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Lilly in der Box - Das ist drin

Lilly in der Box - Das ist drin
Publisher Headup Games hat heute den Inhalt der Box zu Lilly Looking Through bekannt gegeben. Außerdem wurde bestätigt, dass die Retail-Version DRM-frei erscheint, und zwar als Hybrid für PC und Mac.

Die Packung zum Spiel des US-Entwicklers Geeta Games wird demnach nicht nur zwei Postkarten und ein zweiseitig bedrucktes Poster enthalten, auch zwei Wallpapers und ein Steam-Key für das Spiel stehen für jeden Käufer der Laden-Version bereit.

Die Box-Version erscheint am 31.10.2013, auf Steam wird das Spiel am 1.11.2013 verfügbar sein.

Benutzer-Kommentare

Vielleicht ist das ja auch wirklich gekoppelt - beispielsweise das die Einlösung des STEAM-Keys die Original-CD als Kopierschutz fordert. Klar könnte man immer noch DANACH die Packung bzw. die gebrauchte CD weitergeben und Steam behalten, aber den Steam-Key weitergeben kann man dann ohne Original-CD nicht. Wobei mir grad einffällt, dass die CD ja auch DRM-frei sein soll - also verzichtet man vermutlich auf so einen Kopierschutz.

Unproblematischer wäre das ganze nur bei den alten, klassischen Kopierschutzmechanismen - z.B. die Abfrage im Buch oder Codescheiben, die schwer zu kopieren sind - dann ist es ja egal, woher das Medium kommt - das Spiel wäre dann nur mit den haptischen Materialen spielbar. Ist natürlich für einen reinen Online-Erwerb dann generell unbrauchbar.

Unabhängig von der technischen Machbarkeit geht's mir aber wirklich um eine Aussage, weil mich das einfach interessiert. Vielleicht hat Headup das ja schon geprüft - sowas wird ja vermutlich zukünftig häufiger vorkommen.
basti007
  • 23.10.13    
  • 20:36   

Vielleicht ist das ja auch wirklich gekoppelt - beispielsweise das die Einlösung des STEAM-Keys die Original-CD als Kopierschutz fordert. Klar könnte man immer noch DANACH die Packung bzw. die gebrauchte CD weitergeben und Steam behalten, aber den Steam-Key weitergeben kann man dann ohne Original-CD nicht. Wobei mir grad einffällt, dass die CD ja auch DRM-frei sein soll - also verzichtet man vermutlich auf so einen Kopierschutz.

Unproblematischer wäre das ganze nur bei den alten, klassischen Kopierschutzmechanismen - z.B. die Abfrage im Buch oder Codescheiben, die schwer zu kopieren sind - dann ist es ja egal, woher das Medium kommt - das Spiel wäre dann nur mit den haptischen Materialen spielbar. Ist natürlich für einen reinen Online-Erwerb dann generell unbrauchbar.

Unabhängig von der technischen Machbarkeit geht's mir aber wirklich um eine Aussage, weil mich das einfach interessiert. Vielleicht hat Headup das ja schon geprüft - sowas wird ja vermutlich zukünftig häufiger vorkommen.

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Dann kommt's wahrscheinlich wirklich darauf an, was auf der Packung steht.
neon
  • 23.10.13    
  • 19:41   

Dann kommt's wahrscheinlich wirklich darauf an, was auf der Packung steht.

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Karlo hat Recht.
EULAs sind im besonders in der deutschen Rechtsprechung, aber auch in der europäischen genau deshalb umstritten.
Es zählt nur das, was man vor dem Kauf lesen kann, nicht was in einer EULA steht. Zumindest nicht bei uns -)
k0SH
  • 23.10.13    
  • 19:23   

Karlo hat Recht.
EULAs sind im besonders in der deutschen Rechtsprechung, aber auch in der europäischen genau deshalb umstritten.
Es zählt nur das, was man vor dem Kauf lesen kann, nicht was in einer EULA steht. Zumindest nicht bei uns -)

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> Richtig, und damit verbunden in der Regel eine Nutzungslizenz.

Nun, deswegen sag ich ja: Sofern die Weitergabe nicht ausdrücklich verboten wird

Die Frage ist nur ob es ausreicht dieses Verbot innerhalb der EULA auszusprechen. Das glaube ich irgendwie nicht, da das doch eine erhebliche Einschränkung darstellt und man die EULA ja nicht vor dem Kauf ansehen kann.

Wenn also auf der Box damit geworben wird daß das Spiel sowohl auf DVD enthalten ist, als auch ein zusätzlicher Steam-Code, dann muss ich als Käufer erstmal davon ausgehen dass das auch zwei verschiedene Lizenzen sind. Wenn nicht müsste diese Einschränkung auf der Packung angegeben werden.

Es stellt sich auch die Frage was eigentlich ist wenn ich das Spiel kaufe, und die DVD (ohne das Spiel jemals installiert zu haben) an einen Freund weiterverschenke, und den Steam-Code an einen anderen Freund. Ist das verboten? Woher soll ich das wissen, ich hab die EULA ja nie zu Gesicht bekommen?
Kater Karlo
  • 23.10.13    
  • 19:09   

> Richtig, und damit verbunden in der Regel eine Nutzungslizenz.

Nun, deswegen sag ich ja: Sofern die Weitergabe nicht ausdrücklich verboten wird

Die Frage ist nur ob es ausreicht dieses Verbot innerhalb der EULA auszusprechen. Das glaube ich irgendwie nicht, da das doch eine erhebliche Einschränkung darstellt und man die EULA ja nicht vor dem Kauf ansehen kann.

Wenn also auf der Box damit geworben wird daß das Spiel sowohl auf DVD enthalten ist, als auch ein zusätzlicher Steam-Code, dann muss ich als Käufer erstmal davon ausgehen dass das auch zwei verschiedene Lizenzen sind. Wenn nicht müsste diese Einschränkung auf der Packung angegeben werden.

Es stellt sich auch die Frage was eigentlich ist wenn ich das Spiel kaufe, und die DVD (ohne das Spiel jemals installiert zu haben) an einen Freund weiterverschenke, und den Steam-Code an einen anderen Freund. Ist das verboten? Woher soll ich das wissen, ich hab die EULA ja nie zu Gesicht bekommen?

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So einfach ist das nicht.

Man kauft sich eine Spiele-Box und da sind verschiedene Sachen drin. Das Spiel auf DVD, Postkarten, Poster, Steam-Key.

Richtig, und damit verbunden in der Regel eine Nutzungslizenz. Das steht in dem Text, den du während der Installation akzeptierst (der Kram, den keiner liest). Wenn du das nicht tust, kannst und darfst du das Spiel eigentlich gar nicht installieren. Die Frage ist jetzt natürlich, ob mit dem Steam-Key automatisch eine zweite Nutzungslizenz verbunden ist. Ich denke nicht, kann mich aber irren.
neon
  • 23.10.13    
  • 18:27   

So einfach ist das nicht.

Man kauft sich eine Spiele-Box und da sind verschiedene Sachen drin. Das Spiel auf DVD, Postkarten, Poster, Steam-Key.

Richtig, und damit verbunden in der Regel eine Nutzungslizenz. Das steht in dem Text, den du während der Installation akzeptierst (der Kram, den keiner liest). Wenn du das nicht tust, kannst und darfst du das Spiel eigentlich gar nicht installieren. Die Frage ist jetzt natürlich, ob mit dem Steam-Key automatisch eine zweite Nutzungslizenz verbunden ist. Ich denke nicht, kann mich aber irren.

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> Denn wenn die Weitergabe des Keys nicht ausdrücklich erlaubt wird,
> wäre es zwar technisch möglich,
> damit aber nicht unbedingt rechtlich sauber.

Nun, ich bin kein Rechtsanwalt, aber rein gefühlsmäßig würde ich das genau umgedreht sehen: Wenn die Weitergabe des Keys nicht ausdrücklich *verboten* wird, sollte es legal sein.

Ich meine es ist doch so: Man kauft sich eine Spiele-Box und da sind verschiedene Sachen drin. Das Spiel auf DVD, Postkarten, Poster, Steam-Key. Dass ich die Postkarten und das Poster weitergeben darf, dürfte ausser Frage stehen, warum also nicht auch den Steam-Key? Man kopiert ja nichts, man gibt nur einen Teil des Original-Inhalts weiter.

Und das Verbot der Weitergabe müsste dann auch schon außen auf der Box stehen, nicht irgendwo innerhalb im Kleingedruckten, damit man über die Einschränkung schon vor dem Kauf informiert ist.
Kater Karlo
  • 23.10.13    
  • 17:55   

> Denn wenn die Weitergabe des Keys nicht ausdrücklich erlaubt wird,
> wäre es zwar technisch möglich,
> damit aber nicht unbedingt rechtlich sauber.

Nun, ich bin kein Rechtsanwalt, aber rein gefühlsmäßig würde ich das genau umgedreht sehen: Wenn die Weitergabe des Keys nicht ausdrücklich *verboten* wird, sollte es legal sein.

Ich meine es ist doch so: Man kauft sich eine Spiele-Box und da sind verschiedene Sachen drin. Das Spiel auf DVD, Postkarten, Poster, Steam-Key. Dass ich die Postkarten und das Poster weitergeben darf, dürfte ausser Frage stehen, warum also nicht auch den Steam-Key? Man kopiert ja nichts, man gibt nur einen Teil des Original-Inhalts weiter.

Und das Verbot der Weitergabe müsste dann auch schon außen auf der Box stehen, nicht irgendwo innerhalb im Kleingedruckten, damit man über die Einschränkung schon vor dem Kauf informiert ist.

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Das sind natürlich alles nur theoretische Fragen, trotzdem würde es mich aus rechtlicher Sicht mal interessieren.
neon
  • 23.10.13    
  • 15:58   

Das sind natürlich alles nur theoretische Fragen, trotzdem würde es mich aus rechtlicher Sicht mal interessieren.

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Und die nächste Frage ist dann natürlich, was ist wenn man den Steam-Key einlöst. Darf man dann die Box noch verkaufen?
Sehe da null Problem. Sollte erlaubt sein. Und wenn nicht, können Sie es nicht verhindern.
k0SH
  • 23.10.13    
  • 15:31   

Und die nächste Frage ist dann natürlich, was ist wenn man den Steam-Key einlöst. Darf man dann die Box noch verkaufen?
Sehe da null Problem. Sollte erlaubt sein. Und wenn nicht, können Sie es nicht verhindern.

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Und die nächste Frage ist dann natürlich, was ist wenn man den Steam-Key einlöst. Darf man dann die Box noch verkaufen?
neon
  • 23.10.13    
  • 15:26   

Und die nächste Frage ist dann natürlich, was ist wenn man den Steam-Key einlöst. Darf man dann die Box noch verkaufen?

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Gute Frage. Laut Pressemitteilung:

Neben einer DRM-freien Hybrid-Version (PC & MAC) erhalten Spieler zusätzlich einen STEAM-Key und damit die Möglichkeit, das Spiel bequem zu der eigenen STEAM-Bibliothek hinzufügen zu können.

Das impliziert, dass der Key zur eigenen Verwendung gedacht ist. Da die Retail-Version aber DRM-frei ist, stellt sich die Frage, ob die Gegenprüfung technisch überhaupt möglich ist, denn dann dürfte ja nicht nachvollziehbar sein, ob der Einlöser des Steam-Keys tatsächlich mit dem Besitzer der Box identisch ist.

Die nächste Frage ist dann die nach dem rechtlichen Aspekt. Denn wenn die Weitergabe des Keys nicht ausdrücklich erlaubt wird, wäre es zwar technisch möglich, damit aber nicht unbedingt rechtlich sauber.

Vielleicht äußert sich Headup Games dazu ja noch.
neon
  • 23.10.13    
  • 15:24   

Gute Frage. Laut Pressemitteilung:

Neben einer DRM-freien Hybrid-Version (PC & MAC) erhalten Spieler zusätzlich einen STEAM-Key und damit die Möglichkeit, das Spiel bequem zu der eigenen STEAM-Bibliothek hinzufügen zu können.

Das impliziert, dass der Key zur eigenen Verwendung gedacht ist. Da die Retail-Version aber DRM-frei ist, stellt sich die Frage, ob die Gegenprüfung technisch überhaupt möglich ist, denn dann dürfte ja nicht nachvollziehbar sein, ob der Einlöser des Steam-Keys tatsächlich mit dem Besitzer der Box identisch ist.

Die nächste Frage ist dann die nach dem rechtlichen Aspekt. Denn wenn die Weitergabe des Keys nicht ausdrücklich erlaubt wird, wäre es zwar technisch möglich, damit aber nicht unbedingt rechtlich sauber.

Vielleicht äußert sich Headup Games dazu ja noch.

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Darf man den Steam-Key eigentlich verschenken, wenn man ihn selbst nicht nutzt - oder sind die beiden Produkte (offline + Steam) irgendwie gekoppelt?
basti007
  • 23.10.13    
  • 12:21   

Darf man den Steam-Key eigentlich verschenken, wenn man ihn selbst nicht nutzt - oder sind die beiden Produkte (offline + Steam) irgendwie gekoppelt?

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