Tony Tough 2 nur 19,99 ???
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Bei amazon kostet Tony Tough 2 nur 19,99 Euro.
Wird das Spiel tatsächlich so billig sein oder ist das ein Fehler?
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- Rech
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Dem ist ebend nicht so. Auf Irrtum basierende Vertragsabschlüsse sind anfechtbar bzw. nichtig.zeebee hat geschrieben:sobald amazon dir eine bestätigung deines angebots sendet (kann auch eine automatische sein) kannst du auf vertragserfüllung bestehen.
Aber wie schon obengesagt. Wird Amazon wohl aus Kulanz den Preis lassen und nachgeben...
- zeebee
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Ganz so leicht ist es nicht:Fightmeyer hat geschrieben:Dem ist ebend nicht so. Auf Irrtum basierende Vertragsabschlüsse sind anfechtbar bzw. nichtig.
- wenn sie einen Kaufvertrag mit dir eingegangen sind, sind sie erstmal verpflichtet die Leistung zu erfüllen
- wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen sie dir den Unterschied für eine anderesweitige Besorgung auszahlen
Ein Vertrag ist nur nichtig wenn dem Käufer Arglistigkeit nachgewiesen werden kann. Nicht mal grobe Fahrlässigkeit ist zur Nichtigkeit hinreichend. Und 20 Euro sind nun nicht unbedingt so niedrig dass von Arglistigkeit gesprochen werden kann.
Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht.
Albert Schweitzer
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Ich habs anders gelernt. Und meines Wissens nach gibts auch im BGB einen Paragraphen, der genau dieses Thema anspricht.zeebee hat geschrieben:Ganz so leicht ist es nicht:Fightmeyer hat geschrieben:Dem ist ebend nicht so. Auf Irrtum basierende Vertragsabschlüsse sind anfechtbar bzw. nichtig.
- wenn sie einen Kaufvertrag mit dir eingegangen sind, sind sie erstmal verpflichtet die Leistung zu erfüllen
- wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen sie dir den Unterschied für eine anderesweitige Besorgung auszahlen
Ein Vertrag ist nur nichtig wenn dem Käufer Arglistigkeit nachgewiesen werden kann. Nicht mal grobe Fahrlässigkeit ist zur Nichtigkeit hinreichend. Und 20 Euro sind nun nicht unbedingt so niedrig dass von Arglistigkeit gesprochen werden kann.
Aber ist egal.
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jetzt bin ich schon darauf aus....Fightmeyer hat geschrieben:Ich habs anders gelernt. Und meines Wissens nach gibts auch im BGB einen Paragraphen, der genau dieses Thema anspricht.
Aber ist egal.

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Ich korrigiere mich. Der Vertrag ist nicht automatisch nichtig, er ist aber anfechtbar.
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Gültig zustande gekommen Rechtsgeschäfte werden durch Anfechtung mit rückwirkender Kraft nichtig.
Anfechtungsgründe
Irrtum in der Erklärung
Der Vertag entspricht nicht dem, was der Erklärende wollte. (Falscher Preis durch Versprechen oder Verschreiben)
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Gültig zustande gekommen Rechtsgeschäfte werden durch Anfechtung mit rückwirkender Kraft nichtig.
Anfechtungsgründe
Irrtum in der Erklärung
Der Vertag entspricht nicht dem, was der Erklärende wollte. (Falscher Preis durch Versprechen oder Verschreiben)
- Voodoopupp
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- Süßwasserpirat
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Na ja ansonsten stornieren und warten bis es als Beilage bei der GameStar dabei ist.
Hat beim ersten Teil ja auch nich so lange gedauert.
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http://www.mylittlemurder.com
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