Auch ich habe Große Probleme mit der Wii installation, zwar wurde eine seite genannt, aber alles auf Englisch!
Kann jemand auf Deutsch mir das erklären?
Habe nunmal nur eines lesen können(laut meinen Verständnis) und zwar: The Legend of Zelda : Twilight Princess
So helfet dem Rudi !
Ach ja - Geheimakte 2 ist für mich der Wahnsinn (like Indy Adventure 4)
Um mal von dem ganzen Lizenskram wegzulenken: toll, dass ScummVM immer mehr alte Spiel unterstützt. Ich warte sehnsüchtig darauf, daß Die Höhlenwelt-Saga mit in die Liste übernommen wird, denn ich habe schon seit gut zwei Jahren das Game - günstig über Ebay bekommen - im Schrank, bekomme es aber nicht zum Laufen. Mit DosBox als Lösung kann ich mich nicht anfreunden.
Viele Grüße
Werner
>Ich lizensiere dann nicht die Software
>oder erwerbe ein Nutzungsrecht.
sehe gerade, daß ich das ein bisschen unklar formuliert habe: Ich lizensiere dann nicht die Software, sondern erhalte automatisch ein Nutzungsrecht aufgrund des Eigentums an dem Produkt (also der Schachte, Datenträger usw.)
Erstmal muss ich Werner völlig recht geben, wenn ich eine Software gekauft habe und die irgendwo nicht läuft, dann nutze ich alle mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, daß Ding zum Laufen zu bekommen.
Ob das illegal ist, ist mir dann relativ egal, zum einen weil es eh nicht verfolgt wird und selbst wenn der Erfolg einer solchen rechtlichen Verfolgung zweifelhaft wäre, zum anderen, weil ich absolut kein schlechtes Gewissen habe, wenn ich das Spiel im Original habe.
Dann noch kurz, weil das immer wieder aufkommt: Wenn ich ein Spiel oder Software im Laden kaufe, dann kaufe ich das Spiel. Punkt.
Ich lizensiere dann nicht die Software oder erwerbe ein Nutzungsrecht.
Siehe dazu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag welches die allgemeine Rechtsaufassung wiedergibt.
Es gibt dazu allerdings afaik kaum Urteile, eben weil kein Hersteller vor Gericht ernsthaft versucht hat, die Eula durchzusetzen.
Mnesch Leute: macht doch diesen Pharagraphen-Reiter-Scheiss endlich zu:
Ich habe - und sicher werden das auch noch jede Menge anderer Leute habe - ettliche Spielel von LA und anderen Firmen, die Gott sei Dank mit ScummVM auch unter XP unterstützt werden, da ich meinen Dos und Win3.1 Rechner ca. 1995 aufgegeben, bzw. umgebaut habe.
Alle Spiele, die ich bis jetzt unter Scumm gestartet habe und die eine Schutzeinrichtung haben, haben dies auch unter Scumm verlangt. Ist fuer mich egal, ich habe die Originale, wenn auch in einer herausgebrachten Sammlung des Herstellers, und ich habe die Code-Wheeels ect.
Scumm verhilft mir nur, die alten Sachen auf XP nochmal zum Laufen zu bekommen. Mehr möchte ich auch gar nicht.
Gruß
Werner
ScummVM umgeht nur bei jenen Spielen die Verifizierung bei denen der Hersteller selbst eine Version ohne diese rausgebracht hat oder wenn die Entwickler die Erlaubnis dazu gegeben haben.
Ich erinnere mich zumindest dies auf der ScummVM-Homepage gelesen zu haben...
Ne,ne,ne! Das Gesetz zum Thema Kopierschutz hängt mit dem Tatbestand der unerlaubten Vervielfältigung zusammen. Wenn also eine Software-CD oder Software mit einem Brennprogramm nicht verfielfältigt werden kann, darf man einen slchen Kopierchutz nicht umgehen. Bei einem Cumputerspiel erwerbt Ihr beim Kauf ein Nutzungsrecht. Also ihr dürft dann diese Software auf Eurem Privatrechner Nutzen. Wenn ihr Scummvm verwendet, umgeht ihr keinen solchen Kopierschutz, sondern macht einfach das, was ihr dürft. Ihr nutzt das Programm. Die Codeabfrage von MI2 z.B. ist kein richtiger Kopierschutz. Es ist mehr eine primitive Verifizierung. Wenn ihr also die Originalversion besitzt und diese Verifizierung umgeht, habt ihr keinen wirtschaftlichen Schaden verursacht. Wenn ihr aber eine Raubkopie verwendet und dann das Programm trotzdem verwendet ist das rechtlich gesehen nicht falsch Scummvm zu nutzen, sondern überhaupt eine Raubkopie zu besitzen. Darüber hinaus, stellen wir uns mal den fiktiven Fall vor. Ein ehrlicher Eigner spielt Monkey 2 in Scummvm. Jemand geht zu LA und petzt. LA reicht eine Klage mit diesem Fall bei Gericht ein. Wie sollte die Klage lauten? Auf welchen Schaden würden sie klagen? Sie könnten den Vetrag mit dem Nutzer anfechten. Der Nutzer müsste schlimmstenfalls seine Software zurück geben. Und würde in der Realität würde eine solche bei Gericht eingereichte Anklageschrift 1. wegen Minderschwere abgewiesen und 2. könnte ein Richter sogar ein Bußgeld wegen Störung des Rechtsfriedens gegen den Kläger aussprechen.
Ánders sieht die Sache für die Entwickler von Scummvm aus. Da das Programm die illegale Nutzung für Raubkopierer erleichtert, könnte da Potential für eine Klage liegen. Allerdings auch hier sehe ich keine großen Chancen für die Kläger.
Mit anderen Worten. Wenn ihr ein Original habt, dürft ihr das auch mit Scummvm nutzen.
Boah, ihr seid soooo böööse! Computerspiele an sich sind doch schon illegal! Merkt euch das, ihr illegal groggurgelnden Raubmordkopierpornonaziamoksoftwarehack&crackpiratenfreaks ohne Moral. )
Aber mal was anderes: Wann widmet sich dieses finstere ScummVM endlich mal den Werken des Verbrechersyndikats Sierra? Das durch und durch illegale AGI wird ja schon unterstützt, aber was ist mit den späteren Sachen z.B. solch Teufelszeug wie King's Quest 6? Bei etlichen dieser Games fehlt nämlich die Option, gleichzeitig Sprachausgabe UND Text zu haben (bislang kann man nur entweder oder einstellen). ScummVM könnte dieses Manko sicher beheben (auch wenn es natürlich tierisch verboten wäre).
1.) in nrw wird seit neuesten generell nicht mehr gegen solche dinge vorgegangen. es wird nurnoch bei gewerblichen vergehen im werte von mindestens 3000 euro vorgegangen.
2.) scummvm ist nur illegal, wenn ihr nicht brav die originalversion verwendet.
3.) wenn ihr das tut, würde euch der eigner dieser programme auch deswegen nicht verklagen, da ihr ja originale besitzt. bzw. kein gericht in deutschland würde diesen fall verhandeln.
Hans hat es bereits geschrieben, hier noch mal im Text:
69a Gegenstand des Schutzes
(5) Die Vorschriften der 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Also kann man diese Paragraphen für Computerspiele getrost in die Tonne treten. -)
@Nikioko: Könntest du das irgendwie belegen? Dieser Umstand wäre dann nämlich für viele hier von größtem Interesse!
Ich beispielsweise lebe am Computer in einer quasi zweigeteilten Welt: Arbeiten unter Linux, spielen unter Windows :(
@alf: Eben, selbst bei neuen Spielen werden die da eher drüber lachen, es ist also eine rein hypothetische Frage. Aber abgesehen davon machen Discworld 1 & 2 auch so schon Probleme, weshelb ich mir eine baldige Implementierung wünsche. Zudem habe ich mir eine DVD zusammen gestellt, auf der bisher 24 Spieleinclusive der ScummVM-Software sind. So kann ich die auf einem Datenträger immer überall mit hin nehmen, ist sehr praktisch.
@Claude: Unter Linux ist es gar nicht möglich, Programme ohne individuelle Anpassungen sinnvoll zum Laufen zu bekommen. Eine Software für das eigene individuelle System lauffähig zu machen ist keine Verletzung des Urheberrechts sondern eine notwendige Anpassung. Da kommst Du überall mit durch.
Ach leute, die Diskussion hier ist doch eh völlig überflüssig - oder glaubt ihr, irgendwann steht die Polizei bei euch im Haus, um euch zu verhaften nur weil ihr ein... Zusatzprogramm... verwendet, um zu spielen. Kräht doch kein Hahn danach. Is total wurscht. Oder gehts hier ums Prinzip und die mentale weisse Weste oder was?!
Ok, muss mich vielleicht etwas korrigieren:
69c Absatz 2 des Urheberrechts sagt, dass eine Bearbeitung oder Umarbeitung des Programms nicht erlaubt ist.
69d Absatz 1 macht aber Ausnahmen, u.a. für eine bestimmungsgemäße Benutzung oder Fehlerberichtigung des Programms, wenn keine anderen vertraglichen Bedingungen vorliegen.
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html
Es wäre also Sache des Gesetzgebers (oder eines Gerichts) hier eindeutig Klarheit und damit Rechtssicherheit zu schaffen – wenn das nicht schon geschehen ist(?).
Es ist nämlich tatsächlich einem ehrlichen Käufer schwer zu kommunizieren, dass er seine mitunter teure Originalsoftware zwar im Regal verstauben lassen, aber als Opfer des technischen Fortschritts und aufgrund sperriger weil unflexibler Regelungen nicht nutzen darf.
Die Welt ist schon verrückt... im Großen wie im Kleinen.
ich möchte mein halbwissen durch seriöse links bestätigt bzw. entkräftigt sehen, hat wer welche?
die rechtslage ist mir nämlich nicht ganz klar.
ganz abgesehen davon, dass ich, wenn ich ein originalspiel besitze und es nur mehr mittels eines... zusatzprogramms... verwenden kann, das auch tue.
ein freund von mir hatte probleme seine original windows-version mit dem reg.-code zu registrieren und bekam einen neuen, der auch nicht funktionierte, weshalb er ständig mit der hotline telefonieren musste, bis die ihm rieten ein... zusatzprogramm... zu verwenden^^
Den Kopierschutz zu umgehen erfordert eine Veränderung des Programms (Spiels) durch einen Crack oder was auch immer. Damit wird das Werk in seiner ursprünglichen Form verändert und das verstößt gegen das Urheberrecht (und bestimmt auch Copyright). Leider...
@Dirk: »wenn mich mein halbwissen nicht täuscht, dann ist das umgehen eines kopierschutzes verboten, egal wie einfach es geht.«
Dein Halbwissen täuscht Dich. Es ist verboten, einen Kopierschutz zu umgehen, mit der Absicht, Kopien anzufertigen. Es ist aber nicht verboten, einen Kopierschutz zu umgehen, weil dieser fehlerhaft ist und Dir den Zugang zu Deinem legal erworbenen Programm verweigert. Das ist so, als würdest Du Dein eigenes Fahrrad aufbrechen.
Abgesehen davon kräht bei DWN eh kein Hahn mehr danach das Spiel ist von 1998 und nicht mehr käuflich zu erwerben.
»Das Problem, wenn es denn eines ist, ist doch vielmehr, ob ich mich nicht außerhalb des Rechts bzw. in einer rechtlichen Grauzone bewege, wenn ich ein... Zusatzprogramm... verwende, um das Spiel auf einem moderneren Betriebssystem zum Laufen zu bekommen.«
Und genau darin sehe ich überhaupt kein Problem. Ich habe mit dem Kauf des Spiels die Nutzungsrechte an diesem erworben und damit das Recht, es auf meiner Plattform lauffähig zu machen. Und die Umgehung des Kopierschutzes stellt keine Copyright-Verletzung dar, wenn diese nötig ist, um das Spiel überhaupt erst zu starten. Das ist bei vielen neueren Spielen auch so, die keksigerweise das Einlegen der Original CD-ROM verlangen, obwohl die schon längst im Laufwerk liegt.
Ich habe Kyrandia 3, leider scheint das nicht zu klappen. Ist ne CD-Version, auf der sich auch noch eine Demo von Hand of Fate also Kyrandia 2 befindet. Die Demo von HoF kann ich starten, Kyrandia 3 unter Scumm nicht. Da wird das Spiel nicht gefunden. Komischerweise bekomme ich das Game unter XP zum Laufen, aber ohnen Sound und nur mit der damaligen Renderung. Unter Scumm habe ich schon oft festgestellt, daß die Games mit den Render-Möglichkeiten dieser VM um einiges besser aussehen als im Original, sei es nun DoTT oder Sam&Max oder sogar MI1 und 2.
Daher würde mich schon ganz gerne interessieren, wie man das Game unter Scumm zum Laufen bekommt, denn die anderen Games liefen bis jetzt problemlos.
Liebe Grüße
Werner
kann mir mal jemand sagen, wie ich die deutsche monkey island 3 version in scummvm so spielen kann, dass der piratensong erscheint? angeblich geht das. ich habe noch ein savegame dafür für die normale installation. aber auf scummvm wird die grafik besser angezeigt. oder hat jemand ein savegame mit dieser stelle für scummvm?
»Ich weise aber vorsichtshalber noch einmal darauf hin, dass DWN keine Freeware ist und Du das Originalspiel besitzen musst, um es zu benutzen.«
@Nikioko: Tatsächlich? :P
Das Problem, wenn es denn eines ist, ist doch vielmehr, ob ich mich nicht außerhalb des Rechts bzw. in einer rechtlichen Grauzone bewege, wenn ich ein... Zusatzprogramm... verwende, um das Spiel auf einem moderneren Betriebssystem zum Laufen zu bekommen.
@monkeyboobs: Um DWN unter XP laufen zu lassen, musst Du den Kopierschutz mittels eines No-CD-Patches entfernen (was ich standardmäßig bei allen meinen Spielen mache, weil mich der Kopierschutz nervt). Dafür gibt es einschlägige Internetseiten. Ich weise aber vorsichtshalber noch einmal darauf hin, dass DWN keine Freeware ist und Du das Originalspiel besitzen musst, um es zu benutzen. Das gilt natürlich auch für alle anderen Spiele, die nicht public domain sind.
@monkeyboobs
schon was her, aber bei mir machte der Kopierschutz Probleme. Hatte dann hier im Forum gegoogelt und jmd. hatte das gleiche Problem mit einem... Zusatzprogramm... behoben.
Das funktionierte dann auch bei mir, lief dann recht problemlos.
Discworld und DOSBox... das erinnert mich daran, dass ich vor dem Erscheinen von The Book of Unwritten Tales unbedingt noch die drei Scheibenweltspiele durchspielen muss. Kenne bisher nur den ersten Teil und den fand ich genial! Eigentlich unverständlich, weshalb der Titel in meinen Best-of-Listen im Forum bisher unerwähnt blieb – ich hab es einfach vergessen :(
Jedenfalls wird sich TBoUT an den Discworld-Spielen messen lassen müssen, denn es schlägt für mich, nach dem was man bisher so mitgekriegt hat, in die gleiche Kerbe. Bei der Gelegenheit: Weiß jemand, ob Discworld Noir unter Windows XP läuft?
@onkel111: Bei mir liefen Kyrandia 2 und 3 in der Daily Built schon problemfrei
Ich habe im Wiki gesehen, dass die jetzt endlich anfangen, Tinsel zu implementieren. Ich hoffe, dass ich dann bald endlich wieder die ersten beiden Discworld-Spiele spielen kann. Da warte ich schon seit Ewigkeiten drauf.
Es funktioniert mit DS ausgezeichnet?
Das wüsste ich ^^ Die Steuerung ist grauenhaft ungenau und Die Spiele werden grundsätzlich auf dem Bildschirm beschnitten.
Das fällt besonders bei den LA-Adventures auf, da dann ganze Kommandos nicht anwählbar sind.
Aber das soll KEINE Beschwerde sein! Lediglich meine Erfahrung mit ScummVM auf dem DS! Auf dem PC ist das natürlich ungeschlagen gut ^^
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