da werden wohl alle zustimmen. Wenn man den Gang vor's Gericht scheut und sein Leben lang für ein Kind zahlt, dass nicht von einem ist, ist das... nicht so toll für den Vater, wenn er's irgendwann mal rausbekommt. Da werden wohl auch alle zustimmen.

Und da wir uns zumindest in Bezug auf diese beiden Punkte einig sind, möchte ich mal nachfragen: Da das BGB zwar etwas interpretationsbedürftige Aspekte wie "Treu und Glauben" kennt, aber Misstrauen nicht generell unter Strafe stellt und entsprechend auch z.B. Detektive oder Hersteller von Überwachungskameras nicht im Untergrund agieren müssen, wieso soll ein heimlicher Vaterschaftstest unter dem Aspekt des "Vertrauensbruchs" bestraft(!) werden? Dazu fallen mir wieder nur Pöbeleien ein.

Ausdrücklich ausnehmen möchte ich die Datenschutzfragen (ich möchte auch nicht, dass mein Chef heimlich eine Genanalyse von mir anfertigen lässt) und die moralische Frage, wie es um eine Partnerschaft bestellt ist, in der ein Part an der Treue des anderen zweifelt.
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Beitrag von silly »

Ich fürchte Frau Zypries geht es schlicht um finanzielle Dinge bei der Einführung dieses Gesetzes.
In dem Moment, wenn sich durch einen heimlich gemachten Vaterschaftstest herausstellt, dass derjenige eben nicht der leibliche Vater ist, ist er automatisch von seiner Unterhaltspflicht befreit. Wenn dann die dazugehörige Mutter nicht weiss, wer denn nun der echte leibliche Vater ist, dann muss der Staat zahlen. Und bei einer Größenordnung von ca. 10% an nicht leiblichen Kindern, wird das eine ganz schön große Summe sein, die an Vater Staat hängen bleiben könnte.

Ich für meinen Teil finde es unmöglich, dass Männer in solchen Fällen auf die Willkür und das Einverständnis von Frauen angewiesen sind. Das Ganze auch noch unter Strafe zu stellen finde ich ist der Oberhammer. Zumal es ja auch ein Recht auf Informationsfreiheit gibt. Und ich wüßte schon gerne als Mann, ob ich der leibliche Vater bin oder nicht, zumal wenn es berechtigte Zweifel gibt.
Ich hoffe, dass sich viele Politiker Frau Zypries bei ihrem Vorhaben in den Weg stellen werden.
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Beitrag von Mic »

Ich bin ein wenig beruhigt. Ich hatte auch die Zahl von 10% im Hinterkopf, meinte aber, dass das bestimmt zuviel sei und ich mich daher irren müsste. Da hat mich mein Gedächtnis also doch nicht betrogen.

Mich würde auch mal interessieren, was die gute Frau Zypries zu diesem Gesetzvorschlag motiviert hat. Eventuell will sie ja was verbergen? ;)
Das mit dem Datenschutz kann ich mir nicht so recht vorstellen. Nach dem Test können betreffende Proben und Untersuchungsunterlagen ja vernichtet werden. Vielleicht wollte sie sich aber auch nur mal ein wenig in den Vordergrund spielen. Ich habe von ihr nämlich vorher auch nie was gehört.

So wie es aussieht, wird aber wohl sowieso nichts daraus:
http://www.reuters.de/newsPackageArticl ... ction=news

http://www.zdf.de/ZDFheute/inhalt/18/0, ... 90,00.html
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Beitrag von neon »

Mich würde mal interessieren, was Herr Zypries dazu sagt (falls er denn existiert).

Ich stelle mir mal vor, ich hätte meine Frau schon vor 15 Jahren kennengelernt, zu einem Zeitpunkt wo sie gerade schwanger wurde. Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, das Kind wäre nicht von mir, zumal er mir heute in gewisser Weise schon ähnlich sieht. Ich hätte also jahrelang für ein Kind gezahlt, das garnicht von mir ist, während der Vater fein raus wäre. Das wäre allerdings noch der harmlose Fall. Meistens ist es gar nicht das erste Kind in einer Familie, das von einem anderen Vater stammt, sondern das zweite oder dritte. Wenn man dann schon verheiratet ist, denkt man wohl gar nicht groß darüber nach, ob man wirklich der Vater ist. Deshalb finde ich die Idee mit dem generellen Vaterschaftstest gar nicht so schlecht. Wenn sich das erstmal etabliert hat, werden die Menschen das als selbstverständlich ansehen und vielleicht werden sich einige Frauen zweimal überlegen, ob sie überhaupt fremdgehen bzw. besser dafür sorgen, daß sie nicht schwanger werden.
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Beitrag von Mic »

neon hat geschrieben:und vielleicht werden sich einige Frauen zweimal überlegen, ob sie überhaupt fremdgehen bzw. besser dafür sorgen, daß sie nicht schwanger werden.
Männer wohl auch, denn schließlich gehört zum Fremdgehen und Schwangerwerden auch ein Kerl dazu. Wer weiß, vielleicht ist jemand aus unserem Kreis hier Vater und weiß es nicht. ;)
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Beitrag von axelkothe »

silly hat geschrieben:Ich fürchte Frau Zypries geht es schlicht um finanzielle Dinge bei der Einführung dieses Gesetzes.
In dem Moment, wenn sich durch einen heimlich gemachten Vaterschaftstest herausstellt, dass derjenige eben nicht der leibliche Vater ist, ist er automatisch von seiner Unterhaltspflicht befreit.
wenn es wirklich zu diesem Fall käme und ich als Mann Zweifel hätte, dann würde ich die Vaterschaft anfechten und auf einen Test bestehen und nichts zahlen, bis dieser durchgeführt wurde. In diesem Fall hat man wohl auch ein Recht darauf.

Ansonsten bin ich auch der Meinung, dass heimliche Vaterschaftstests der Beziehung weniger schaden, als offen ausgesprochenes Misstrauen der Frau gegenüber (was man ja tut, wenn man sie bittet zuzustimmen...)
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Beitrag von Nomad »

So, und jetzt definiere mal "Zweifel". Damit sind wir nämlich beim Kern des Problems. na gut, bei *einem* Kern.
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Beitrag von zeebee »

Das BGB definiert den Begriff "Zweifel" nicht, von daher ist es auslegungssache. N.h.M (juristisch: "nach herreschender Meinung") ist ein Zweifel gegeben sobald die betreffende Person von Dritten einen Hinweis erhält oder selbst unstimmigkeiten entdeckt (z.B.: "eigentlich war ich am errechneten Zeugungstermin nicht zu Hause").

@axelkothe: du musst so lange für das Kind zahlen, bis deine Vaterschaft rechtlich widerlegt ist. Wenn du Zahlungen ohne rechtliche Absicherung einstellst, können dir Bußgelder bis hin zum Freiheitsentzug (dann muss es aber echt krass werden ;-) ) drohen.
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Beitrag von Mic »

Wenn man also nur die wage Vermutung eines Seitensprungs hat, reicht das also nicht aus? Man muss also erst Beweise vorlegen? Tut einer Beziehung bestimmt gut, wenn man seiner Freundin/Frau zusätzlich auch noch hinterher spionieren muss. ;)
Also ich würde es für mich folgendermaßen machen. Hätte ich innerhalb der bestehenden Beziehung Zweifel, würde ich mir zum einen Gedanken über die Beziehung machen und zum anderen heimlich einen Vaterschaftstest. Wäre die Beziehung bereits am Ende würde ich öffentlich einen verlangen.
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