Wenn Du es selber spielst und aufnimmst ja. Wenn Du aber das Musikstück eines Interpreten, der zwar vor mehr als 70 Jahre gestorben ist, ein anderer Musiker, der noch lebt, dieses auf eine CD aufnimmt und du exaxt diese Aufnahme verwenden willst, wir Dir Letzterer oder sein rechtlicher Vertreter (Gema) ebenfalls an den Karren fahren. Ähnliches ist mit Michael Jackson und seinem Album Dangerous gewesen. Da gab es ein Stück, dass mit einem Chor anfing, das Stück selbst war mehr als 70 Jahre alt, der Chor, der es Aufnahm ist noch aktiv und verklagte Jackson.Kc hat geschrieben:azrael# hab doch glatt die erste frage einfach überlesen.
soweit ich weiß, darfst du über den ogg vorbis algorithmus zum codieren und zum encodieren frei verfügen. bin mir jetzt nur nicht sicher, ob das auch für kommerzielle sachen gilt. den mp3-algorithmus muss man meines wissens nach lizensieren, sobald er in deinem produkt steckt (kommerziell oder inkommerziell).
da bin ich allerdings nicht so einweitfrei informiert. falls ich jetzt was falsches geschrieben habe, soll mich bitte wer korrigieren
Copyright bei MP3
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Ich probier mal die Frage vom Anfang zu beantworten:
Du kannst Lieder unterbringen, so lange keiner auf die Datei zugreifen kann, sondern nur hören
Du kannst Lieder verwenden, die im Radio oder auf MTV ect. laufen, es macht ja keinen Unterschied, ob du die Musik im Radio oder im Spiel hörst.
Du kannst keine Lieder verwenden, die du illegal erworben hast (schließ ich eigentlich aus)
Du kannst keine Lieder verwenden, die noch nicht als Album/Single/Chart-CD rausgekommen sind (und ganz nebenbei machst du dich illegalem Raupkopierens verdächtig)
Du kannst GEMA-Freie Musik verwenden.
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Ausnahmen bestätigen die Regel
_________________
<Problem> Weil du denken kannst.
Zuletzt bearbeitet von [ZENSIERT] am 16.07.1759, 16:19, insgesamt 54743869-mal bearbeitet
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...
Dann darf ich also irgend ein Lied von einer meiner CDs nehmen und als Hintergrund oder für die Credits verwenden?
Und wie sieht es aus, wenn ich nur einen Teil eines Tracks nehme? Ich habe z.B. zur Zeit einen 1minütigen Ausschnitt aus der Titelmeldie des weißen Haies in mein Spiel eingebaut . Ich glaube zwar kaum, dass mich da gleich jemand verklagt, aber ich möchte nachts endlich wieder ruhigen Gewissens schlafen .
MfG Floyd
Und wie sieht es aus, wenn ich nur einen Teil eines Tracks nehme? Ich habe z.B. zur Zeit einen 1minütigen Ausschnitt aus der Titelmeldie des weißen Haies in mein Spiel eingebaut . Ich glaube zwar kaum, dass mich da gleich jemand verklagt, aber ich möchte nachts endlich wieder ruhigen Gewissens schlafen .
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Re: ...
Hm, also mir scheint hier bisher keine Aussage derart fundiert, dass ich mein Spiel rechtlich darauf bauen würde.Floyd hat geschrieben:Dann darf ich also irgend ein Lied von einer meiner CDs nehmen und als Hintergrund oder für die Credits verwenden?
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...
AGS packt doch alle Sounds in ein extra File, ka. ob man das dann wieder entpacken kann. Ich will das Spiel ja auch nicht verkaufen und mache so keinen Gewinn damit. In Satan Quest (kennen hier sicher einige) kam am Ende ein Elvis - Song, das wäre dann aber auch illegal gewesen, oder nicht? Naja trotzdem erstmal danke, ich werds einfach mal riskieren . MfG Floyd
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Ich greif das Thema noch mal auf, weil hier doch einiges an Blödsinn dazu geschrieben wurde.
Ich hab mit einem Anwalt für Wettebwerbs- und Urheberrecht darüber geredet. Hier das Ergebnis (nat. ohne Gewähr und ohne Gewehr):
1. Das Fraunhofer-Institut erhebt KEINEN Anspruch auf den MP3-Codec, er ist also frei benutzbar.
2. Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach Tod des Urhebers.
3. Das Nachspielen von Songs ist möglich, geschützt ist lediglich die Fassung des Urhebers. Jeder kann Songs "covern". Aus diesem Grund haben TK-Anlagen auch immer so schräge Lieder in den Warteschleifen.
4. Wer GANZ sicher gehen will, nimmt wirklich Lieder von klassichen Komponisten oder aber zB. Volksweisen, etc.
Ich hab mit einem Anwalt für Wettebwerbs- und Urheberrecht darüber geredet. Hier das Ergebnis (nat. ohne Gewähr und ohne Gewehr):
1. Das Fraunhofer-Institut erhebt KEINEN Anspruch auf den MP3-Codec, er ist also frei benutzbar.
2. Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach Tod des Urhebers.
3. Das Nachspielen von Songs ist möglich, geschützt ist lediglich die Fassung des Urhebers. Jeder kann Songs "covern". Aus diesem Grund haben TK-Anlagen auch immer so schräge Lieder in den Warteschleifen.
4. Wer GANZ sicher gehen will, nimmt wirklich Lieder von klassichen Komponisten oder aber zB. Volksweisen, etc.
- john_doe
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Re: Rechte Infos, linke Infos
Doch, für Programme, die Mp3s abspielen/erstellen, müssen Lizenzen gezahlt werden.Dusty D. hat geschrieben:1. Das Fraunhofer-Institut erhebt KEINEN Anspruch auf den MP3-Codec, er ist also frei benutzbar.
Siehe http://www.mp3licensing.com/
- Hanuka
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Quelle?[ZENSIERT] hat geschrieben:Ich probier mal die Frage vom Anfang zu beantworten:
Du kannst Lieder unterbringen, so lange keiner auf die Datei zugreifen kann, sondern nur hören
Du kannst Lieder verwenden, die im Radio oder auf MTV ect. laufen, es macht ja keinen Unterschied, ob du die Musik im Radio oder im Spiel hörst.
Radiosender zahlen auch ihre GEMA-Gebühren.
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- Dusty D.
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ich würd die finger von orginal Musik lassen. Da kann schnell ne strafe auf einen zukommen. Ich hab es schon desöfteren gesehen dass Leute die FlashFilme herstellen eine Mahnung bekamen. Die meisten hatten das Glück dass der Film nicht zum Download angeboten war und somit schnell aus allen kopien entfernt werden konnte.
Wenn das aber runtergeladen werden kann dann sitzt ihr schnell in der Falle. Die gema is da net so kumpelig.
Ogg ist zwar lizenzfrei aber wenn ein musikstück auf ogg ist benötigt auch das eine gema lizenz. Ihr spart euch nur das geld das sonst an Frauenhofer gehen würde.
Songtexte stehen seit neustem auch im fadenkreuz. Also seid auch hier vorsichtig. das kann einige Tausend pro songtext kosten.
achso radiosender und discos zahlen meist einen freibetrag. Damit dürfen sie dann so und so viele stunden musik abspielen. egal welche.
Wenn das aber runtergeladen werden kann dann sitzt ihr schnell in der Falle. Die gema is da net so kumpelig.
Ogg ist zwar lizenzfrei aber wenn ein musikstück auf ogg ist benötigt auch das eine gema lizenz. Ihr spart euch nur das geld das sonst an Frauenhofer gehen würde.
Songtexte stehen seit neustem auch im fadenkreuz. Also seid auch hier vorsichtig. das kann einige Tausend pro songtext kosten.
achso radiosender und discos zahlen meist einen freibetrag. Damit dürfen sie dann so und so viele stunden musik abspielen. egal welche.