Fightmeyer hat geschrieben:Wir würden aber das Grundgesetz verändern. Und das ist in meinen Augen höchst bedenklich.
Das kann ich gut verstehen. Ich finde aber, dass sich auch (gerade?) das Fundament einer Gesellschaft immer wieder hinterfragen lassen muss. Übrigens ist eine solche Grundgesetz-Änderung in anderer Hinsicht schon mehrfach angestrebt, diskutiert und auch umgesetzt worden (
Quelle). Keine dieser Änderungen (von denen es sicher noch weitere geben wird) hat zum Untergang des Rechtsstaats geführt.
Fightmeyer hat geschrieben:"Hat jemand eine "schwere" Tat begangen (näher zu definieren), dann kann er auch ohne vorheriges Gerichtsurteil in Haft bzw. Sicherungsverwahrung genommen werden."
So eine Regelung müsste sehr - wirklich sehr! - sorgfältig ausgearbeitet und - wie Hans schon sagte - äuerst restriktiv gehandhabt werden, das versteht sich von selbst.
Fightmeyer hat geschrieben:Das ist wie eine Bankrotterklärung für einen Rechtsstaat meiner Meinung nach.
Das sehe ich nicht zwingend so.
Unabhängig von der juristisch problematischen Situation im eingangs verlinkten Artikel würde es schon einen Fortschritt bedeuten, wenn bestimmte, klar definierte Strafbestände automatisch mit einer lebenslänglichen Sicherheitsverwahrung bedacht würden.